Seiner Verhaftung wiedersetzte sich der Mann (Symbolbild). Foto: Phillip Weingand

Unter Drogeneinfluss hat ein 30-Jähriger versucht, einen Supermarkt zu überfallen. Mit der Beute wollte er seinem Bruder aus der Haft helfen – die Kassiererin ist seit der Tat traumatisiert.

Waiblingen - „Ich weiß, dass ich Mist gebaut habe“, erklärt der 30-jährige Angeklagte vor dem Amtsgericht Waiblingen am Ende der Beweisaufnahme. Er habe viel gelernt, wolle mit seinem alten Leben abschließen und neu anfangen.

Was war geschehen? Im Dezember 2016 hatte er eine Kassiererin eines Waiblinger Supermarkts mit einem Messer bedroht und Geld gefordert, was der Staatsanwalt als versuchte schwere räuberische Erpressung wertete. Im Februar 2017, so die Anklageschrift, habe er dann in Stuttgart aus Frust über die Verhaftung seines Bruders zwei Reifen eines Polizeiwagens zerstochen und sich nach einer kurzen Flucht heftig seiner Verhaftung widersetzt. Dabei habe er die Polizisten beleidigt.

Der Angeklagte legt ein umfassendes Geständnis ab

Der Anwalt des Angeklagten erklärte daraufhin, sein Mandant räume alle gegen ihn erhobenen Vorwürfe ein und sei zu einem umfassenden Geständnis bereit. Der 30-jährige hätte zu den Tatzeitpunkten unter Alkohol- und Drogeneinfluss gestanden und könne sich nur teilweise an den Ablauf der Taten erinnern. Außerdem wolle er sich freiwillig einer stationären Drogentherapie unterziehen. Dem Vorschlag des Vorsitzenden Richters Michael Kirbach, aufgrund des Geständnisses die Zeugen sowie die Sachverständige, die für den Nachmittag geladen waren, nicht anzuhören, stimmten alle Beteiligten daraufhin zu.

Die Kassiererin, die als Zeugin und Nebenklägerin in dem Prozess auftrat, berichtete in ihrer Aussage von einem für sie sehr traumatischen Erlebnis. Der Beklagte sei vermummt auf sie zu gerannt, habe ein Messer in der Hand gehalten und „Geld, Geld, Geld“ gerufen. Sie sei vor Schock nicht in der Lage gewesen, irgendetwas zu tun. „Seitdem habe ich Panik, wenn ich einem Mann sehe, weil ich nicht weiß, ob er mich bedroht“, sagte die 48-jährige Einzelhandelskauffrau sichtlich ausgelöst. Seit dem Vorfall im Dezember 2016 sei sie in therapeutischer Behandlung. Vor Angst habe sie sich sogar zuhause eingeschlossen und mit dem Gedanken gespielt, sich das Leben zu nehmen. Nachdem sie etwa sechs Monate arbeitsunfähig gewesen sei, arbeite sie nun seit Juli 2017 wieder. Die psychische Belastung sei aber nach wie vor sehr hoch, betonte die 48-jährige.

Aus Frust die Reifen eines Polizeiautos zerstochen

Der Angeklagte hatte aus der Untersuchungshaft heraus versucht, sich schriftlich bei der Kassiererin zu entschuldigen. Auf Nachfrage des Richters wollte die 48-jährige diese Entschuldigung aber nicht annehmen. Sie sei überzeugt davon, dass der Beklagte das nur auf Anraten seines Anwalt gemacht habe, erklärte sie. Im Verlauf der Befragung stellte sich heraus, dass der 30-jährige Angeklagte schon früh mit Alkohol und Drogen in Berührung gekommen war. Aus Frust, weil sein Leben nicht so verlaufen sei, wie er sich das gewünscht hatte, habe er mit 19 begonnen, regelmäßig Alkohol und verschiedene Drogen zu konsumieren, um seinen Alltag zu vergessen. „Ich stand mir immer wieder selbst im Weg“, erklärte der Angeklagte dem Richter.

Aus Wut auf die Polizisten, die – wegen anderer Delikte – seinen Bruder verhaftet hatten, habe er die Reifen des Polizeiwagens zerstochen. Danach sei ihm klar geworden, dass er Geld brauche, um seinen Bruder aus der Haft zu holen, erklärte der 30-jährige. Da er aber zu diesem Zeitpunkt unter Drogen- und Alkoholeinfluss gestanden habe, könne er sich nur noch daran erinnern, dass er im Supermarkt vor der Kassiererin stand und sich fragte, was er da eigentlich mache. „Ich habe mich umgedreht und bin abgehauen“, erklärte der Angeklagte.

Richter: Reine Lippenbekenntnisse reichen nicht aus

Aufgrund des Geständnisses ließ die Staatsanwaltschaft die Anklagepunkte der Beleidigung und des Widerstands gegen die Verhaftung fallen und plädierte abschließend auf drei Jahre Haft. Der Anwalt des Beklagten plädierte dagegen auf einen minderschweren Fall und hob noch einmal hervor, dass es bei dem Versuch einer schweren räuberischen Erpressung geblieben sei und dass sein Mandant seine Taten offenkundig bereue. Aus diesen Gründen sei eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren angemessen.

Das Gericht verhängte schließlich eine Haftstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten ohne Bewährung mit der Begründung, es brauche mehr als reine Lippenbekenntnisse des Angeklagten. Dass der Angeklagte sein Leben ändern wolle, sei ein guter Anfang, stellte der Vorsitzende Richter Kirbach zum Abschluss der Verhandlung fest. „Wenn sie ihre Alkohol- und Drogenprobleme nicht in den Griff bekommen, können sie alles andere vergessen“, gab er dem 30-Jährigen mit auf den Weg zurück in die Haft.