Mit einer Inflationsausgleichsprämie können Arbeitgeber ihren Angestellten bis zu 3000 € zusätzlich steuerfrei gewähren. Wann wird sie ausbezahlt? Foto: Yanishevska / Shutterstock.com

Sollten Arbeitgeber ihren Angestellten einen Inflationsausgleich zukommen lassen wollen, so ermöglicht der Staat nun eine steuerfreie Auszahlung. Ab wann kann die Inflationsprämie ausgezahlt werden?

Angesichts der stark steigenden Preise hat die Bundesregierung nun drei Entlastungspakete auf den Weg gebracht. Unter anderem auch den Beschluss für eine Inflationsausgleichsprämie bis zu 3000 Euro, welche Arbeitgeber ihren Angestellten auszahlen können.

Wann wird die Inflationsausgleichsprämie ausbezahlt?

Die Inflationsprämie ist für Arbeitgeber nicht verpflichtend. Die Bundesregierung gibt hiermit Unternehmen lediglich eine unbürokratische Option an die Hand, ihren Angestellten einen steuerfreien Inflationsbonus auszuzahlen (1). Den Unternehmen steht es somit frei, ob sie ihren Arbeitnehmern eine Prämie geben wollen oder nicht.

Entscheiden sich Arbeitgeber, ihren Angestellten die Prämien zu gewähren, so haben diese bis zum 31. Dezember 2024 Zeit, diese auszuzahlen. Voraussetzungen sind, dass die Prämie zusätzlich zum Arbeitslohn gewährt wird und insgesamt 3000 Euro nicht überschritten werden. Die gewährte Inflationsprämie muss außerdem nicht auf einmal ausgezahlt, sondern kann anteilig mit den Monatslöhnen ausgezahlt werden. Ebenfalls frei steht es den Unternehmen, wie hoch die gesamte Inflationsprämie letzten Endes für die Mitarbeiter ist, da es sich bei den 3000 Euro um den Maximalbetrag handelt.

Steuerfrei und unbürokratisch

Die Inflationsprämie soll vor allem ein einfaches Mittel für Unternehmen sein, das Verhältnis von Arbeitsleistung und Preissteigerung für Arbeitnehmer wieder anzugleichen. So genügt es bereits, wenn die Prämie auf der Lohnabrechnung so gekennzeichnet ist, das klar ist, dass diese im Zusammenhang mit der Preissteigerung steht.