Ein 6o-Jähriger muss sich wegen einer Messerattacke vor Gericht verantworten. Foto: dpa

Ein 60-jähriger Mann aus Leutenbach hat in der Nacht zum 14. November 2010 seiner 36-jährigen schlafenden Ehefrau im Bett ein Messer in den Bauch gestochen.

Waiblingen - Klar ist nur, was passiert ist, nicht aber genau wie und vor allem, weshalb. Ein 60-jähriger Mann aus Leutenbach hat in der Nacht zum 14. November 2010 seiner 36-jährigen schlafenden Ehefrau im Bett ein Messer in den Bauch gestochen. Die 8,5 Zentimeter lange Klinge verletzte den Dünndarm der Frau, außerdem erlitt sie eine tiefe Schnittwunde an der linken Hand, bevor sie aus dem Haus fliehen konnte.

Der stark alkoholisierte Mann alarmierte die Polizei, gab sofort zu, dass er seine Frau mit einem Messer attackiert hatte. „Ich habe nach ihr geschaut, nicht dass sie irgendwo liegt“, sagt er vor Gericht aus, wo er sich am Montag wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten musste. „Es tut mir leid, was ich getan habe.“

1,9 Promille Alkohol hatte der 60-Jährige zur Tatzeit im Blut. Seit Jahrzehnten trinkt er, und erst im Sommer 2010 hat er eine Entgiftung mitgemacht. „Als ich danach nach Hause kam, ist es wieder losgegangen, weil meine Frau einfach weitergelebt hat wie zuvor.“ 59 Jahre lang hatte sich der Leutenbacher nichts zu schulden kommen lassen. Die Ehe mit seiner aus Lettland stammenden Frau, die vier Kinder mitbrachte, hat ihn aber anscheinend völlig überfordert. So sieht es nicht nur sein Verteidiger, auch das Schöffengericht ist davon überzeugt, dass die Beziehung unter keinem guten Stern stand.

Nur dürftige Erinnerungen

Da die Frau als Zeugin von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch macht, sind nur die dürftigen Erinnerungen des Angeklagten eine Grundlage, sich ein Bild davon zu machen. Mehrmals sei es zu Handgreiflichkeiten seitens der Frau gekommen, betont der Verteidiger. Einmal habe sie den 60-Jährigen so gewürgt, dass er blau im Gesicht anlief. Auch am Abend vor der Tat soll sie ihn geschlagen haben. Ein blaues Auge habe er gehabt, sagt er. Dieses ist jedoch bei seiner ärztlichen Untersuchung nicht protokolliert worden.

Warum der Mann mit dem Messer zugestochen hat, das in seinem Nachttisch lag, bleibt im Dunkeln. Er könne sich an die eigentliche Tat nicht mehr erinnern. „Da habe ich einen Filmriss“, sagt er. Wahrscheinlich verdränge er die Tat, führt der psychiatrische Gutachter aus, der keinen Hinweis auf eine verminderte Schuldfähigkeit finden konnte. Auch der Alkoholisierungsgrad sei aufgrund der langen Gewöhnung keine Rechtfertigung. Der Angeklagte, der mehr als 30 Jahre lang als Kraftfahrer gearbeitet hat, ist wegen seiner Alkoholsucht seit dem Jahr 2009 arbeitslos. Sein damaliger Chef schickte ihn zur betriebsärztlichen Untersuchung. Nachdem er die medizinisch-psychologische Untersuchung nicht bestanden hatte, gab er seinen Führerschein ab.

Nach der Tat die Polizei alarmiert

Eine Haftstrafe von drei Jahren und drei Monaten fordert der Staatsanwalt, der Rechtsbeistand eine Bewährungsstrafe. Das Gericht schließt sich schließlich dem Antrag des Verteidigers an. „Nachdem ihm klargeworden war, was er angerichtet hatte, alarmierte der Angeklagte die Polizei und unternahm alles, damit die Frau gerettet wurde“, führt der Vorsitzende Richter Steffen Kärcher aus. „Rücktritt vom Versuch“ nennen Strafrechtler ein solches Verhalten. Zwei Jahre Bewährungsstrafe verhängt das Gericht, ausschlaggebend dafür sind dieser Rücktritt und das bisher straffreie Leben des 60-Jährigen. Auf eine Geldauflage verzichtet das Gericht. Auf den Arbeitslosen kämen nun ohnehin immense Kosten zu.