Schon Ende dieser Woche könnte Baden-Württemberg die Warnstufe erreichen, warnt Gesundheitsminister Manfred Lucha. Aber was würde das bedeuten?
In Baden-Württemberg wurde am 16. September ein Dreistufen-System zur weiteren Eindämmung der Corona-Pandemie eingeführt. Dieses orientiert sich an der Auslastung der Krankenhäuser mit Corona-Patienten. Die niedrigste Stufe mit wenigen Einschränkungen wird als Basisstufe bezeichnet. Ihr folgt die Warnstufe mit weitergehenden Beschränkungen, die in der dritten Stufe, der Alarmstufe, nochmals verschärft werden. In einer Pressemitteilung des Sozialministeriums Baden-Württemberg vom 21.10. hat Gesundheitsminister Manfred Lucha davor gewarnt, dass die Warnstufe bereits Ende dieser Woche erreicht werden könnte.
Wann tritt die Warnstufe in Kraft?
Die Warnstufe tritt in Kraft, wenn die Hospitalisierungsinzidenz an fünf Werktagen in Folge den Wert von 8,0 erreicht bzw. überschreitet oder die Auslastung der Intensivbetten in Baden-Württemberg an zwei aufeinanderfolgenden Werktagen den Wert von 250 erreicht oder überschreitet. Die Intensivbettenbelegung könnte noch diese Woche den kritischen Wert erreichen. Die aktuellen Zahlen finden Sie hier.
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Welche Regeln gelten in der Warnstufe?
Nachfolgend finden Sie eine Übersicht mit den wichtigsten Beschränkungen in der Warnstufe:
Private Treffen
In der Warnstufe darf sich nur ein Haushalt mit 5 weiteren Personen treffen. Ausgenommen sind Geimpfte und Genesene sowie Personen unter 18 Jahren. Auch Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, werden nicht mitgezählt. Paare, die nicht zusammen leben, zählen als ein Haushalt.
Öffentliche Veranstaltungen
In geschlossenen Räumen gilt die 3G-Regel mit PCR-Test. Das heißt, ein Schnelltest reicht für Ungeimpfte und Nicht-Genesene nicht mehr aus. Bei Veranstaltungen im Freien gilt weiterhin 3G ohne PCR-Test-Pflicht. Die Veranstalter dürfen jedoch auch das 2G-Optionsmodell nutzen und nur Geimpfte und Genesene einlassen.
Öffentliche Verkehrsmittel
In keiner der drei Stufen ist mit irgendwelchen Einschränkungen zu rechnen. Es gilt aber weiterhin die Maskenpflicht.
Kultureinrichtungen
Auch in Museen, Bibliotheken oder Galerien gilt die 3G-Regel mit PCR-Test-Pflicht für Ungeimpfte und Nicht-Genesene. Im Freien gilt weiterhin die 3G-Regel ohne PCR-Test-Pflicht.
Religiöse Veranstaltungen
Auch bei Messen und Gottesdiensten gibt es keine weiteren Regelungen abgesehen von der Maskenpflicht, der Kontaktdatenangabe und einem Hygienekonzept.
Hotel- und Gastgewerbe
Im Gastgewerbe gilt in der Warnstufe ebenfalls weiterhin die 3G-Regel. Corona-Tests müssen von Ungeimpften alle drei Tage wiederholt werden. Eine PCR-Test-Pflicht besteht in der Warnstufe noch nicht.
Messen und Ausstellungen
In der Warnstufe gilt auf Versammlungen die 3G-Regel mit PCR-Test-Pflicht in geschlossenen Räumen. Im Freien genügen auch weiterhin Schnelltests für Ungeimpfte.
Gastronomie
In Restaurants und Bars gilt in der Warnstufe 3G mit PCR-Test-Pflicht für Ungeimpfte in geschlossenen Räumen. Im Freien reicht ein Schnelltest aus.
Freizeitparks, Schwimmbäder usw.
In geschlossenen Räumen gilt 3G mit PCR-Test-Pflicht für Ungeimpfte. Im Freien bleibt es bei der herkömmlichen 3G-Regel ohne die Pflicht über einen Nachweis eines negativen PCR-Tests.
Körpernahe Dienstleistungen
Beim Friseur oder im Nagelstudio gilt in der Warnstufe weiterhin die 3G-Regel ohne PCR-Test-Pflicht für Ungeimpfte. Die Dienstleister können jedoch freiwillig das 2G-Modell verwenden. Dann hätten nur noch Geimpfte und Genesene Zutritt.
Einzelhandel
Dem Einzelhandel werden auch in der Warnstufe keine weiteren Beschränkungen auferlegt. Die Händler können jedoch auf freiwilliger Basis das 2G-Modell einführen, bei dem nur Geimpfte und Ungeimpfte Zutritt haben.
Sport und Fitnessstudio
Sport ist in geschlossenen Räumen nur mit einem 3G-Nachweis möglich. Ungeimpfte müssen in der Warnstufe einen PCR-Test vorlegen. Im Freien gilt weiterhin die normale 3G-Regel ohne PCR-Test-Pflicht.
Clubs und Diskos
In Clubs und Diskos wird die 2G-Regel in der Warnstufe verpflichtend. Dann haben nur noch Geimpfte und Genesene Zutritt.
Bordelle
Auch hier gilt die 3G-Regel mit PCR-Test. Der Zutritt zu Bordellen ist in der Warnstufe nur mit einem Nachweis über eine Impfung, Genesung oder einen negativen PCR-Test möglich.
Ausnahmen von der PCR-Pflicht und 2G-Beschränkung*
- Kinder unter 6 Jahren
- Kinder bis einschließlich 7 Jahre, die noch nicht eingeschult sind
- Grundschüler und Schüler eines sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums,
- einer auf der Grundschule aufbauenden Schule oder einer beruflichen Schule (Testung in der Schule)
- Personen unter 18 Jahren, die nicht mehr zur Schule gehen (negativer Antigen-Test erforderlich)
- Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (ärztlicher Nachweis notwendig, negativer Antigen-Test erforderlich)
- Personen, für die es keine allgemeine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) gibt (negativer Antigen-Test erforderlich)
- Schwangere und Stillende, da es für diese Gruppen erst seit dem 10. September 2021 eine Impfempfehlung der STIKO gibt (negativer Antigen-Test erforderlich)
*gilt nicht für Saunen, Dampfbäder und ähnliche Angebote
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