Michael und Jürgen Klotz wollen weiter dafür kämpfen, dass der Whisky ihrer Waldhornbrennerei Glen Buchenbach heißen darf. Foto: Gottfried Stoppel

Die Waldhornbrennerei Klotz aus Berglen hat verkündet, im Namensstreit um einen Whisky in Berufung zu gehen. Im Februar hatte das Landgericht Hamburg geurteilt, dass die Brennerei ihr Erzeugnis nicht Glen Buchenbach nennen darf.

Berglen - Es geht weiter im „Fall Glen Buchenbach“: Die Waldhornbrennerei Klotz hat am Montag verkündet, in Berufung zu gehen. Am 7. Februar hatte das Landgericht Hamburg geurteilt, dass die Brennerei aus Berglen ihren Whisky nicht mehr Glen Buchenbach nennen darf – weil mit dem Namensbestandteil „Glen“ die besonders geschützte geografische Angabe „Scotch“ beeinträchtigt werde.

Waldhornbrennerei erfährt viel Zuspruch

„Dieses Urteil passt nicht in unser Rechtsverständnis. So wird jeder faire Wettbewerb verhindert“, wird Jürgen Klotz in einer Pressemitteilung zitiert. Bestärkt würden er und sein Bruder Michael durch eine riesige Welle der Sympathie: „Wir bekommen sehr viel Zuspruch aus dem In- und Ausland. Jede fünfte Bestellung ist mit unterstützenden Worten versehen. Viele Menschen können nicht nachvollziehen, was da passiert – und das lassen sie uns wissen und bestärken uns darin, weiterzukämpfen“, meint Klotz.

Seit 2013 versucht der Verband der schottischen Destillerien, die Scotch Whisky Association (SWA), der schwäbischen Waldhornbrennerei die Vermarktung ihres Whiskys als „Glen Buchenbach“ zu untersagen. Knackpunkt ist dabei die Frage, ob der durchschnittliche Verbraucher beim Wörtchen ‚Glen’ an schottischen Whisky denkt. In der mündlichen Verhandlung im Dezember kamen die Hamburger Richter zu der Einschätzung, dass durch die Bezeichnung ‚Glen’ das Namensrecht weder unmittelbar noch durch eine direkte Anspielung verletzt werde, dass aber eine irreführende Angabe gemacht werde, die ebenfalls der Grund für eine Namensrechtsverletzung sein könne.

Wie viele denken bei Glen an Scotch?

Diese Einschätzung teilt der Rechtsanwalt Sven Mühlberger, der die Waldhornbrennerei vertritt, nicht. Die Scotch Whisky Association selbst habe ein Umfragegutachten zur Verbraucherauffassung in Deutschland, Österreich, Frankreich, Schweden, Polen, Niederlanden und Italien beim Institut Allensbach in Auftrag gegeben: „Aus diesem geht eindeutig hervor, dass gerade einmal ein Prozent der befragten Teilnehmer einen unmittelbaren Bezug zwischen ‚Glen’ und Scotch Whisky herstellen konnten“, sagt Mühlberger. Dazu habe das Landesgericht keine Stellung genommen. „Das hat uns sehr überrascht, denn das hätten wir schon erwartet“, meint Mühlberger. Darüber hinaus hätte man seiner Meinung nach darlegen können, dass lediglich drei Prozent der in Deutschland verkauften Whiskys Scotch Whiskys seien, die das Wort ‚Glen’ beinhalten.

Glen Buchenbach beschäftigt nun das Hanseatische Oberlandesgericht

Weil diese Punkte nicht berücksichtigt worden seien, geht die Waldhornbrennerei in Berufung: „Wir können nach all unseren Recherchen und Ergebnissen, die wir durch die Umfrage und andere Nachforschungen gewonnen haben, nicht verstehen, warum das Landgericht am 7. Februar gegen uns entschieden hat“, wird Michael Klotz in der Pressemitteilung zitiert. Nun wird sich das Hanseatische Oberlandesgericht mit dem Fall beschäftigen müssen. Rechtsanwalt Sven Mühlberger rechnet allerdings damit, dass bis zu einer erneuten Verhandlung einige Monate ins Land gehen werden.