Bis in die Mittagsstunden war die Feuerwehr im Einsatz. Foto: Gottfried Stoppel

Drei Monate nach dem Großbrand an der Waiblinger Kulturstätte startet das Verfahren gegen einen 22-Jährigen vor dem Landgericht Stuttgart. Der Verdächtige hat laut Staatsanwaltschaft die Tat eingeräumt.

Waiblingen - Wegen schwerer Brandstiftung und Sachbeschädigung hat jetzt die Staatsanwaltschaft Stuttgart am Landgericht Stuttgart Anklage gegen einen 22-jährigen Mann erhoben, der dringend verdächtig ist, Ende März diesen Jahres den Großbrand im Waiblinger Bürgerzentrum verursacht zu haben. Der Waiblinger war bereits einen Tag nach der Brandkatastrophe festgenommen worden. Laut der momentanen Schätzung zur längst noch nicht vollendeten Gebäudewiederherstellung ist beim Brand am Bürgerzentrum mehr als 1,5 Millionen Euro an Sachschaden entstanden. Erste Schätzungen direkt nach Brand hatten noch bei einer Größenordnung zwischen zwei und fünf Millionen Euro gelegen.

Verdächtiger ist seit März in Untersuchungshaft

Dem Angeschuldigten, der sich seit dem 30. März in Untersuchungshaft befindet, wird laut der Anklageschrift zur Last gelegt, am Abend des 28. März zunächst ein in der Tiefgarage des Bürgerzentrums abgestelltes Schneeräum- und Streufahrzeug beschädigt zu haben. Kurze Zeit später habe er einen unmittelbar an der Außenwand des Gebäudes abgestellten Papiercontainer mit einem Feuerzeug in Brand gesetzt.

Mit einiger Verzögerung breitete sich in der Nacht zum 29. März der dabei entstandene und zunächst nur schwelende Containerbrand über die Papiertonne und die darüber gelegene Hausfassade auf einen Dachvorsprung des Bürgerzentrums aus. Nach der Ausbreitung des Feuers über die Zwischendecke erfasste der Brand das Dach des Bürgerzentrums. Dort entstand ein großflächiger Brand, der den Gesamtschaden in Millionenhöhe verursachte und Teile des Baus in der Waiblinger Remsaue komplett zerstörte.

Laut der Mitteilung der Staatsanwaltschaft zur Anklageerhebung ist von einer verminderten Schuldfähigkeit des Angeklagten auszugehen. Dieser räume die Taten im und am Waiblinger Kulturtempel ein. In Sachen Brandstiftung am Waiblinger Bürgerzentrum habe nun, gut drei Monate nach dem verheerenden Großbrand, die 7. Große Strafkammer des Landgerichts Stuttgart über die Eröffnung des Hauptverfahrens zu entscheiden. Dasselbe gilt für die Anberaumung der dazu benötigten Verhandlungstermine.

Bilder einer Kamera am Büze liefern entscheidende Hinweise

Zur Festnahme des nun Angeklagten hatte im März die Auswertung von Fotos einer am Büze installierten Kamera geführt, die den Täter auch im Bereich der Tiefgarage zeigten und zusammen mit Fingerabdrücken am Gebäude zu dem 22-Jährigen führten. Dieser sei, so hieß es nach der Festnahme, bereits mit ähnlichen Delikten einschlägig in Erscheinung getreten.

Just am Wochenende hat Oberbürgermeister Andreas Hesky in seiner Rede zum Waiblinger Altstadtfest an jenes Ereignis erinnert, das Waiblingen im ersten Halbjahr 2017 besonders bewegt habe: „Der Brand traf das Herz des bürgerschaftlichen und kulturellen Lebens unserer Stadt.“