Bei der Wahl in Waiblingen lief 2024 einiges schief. Nun landet der Fall vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart (Archivbild). Foto: Gottfried Stoppel

Die chaotische Kommunalwahl 2024 in Waiblingen hat ein Nachspiel: Am 13. Mai beleuchtet das Verwaltungsgericht Stuttgart, ob die Wahl im Nachhinein für ungültig erklärt wird.

Es kommt nicht oft vor, dass Waiblingen in ganz Deutschland Schlagzeilen macht. Im Sommer 2024 war aber genau das der Fall. Seitens der Stadtverwaltung hätte man sicher gerne auf die bundesweite Aufmerksamkeit verzichtet. Denn der Anlass für das große Interesse war eine massive Panne bei der Kommunalwahl: Nur rund tausend Wahlberechtigte hatten rechtzeitig am Tag vor der Wahl ihre Stimmzettel bekommen. Bei etwa 20.400 Wahlberechtigten landeten die Unterlagen auf den letzten Drücker im Briefkasten – nämlich am späten Samstagabend oder sogar erst am Morgen des Wahlsonntags. Ganz ohne Stimmzettel blieben circa 9400 Bürgerinnen und Bürger.

 

Am Wahlsonntag selbst herrschten vor und in manchen Wahllokalen chaotische Zustände. Denn an diesem Tag standen neben der Gemeinderats- und Ortschaftsratswahl auch die Wahl des Kreistags, des Regionalrats und die Europawahl an. Die Wahlberechtigten mussten sich also auf vielen Stimmzetteln zurechtfinden und etliche Kreuzchen setzen, was entsprechend Zeit benötigt. Das führte mancherorts zu langen Schlangen und Wartezeiten von bis zu einer Stunde. Teils wurden auch Wähler gesichtet, die außerhalb des Wahllokals ihre Stimmzettel ausfüllten.

Viele Bürgerinnen und Bürger waren irritiert über die holperige Organisation der Wahlen. So gelang es den Waiblingern Friedrich Kuhnle und Alfonso Fazio innerhalb kurzer Zeit, in der Bürgerschaft mehr als genug Unterschriften für eine Anfechtung der Wahl zu sammeln. Beide Männer waren viele Jahre in der Kommunalpolitik tätig: Friedrich Kuhnle für die Fraktion Demokratische Freie Bürger/Freie Wähler, Alfonso Fazio für die Alternative Liste. Bei den fraglichen Wahlen kandidierten beide nicht mehr. Sie werfen der Stadt „eine dilettantische Vorbereitung und das Nichtvorhandensein von Kontrollen“ vor, das Wahlrecht sei massiv eingeschränkt worden.

Regierungspräsidium erklärte Wahl für gültig

Das Regierungspräsidium Stuttgart sah die Sache jedoch anders und erklärte die Ergebnisse der Wahl Anfang August 2024 für gültig. Nicht jeder Fehler bei der Wahlvorbereitung führe unmittelbar zur Ungültigkeit einer Wahl, argumentierte die Aufsichtsbehörde: „Eine Ungültigkeit kommt nur in Betracht, wenn der Fehler so gravierend ist, dass die wesentlichen Säulen unseres Wahlrechts betroffen sind.“ Das sei in Waiblingen aber nicht der Fall gewesen.

Wahlberechtigte beim Ausfüllen der Stimmzettel in einem der Wahllokale in Waiblingen im Juni 2024 (Archivbild). Foto: Gottfried Stoppel

Alfonso Fazio und Friedrich Kuhnle beauftragten daraufhin den Stuttgarter Anwalt Roland Kugler, beim Verwaltungsgericht Stuttgart Klage gegen das Land einzureichen. Das Ziel: Das Land Baden-Württemberg soll die Gemeinderatswahl in Waiblingen und die Ortschaftsratswahl in Waiblingen-Beinstein für ungültig erklären. Das war 2024.

Nach langem Warten findet nun am 13. Mai die Verhandlung der Klage „Fazio und Kuhnle gegen das Land Baden-Württemberg“ in Stuttgart statt. Die Klagenden und ihr Anwalt sind gespannt, wie die Richter entscheiden. Roland Kugler sagte gegenüber unserer Zeitung hinsichtlich der Erfolgschancen dieser Klage: „Würde ich sie als schlecht einschätzen, dann hätte ich von der Klage abgeraten.“ Es handele sich da um einen spannenden und ungewöhnlichen Fall. „So etwas gibt es landesweit höchstens alle paar Jahre einmal.“ Umso mehr, als dieses Mal eine Große Kreisstadt davon betroffen sei.

Die Kläger haben unter anderem beantragt, dass das Gericht den Ersteller des städtischen Untersuchungsberichts über die misslungene Wahl als Zeugen lädt. Thomas Bayer, der Leiter des Fachbereichs Revision bei der Stadtverwaltung Waiblingen, hatte bei einer Sondersitzung des Gemeinderats nach der missglückten Wahl Ende Juni 2024 einiges zu bemängeln. Er kritisierte, dass die Vorbereitungen für die Wahl insgesamt viel zu spät begonnen hatten. Auch einen Ablaufplan gab es, anders als bei vorigen Wahlen, nicht. Besonders problematisch sei der viel zu spät veranlasste Druck der Stimmzettel für die Gemeinderats- und Ortschaftsratswahlen gewesen.

Stimmzettel wurden viel zu spät bestellt

Normalerweise werde der Auftrag vier bis fünf Monate vor einer Wahl an eine Druckerei vergeben, erläuterte Bayer – das, obwohl die Namen der Kandidaten zu diesem Zeitpunkt noch nicht bekannt sind. So habe die Druckerei Zeit, das benötigte spezielle Papier zu beschaffen. Im Waiblinger Fall wurde jedoch der Auftrag für die Wahl am 9. Juni erst am 22. Mai erteilt. Dann lief auch noch die Verteilung der Unterlagen schief. Thomas Bayer bemängelte die aus seiner Sicht nicht ausreichende Kontrolle und forderte für die Zukunft eine laufende Überwachung des Zeitplans und die Einführung des Vier-Augen-Prinzips, sprich: Es muss bei Wahlen immer zwei Verantwortliche geben.

Im Nachhinein sagte der Waiblinger Oberbürgermeister Sebastian Wolf, die Organisation der Wahlen entspreche „in keiner Weise dem Anspruch dieser Stadt und dieser Verwaltung“ und versicherte: „So etwas wird nie wieder passieren.“