Diesen Regeln gelten in der Warnstufe im Fitnessstudio. Foto: Adulwit Natheetavesak / shutterstock.com

Schon bald könnte Baden-Württemberg die Warnstufe erreichen. Was das für das Training im Fitnessstudio bedeuten würde, lesen Sie hier.

In Baden-Württemberg wurde am 16. September ein Dreistufen-System zur weiteren Eindämmung der Corona-Pandemie eingeführt. Dieses orientiert sich an der Belegung der Krankenhäuser mit Corona-Patienten. Die niedrigste Stufe mit wenigen Einschränkungen wird als Basisstufe bezeichnet. Ihr folgt die Warnstufe mit strengeren Beschränkungen, die in der dritten Stufe, der Alarmstufe, nochmals verschärft werden.

Wann tritt die Warnstufe in Kraft?

Die Warnstufe tritt in Kraft, wenn die Hospitalisierungsinzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen den Wert von 8,0 erreicht oder überschreitet oder die Auslastung der Intensivbetten in Baden-Württemberg an zwei aufeinanderfolgenden Werktagen den Wert von 250 erreicht oder überschreitet. Die Intensivbettenbelegung könnte in den kommenden Tagen den kritischen Wert erreichen. Die aktuellen Zahlen finden Sie hier.

Regeln im Fitnessstudio in der Warnstufe

Im Fitnessstudio gilt in der Warnstufe die 3G-Regel in geschlossenen Räumen mit PCR-Test-Pflicht für Ungeimpfte. Für Sport im Freien reicht auch weiterhin ein Schnelltest aus. Allerdings dürfen die Fitnessstudiobetreiber freiwillig das 2G-Modell einführen, bei dem nur noch Geimpfte und Genesene Zutritt haben. Wichtig sind in diesem Zusammenhang aber auch die Kontaktbeschränkungen für private Treffen, die in der Warnstufe gelten.

Beschränkungen bei privaten Treffen

In der Warnstufe darf sich nur ein Haushalt mit 5 weiteren Personen treffen. Ausgenommen sind Geimpfte und Genesene sowie Personen unter 18 Jahren. Auch Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, werden nicht mitgezählt. Paare, die nicht zusammenleben, zählen als ein Haushalt.

Ausnahmen von der PCR-Pflicht und 2G-Beschränkung*

  • Kinder unter 6 Jahren
  • Kinder bis einschließlich 7 Jahre, die noch nicht eingeschult sind
  • Grundschüler und Schüler aufgrund der Testungen in der Schule
  • Personen unter 18 Jahren, die nicht mehr zur Schule gehen brauchen nur einen negativen Antigen-Test
  • Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (ärztlicher Nachweis notwendig, negativer Antigen-Test erforderlich)
  • Personen, für die es keine allgemeine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) gibt (negativer Antigen-Test erforderlich)
  • Schwangere und Stillende, da es für diese Gruppen erst seit dem 10. September 2021 eine Impfempfehlung der STIKO gibt (negativer Antigen-Test erforderlich)

*gilt nicht für Saunen, Dampfbäder und ähnliche Angebote

Lesen Sie jetzt weiter: Alle Regeln der Warnstufe im Überblick