Der Sexualstraftäter wurde inzwischen in Gewahrsam genommen und in eine geschlossene Einrichtung eingewiesen. Foto: dpa

Der Hessigheimer Bürgermeister warnt die Bevölkerung vor einem Sexualstraftäter im Ort – und wird dafür von der Polizei kritisiert. Dabei blieb Günther Pilz in dieser Situation kaum eine Alternative, meint unser Redakteur Tim Höhn.

Hessigheim - Verurteilte Straftäter müssen nach ihrer Freilassung die Chance bekommen, sich wieder in die Gesellschaft zu integrieren. Das gilt auch für Sexualstraftäter. Man könnte also argumentieren, dass der Hessigheimer Bürgermeister mit seiner öffentlichen Warnung einen Mann an den Pranger gestellt hat – dass er dabei keinen Namen und natürlich keine Adresse nannte, ändert daran nichts. Hessigheim ist klein, man kennt sich. Gleichwohl: Welche Alternative wäre Günther Pilz geblieben? Keine.

Er hatte von einem Kripobeamten erfahren, dass in seinem Ort ein verurteilter Straftäter lebt, der eine Gefahr für Kinder und Frauen darstelle. Zu diesem Zeitpunkt war nicht absehbar, dass der Mann nur zwei Tage später in die Psychiatrie eingewiesen wird. Man stelle sich vor, Pilz hätte nichts unternommen – und der Mann wäre tatsächlich rückfällig geworden. Die Öffentlichkeit hätte Pilz in der Luft zerrissen. Er wäre als Bürgermeister nicht mehr haltbar gewesen und hätte sein Leben lang mit der Schuld leben müssen, nicht reagiert zu haben. Pilz hat richtig gehandelt – und, ja, er hat damit die Bevölkerung in Unruhe versetzt. Das aber ist das kleinere Übel.