Der Verdi-Streikaufruf an die Beschäftigten der Stadt Stuttgart für den 13. November ist rechtmäßig. Das Arbeitsgericht lehnt den Antrag der kommunalen Arbeitgeber ab, die Aktionen zu untersagen. Diese wollen die Entscheidung akzeptieren – vorerst.
Die Gewerkschaft Verdi darf die Planungen für den am Montag in Stuttgart geplanten Warnstreik vorantreiben – der am Donnerstagabend ergangene Streikaufruf an die meisten Beschäftigten der Stadt muss nicht zurückgezogen werden. Dies hat das Arbeitsgericht Stuttgart am Freitagnachmittag entschieden. Der Antrag der Landeshauptstadt und des Kommunalen Arbeitgeberverbandes Baden-Württemberg (KAV) auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die Pläne wurde zurückgewiesen.