Ein Stuttgarter Anwalt will 250 Euro Belohnung bezahlen, wenn jemand die am Waldfriedhof von drei Kindergräbern gestohlenen Erinnerungsstücke zurückbringt.
Stuttgart - Das Schicksal dreier Familien, die ihre Kinder am Waldfriedhof begraben mussten, hat viele unserer Leser bewegt. Wie berichtet, hatten Diebe Boxen mit Erinnerungsbüchern von den drei Kindergräbern der Familien Stecker, Sommer und Fischer/Bilbao gestohlen. Ein Leser will helfen: „Ich möchte eine Belohnung in Höhe von 250 Euro für denjenigen ausloben, der die Bücher zurückbringt.“ Mit dieser Nachricht hat sich ein Stuttgarter Anwalt bei unserer Zeitung gemeldet. Die Familien freuen sich über das Angebot und hoffen, dass sich nun doch noch ein ehrlicher Finder meldet.
Erleichterung bei den Eltern: Die Ersatzboxen liegen noch auf dem Friedhof
Besorgt hat Beate Sommer am Montag auf dem Friedhof nachgeschaut und erleichtert festgestellt, dass die burgundrote, wasserdichte Metalldose noch da ist. Auf allen drei Gräbern liegen solche Dosen. Die Dosen waren die Idee des Ehepaares Holger Fischer und Jen Bilbao, die ihren Emil wegen einer genetisch bedingten Muskelkrankheit verloren. Fischers und Familie Stecker kannten sich aus dem Krankenhaus, Beate und Max Sommer kennt Hannah Stecker schon lange und teilt mit ihr seit vergangenem Sommer das Schicksal, ein Kind begraben zu müssen. Noah Sommer hatte Leukämie, die Kinder der Steckers einen noch wenig bekannten Gendefekt, der Megcann heißt. Die Gräber der Kinder liegen nahe beieinander.
Der Rechtsanwalt hofft, auf diese Weise den Eltern die entwendeten Erinnerungsbücher wieder beschaffen zu können. Laut der Staatsanwaltschaft ist der Diebstahl auf jeden Fall eine Straftat, die von Amts wegen verfolgt werden muss, auch wenn der Täter sich stellen würde. Wenn er zur Aufklärung beiträgt, etwa indem er sich meldet, würde das strafmildernd berücksichtigt werden. Allerdings werde bei einer Tat nicht nur der materielle, sondern auch der ideelle Schaden berücksichtigt, sagt ein Sprecher der Staatsanwaltschaft, und der sei im vorliegenden Fall nicht gering.