Einfach selbst Hand anlegen ist nicht erlaubt. Foto: Sabine Thallinger / shutterstock.com

Wespen stehen in Deutschland unter Artenschutz. Ihre Nester dürfen nicht einfach entfernt werden. Das ist nur aus einem triftigen Grund möglich.

Ein Wespennest an oder im Haus ist ein echtes Ärgernis. Nicht nur aufgrund der Belästigung durch die Tiere beim Essen, sondern auch wegen der potenziellen Stichgefahr. Da Wespen aber nach dem Bundesnaturschutzgesetz unter Artenschutz stehen, dürfen sie nicht verletzt oder getötet werden. Ihre Nester dürfen zudem nicht zerstört oder anderweitig beeinträchtigt werden.

Wann Wespennester entfernt werden dürfen

Grundsätzlich dürfen Wespennester nur bei einer konkreten Gefahrenlage entfernt werden. Eine konkrete Gefahrenlage liegt zum Beispiel vor, wenn jemand allergisch auf Wespenstiche reagiert, Kinder in der Nähe sind oder andere geschützte Tierarten durch das Wespennest bedroht sind.

Für die Feststellung der Gefahrenlage ist je nach Bundesland die Naturschutzbehörde, die Stadtverwaltung oder das Landratsamt zuständig. Sollte die Behörde eine Gefahrenlage feststellen und die Umsiedlung des Wespennests anordnen, darf dies jedoch nicht in Eigenregie geschehen. Entweder entfernt die Feuerwehr oder ein Schädlingsbekämpfer das Nest.

Was tun, wenn das Wespennest bleiben muss?

Entscheiden die Behörden, dass das Wespennest bleiben darf, muss man sich damit arrangieren. In diesem Fall wird die Behörde Ihnen Tipps an die Hand geben, wie Sie mit den neuen Nachbarn zurechtkommen. Ganz allgemein empfiehlt der NABU, die Flugbahn der Wespen zum Nest nicht zu versperren, Fliegengitter an den Fenstern anzubringen und die Tiere möglichst nicht zu stören. Zudem sollte man darauf achten, in der Nähe des Nests keine hektischen Bewegungen auszuführen oder den Bau zu erschüttern. Duftstoffe wie Parfüms, Deos oder Cremes können die Wespen anlocken. Man sollte daher im Freien möglichst auf sie verzichten.

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Bei Verstoß drohen Bußgelder

Das Zerstören eines Wespennests wird als Ordnungswidrigkeit gewertet. Als Strafe können Geldbußen angeordnet werden. Das Bundesnaturschutzgesetz lässt in der Theorie Bußgelder in Höhe von bis zu 50.000 Euro zu. Eine Summe, die in der Realität aber nicht von Bedeutung ist. Die Bußgelder bei einem Verstoß sollen zwar hoch sein, aber auch verhältnismäßig.

Darf man leere Wespennester entfernen?

Zwischen November und April sind Wespennester in der Regel nicht bewohnt. Anders als aktiv genutzte Nester dürfen die leeren Behausungen ohne Weiteres entfernt werden. Allerdings wird ein Altnest ohnehin nicht erneut besiedelt. Man muss sich also keine Sorgen machen, dass die Wespen im nächsten Jahr wieder zurückkehren. Es könnte aber vorkommen, dass Wespen erneut an anderer Stelle am Haus nisten. Daher kann es sinnvoll sein, einige Vorkehrungsmaßnahmen gegen den Nestbau zu treffen.

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Wie verhindert man den Nestbau von Wespen?

Sind die Wespen erst mal da, muss man sich oftmals mit ihnen anfreunden. Um gar nicht erst in die Situation zu kommen, dass die Insekten ein Nest bauen, kann man potenzielle Nistplätze ausfindig und diese unattraktiv machen. Öffnungen, Spalten und Überhänge sollten abgedeckt werden, sodass dort keine Möglichkeit mehr besteht, ein Nest zu bauen. Darüber hinaus schreibt der NABU, dass Düfte wie Knoblauch, Basilikum, Nelke, Teebaum oder Citronella Wespen fernhalten können. Diese abstoßende Wirkung kann man sich zunutze machen. Möglicherweise kann auch eine Wespennest-Attrappe dabei helfen, ein neues Volk vom Nestbau abzuhalten. Diese kann man online kaufen oder selbst aus einer braunen Papiertüte basteln.