Die Uni Tübingen hat dem CDU-Landtagsabgeordneten Matthias Pröfrock den Doktortitel entzogen.

Tübingen - Die Universität Tübingen hat dem CDU-Landtagsabgeordneten Matthias Pröfrock aus Waiblingen (Rems-Murr-Kreis) seinen Doktortitel aberkannt. „Die Untersuchung der Dissertation hat ergeben, dass sie in nicht unerheblichem Maße fremde Texte wörtlich übernimmt, ohne dass dies kenntlich gemacht wurde“, teilte die Hochschule am Mittwoch mit. Allerdings glaubte der Promotionsausschuss den Beteuerungen des 34-Jährigen, dass er nicht absichtlich plagiiert habe. Pröfrock akzeptierte die Entscheidung und bat um Entschuldigung. Zurücktreten will er aber nicht.

VroniPlag: Auf 57 Seiten abgeschrieben

Pröfrock, dem bei der Wahl am 27. März erstmals der Sprung in den Landtag gelungen war, hatte bereits im Mai vorläufig darauf verzichtet, seinen Doktortitel zu führen. Nach dem Plagiats-Skandal um den damaligen Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) hatten zuvor Internetnutzer auf der Plattform VroniPlag auch Pröfrocks Doktorarbeit unter die Lupe genommen. Innerhalb weniger Tage hatten sie nach eigenen Angaben auf 57 der 222 Seiten Passagen gefunden, die aus anderen Arbeiten abgeschrieben waren. Pröfrock hatte die Arbeit mit dem Titel „Energieversorgungssicherheit im Recht der Europäischen Union“ im Jahr 2007 an der Juristischen Fakultät eingereicht.

"Niemand ärgert sich mehr als ich selbst"

Pröfrock akzeptierte die Entscheidung der Universität. „Für mein wissenschaftliches Fehlverhalten stehe ich ein und trage die Verantwortung für die Fehler, die ich gemacht habe“, teilte er mit. „Dass meine Doktorarbeit nach Auffassung der Universität wissenschaftliche Standards nicht erfüllt, ist ein harter Schlag für mich, und niemand ärgert sich darüber mehr als ich selbst. Ich entschuldige mich bei der Universität, meinem Doktorvater, den betroffenen Autoren und bei allen, die ich enttäuscht habe“, schrieb der 34-Jährige.

"Grob fahrlässig"

Den Vorwurf, dass Pröfrock bei seiner Doktorarbeit die Prüfer bewusst getäuscht habe, erhob auch der Promotionsausschuss nicht. Man gehe „aufgrund der Schilderungen des Betroffenen zu seiner Arbeitsweise bei der Abfassung der Dissertation davon aus, dass die Übernahme der fremden Texte jedenfalls grob fahrlässig erfolgte“, hieß es.

Die Juristische Fakultät der Universität Tübingen hat aus den jüngsten Plagiatsfällen ihre Lehren gezogen. Wissenschaftler müssen ihre Doktorarbeit zukünftig immer auch in elektronischer Form abgeben. Die Arbeit werde dann von einem Computer nach auffälligen Parallelstellen in fremden Texten durchsucht.