Alles endet, nur die Maskenpflicht nicht. Foto: MB.Photostock / shutterstock.com

Großbritannien, Dänemark und Schweden haben die Maskenpflicht aufgehoben. Deutschland aber hält auch nach dem Wegfall der meisten Schutzmaßnahmen am 20. März an der Maskenpflicht fest. Warum?

Gründ für das Festhalten an der Maskenpflicht

Auch nach dem 20. März wird der Mund-Nasen-Schutz in Deutschland zu den Alltagsgegenständen gehören. Dafür hat die Regierung in dem Beschluss der Bund-Länder-Runde gleich mehrere Gründe genannt.

Mit einer offiziellen Impfquote von derzeit 75 % sei die Immunitätslücke in Deutschland noch zu hoch, um auf Basisschutzmaßnahmen wie Masken und Abstandsgebote nach dem 20. März zu verzichten. Laut dem Beschluss sollen 2,8 Millionen über 60-jährige noch nicht grundimmunisiert sein. Circa drei Millionen sollen überdies noch keine Boosterimpfung erhalten haben. Da diese Altersgruppe ein erhöhtes Risiko für schwere Krankheitsverläufe trägt, soll ein gewisser Basisschutz aufrechterhalten werden.

Aber nicht nur die große Impflücke und die im Vergleich zu anderen Ländern alte Bevölkerung mache ein Festhalten an der Maskenpflicht notwendig. Darüber hinaus deuten Expertenmeinungen darauf hin, dass Ungeimpfte nach einer Infektion mit der Omikronvariante nicht ausreichend gegen andere Varianten des Coronavirus geschützt seien. Zudem steht die Befürchtung im Raum, dass sich neue Varianten ausbilden und neue Infektionswellen auslösen. Vor dem Hintergrund der sehr hohen Ansteckungsgefahr bei Omikron sollen die Masken daher helfen, Infektionen im öffentlichen Raum zu verhindern und somit die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen.

Wo muss weiterhin Maske getragen werden?

Die Maskenpflicht soll laut dem Beschluss wie gehabt in Innenräumen und dem öffentlichen Personennahverkehr gelten. Das heißt, überall dort, wo auch jetzt Masken getragen werden müssen, gilt nach dem 20. März weiterhin die Maskenpflicht.

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