In der schweißtreibenden Sportgymnastik geht es nicht immer harmonisch zu. Foto: Sigerist

Die Anklage wegen Körperverletzung gegen Galina Krilenko, die bis 2014 bei der Rhythmischen Sportgymnastik in Schmiden tätig war, erweist sich als nicht haltbar. Amtsgericht Waiblingen stellt Verfahren ein.

Waiblingen - Galina Krilenko, die ehemalige Cheftrainerin des Bundesstützpunkts für Rhythmische Sportgymnastik (RSG) in Schmiden, hat am Mittwoch das Amtsgericht in Waiblingen nach einer etwas mehr als einstündigen Verhandlung verlassen, ohne verurteilt worden zu sein. Der Vorwurf der Körperverletzung gegen eine Schutzbefohlene konnte nicht aufrecht erhalten werden. Das Verfahren wurde wegen Geringfügigkeit eingestellt. Die vielleicht etwas grobe Berührung des Kopfes einer jungen Sportgymnastin sei, wenn sie überhaupt stattfand, höchstens „im Grenzbereich der Körperverletzung“ anzusiedeln, sagte die Richterin Bidell.

Galina Krilenko und ihrem Anwalt wäre zwar ein Freispruch lieber gewesen, sie wolle der ganzen Geschichte jedoch endlich ein Ende setzen und den Fall nicht weiter aufgerollt haben, ließ die 63-jährige Weißrussin durch ihren Anwalt mitteilen. Galina Krilenko trainierte von 1996 bis 2014 sehr erfolgreich die jungen Leistungssportlerinnen am Schmidener Sportgymnastik-Bundesstützpunkt.

Ein Streitgespräch und eine demütigende Berührung

Bei den Weltmeisterschaften 2011 in Montpellier ist es zwischen ihr und der damals 16-jährigen Sportgymnastin Laura Jung am 19. September zu einem Streitgespräch gekommen. „Der erste Durchgang mit dem Ball lief schlecht, ich habe nicht erwartet, dass meine Trainerin mit mir zufrieden ist“, sagte die Geschädigte Laura Jung im Zeugenstand. „Ich habe Angst vor der Kampfrichterin“, habe sie zu Galina Krilenko gesagt. „Was für Angst?“, habe diese nachgehakt und ihr dabei mit der flachen Hand gegen die Wange gestupst. Die Berührung habe ihr nicht wehgetan, aber sie habe sich gedemütigt gefühlt, sagte die heute 20-Jährige im Zeugenstand vor Gericht aus. Sie habe einer daneben stehenden Person, die sie allerdings nicht mehr identifizieren könne, zugerufen: „Haben Sie das gerade gesehen?“, worauf diese Person antwortete: „Nein, was denn?“

Einspruch gegen Strafbefehl erfolgreich

Erst 2014, also drei Jahre später, erzählte Laura Jung ihrer Schmidener Vertrauenslehrerin von diesem Vorfall. So wurde die Sache öffentlich und schließlich ermittelte die Staatsanwaltschaft. Angezeigt hatte Laura Jung ihre Trainerin nicht. Diese erhielt einen Strafbefehl, gegen den sie Einspruch einlegte, und so kam es zu diesem Gerichtsverfahren.

Karriere der Trainerin endet mit Kündigung

Die Karriere der Trainerin in Schmiden war mit dem Vorfall beendet. Ihr sei gekündigt worden und heute sei sie arbeitslos, sagte der Anwalt von Galina Krilenko. Den Vorfall dementierte die Angeklagte: „Meine Mandantin hat niemals Gewalt angewandt“, sagte ihr Anwalt. Laura Jung hingegen sei – zumindest damals – eine „schwierige Person“ gewesen, eifersüchtig auf ihre Konkurrentin, aufbrausend, labil und „zickig“. Auch während des Trainings habe sie öfter die Wut gepackt und sie habe „immer wieder herumgeschrien“, sagte der Anwalt. Sie habe sich eben von einer stillen 16-Jährigen, die ihren Mund nie aufmachte, zu einer erwachsenen Persönlichkeit entwickelt, die auch mal „Widerworte gibt“, sagte Laura Jung.

Das Verhältnis zu ihrer Trainerin habe sich ab dem Moment, wo sie auch mal eine eigene Meinung gehabt habe, verschlechtert. Zudem sei 2014 für sie psychisch ein schlimmes Jahr gewesen, so habe sie sich schließlich ihrer Lehrerin anvertraut und erzählt, was drei Jahre zuvor passiert war.

Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt

Schon ein paar Wochen zuvor hatte es gegen andere Trainerinnen des Bundesstützpunkts für Rhythmische Sportgymnastik schwere Vorwürfe gegeben. Laura Jung hatte damals in diesem Zusammenhang dementiert, dass es beim Training „Schläge“ gebe. Es sei schon auffällig, dass sie kurze Zeit später von eben solchen berichtete, sagte der Anwalt von Galina Krilenko. Sowohl die Staatsanwältin als auch die Richterin waren schließlich der Überzeugung, dass man das Verfahren wegen Geringfügigkeit einstellen könne.