In diesen Bereichen ist jetzt ein PCR-Test erforderlich. Foto: Bihlmayer Fotografie / shutterstock.com

Seit heute gilt in Baden-Württemberg die Warnstufe. Wo man überall einen PCR-Test benötigt, lesen Sie hier im Artikel.

Die Warnstufe ist die zweite Stufe im dreistufigen Schutzkonzept der Landesregierung. Ähnlich wie in der Basisstufe gilt in den meisten Bereichen des öffentlichen Lebens immer noch die 3G-Regel. Allerdings mit dem entscheidenden Unterschied, dass nun größtenteils ein PCR-Test statt eines Schnelltests erforderlich ist. Wo die PCR-Test-Pflicht für Ungeimpfte überall gilt, haben wir nachstehend für Sie zusammengefasst.

Hier braucht man einen PCR-Test

In den folgenden Bereichen wird ab sofort in den Innenräumen ein PCR-Test als Nachweis benötigt. Im Freien reicht weiterhin ein Schnelltest aus.

  • Bei öffentlichen Veranstaltungen wie Theateraufführungen, Konzerten oder Stadtfesten. Auch bei Betriebs- und Vereinsfeiern gilt die PCR-Test-Pflicht in Innenräumen
  • In Kultureinrichtungen wie Museen, Galerien oder Bibliotheken
  • Bei Messen, Ausstellungen oder Kongressen
  • In Restaurants, Bars, Kneipen und anderen Vergnügungsstätten
  • In Freizeiteinrichtungen wie Freizeitparks, Sportstätten, Schwimmbädern und Saunen
  • Im touristischen Verkehr, also bei Busreisen, Schifffahrten oder in Seilbahnen
  • Bei außerschulischen Bildungsangeboten wie etwa Kursen der VHS oder Sprachkursen
  • Beim Sport im Fitnessstudio, in Sporthallen oder generell in Innenräumen
  • In Bordellen und anderen Prostitutionsstätten

Wo reicht weiterhin ein Schnelltest?

  • Auf Weihnachtsmärkten
  • Im Gastgewerbe, also etwa bei einer Hotelübernachtung. Die Unternehmen können jedoch selbstständig das 2G-Modell einführen.
  • Bei körpernahen Dienstleistungen (Friseur, Nagelstudio etc.). Betreiber können jedoch selbstständig über die Einführung eines 2G-Modells entscheiden.
  • Im Bereich der Bildung

Wo braucht man gar keinen Test?

Für die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs und bei religiösen Veranstaltungen gibt es keine Testpflicht. Auch im Einzelhandel gibt es in der Warnstufe keine Testpflicht. Allerdings können die Unternehmen selbst über die Einführung des 2G-Modells entscheiden.

Wo reicht ein Test nicht mehr aus?

Die 2G-Regel wird in der Warnstufe in Diskotheken und Clubs zur Pflicht. Hier reicht auch ein PCR-Test nicht mehr aus, um reinzukommen.

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