Wahlwerbung oder nicht? Ein Video der AfD-Landtagsfraktion sorgt für Streit. Der Landesrechnungshof hält es einem Medienbericht zufolge für unzulässig.
Stuttgart - Der Rechnungshof Baden-Württemberg wertet nach einem Zeitungsbericht eine Werbekampagne der AfD-Landtagsfraktion als Verstoß gegen das Fraktionsgesetz. Das berichtet die „Südwest Presse“ (Samstag). Die Öffentlichkeitsarbeit der Fraktionen müsse sich auf die parlamentarische Arbeit der Fraktionen beziehen, zitiert das Blatt einen Sprecher der Behörde. „Für den Rechnungshof ist ein solcher Bezug des Werbemittels zum zulässigen Aufgaben- und Wirkungskreis einer Landtagsfraktion nicht zu erkennen“, so der Sprecher in der Zeitung weiter.
In der Kritik steht ein von der AfD-Landtagsfraktion finanziertes Video auf einer Werbetafel in Stuttgart. Nach Ansicht der SPD im Landtag soll die Werbung der Partei der AfD im Bundestagswahlkampf helfen. Dies würde jedoch dem Fraktionsgesetz widersprechen, hatte der Parlamentarische Geschäftsführer, Reinhold Gall, zuvor am Freitag mitgeteilt und eine Überprüfung gefordert. Fraktionsmittel dürften nicht für Partei-Zwecke eingesetzt werden.
Die AfD-Fraktion wiederum betonte, dass es sich bei der Anzeigetafel nicht um Wahlkampfmittel handle, sondern um eine „kritisch-humorige“ Meinungsäußerung der Fraktion mit Hilfe moderner Medien. Die Motive - die unter anderem die Grünen-Politiker Winfried Kretschmann, Anton Hofreiter und Cem Özdemir als Hobbits aus „Herr der Ringe“ von J.R.R. Tolkien zeigen - liefen seit Anfang Juli am Pragsattel, sagte eine Sprecherin. Dass diese Öffentlichkeitsarbeit in Wahlkampfzeiten auch für die AfD Werbung bedeuten könne, lasse sich schwerlich verhindern. Eine Aufforderung, die AfD zu wählen, finde sich nicht darauf.
Der SPD-Politiker Gall wandte sich an Landtagspräsidentin Aras, sie möge „Zeitpunkt und Aufmachung der Werbung am Pragsattel“ vom juristischen Dienst des Landtags prüfen lassen. Der Pragsattel in Stuttgart ist ein Verkehrsknotenpunkt, die Werbetafel hängt an einem Hochbunker.