Der deutsche Bundestag. Foto: dpa/Michael Kappeler

Die Unionsfraktion positioniert sich neu zur Wahlrechtsreform: Es soll weniger Wahlkreise geben.

Berlin - Der Zeitdruck ist groß. Wenn der Bundestag nach der nächsten Wahl nicht aus allen Nähten platzen soll, muss sehr schnell eine gesetzliche Lösung her. Änderungen am Wahlrecht sollen nämlich nicht später als ein Jahr vor der Abstimmung vorgenommen werden, um nicht den Anschein einer Manipulation zu erwecken – so empfiehlt es die Venedig-Kommission des Europarates, die über die Einhaltung demokratischer Standards wacht. Wenn man 2021 wie üblich von einem Wahltermin Ende September ausgeht, müsste eine Reform direkt nach der parlamentarischen Sommerpause beschlossen werden – besser noch in dieser letzten Sitzungswoche davor.

Ralph Brinkhaus hat das Thema angestoßen

So erklärt sich die neue Dynamik, die in diesen Tagen den langjährigen Stillstand bei dem Thema abgelöst hat. Auslöser war ein Schreiben von Fraktionschef Ralph Brinkhaus an seine Abgeordneten, in dem er auf Basis der vorangegangenen Gespräche drei denkbare Reformmodelle skizzierte. Eines davon löste umgehend so viel Kritik aus, dass quasi über Nacht sich sehr viel mehr Parlamentarier um das zweite Modell scharten und auch die Schwesterpartei CSU Bereitschaft dafür signalisierte.

So könnte es nun darauf hinauslaufen, dass bereits für die nächste Wahl umgesetzt wird, was bislang nur als wackeliger Kompromiss für die übernächste Wahl galt. Die Zahl der Direktmandate würde von 299 auf 280 reduziert – ein Zugeständnis der Union, die bei den Erststimmen zuletzt mit Abstand am erfolgreichsten war. Die SPD wiederum hat in Vorgesprächen zugestanden, dass sieben Überhangmandate nicht durch zusätzliche Sitze ausgeglichen werden müssen.

Reduzierung des Wahlkreises

Überhangmandate entstehen, wenn eine Partei in einem Bundesland mehr Wahlkreise für sich entscheidet, als ihr nach dem prozentualen Zweitstimmenanteil zustehen. Damit es dann im bundesweiten Ergebnis wieder passt, muss dann auch noch mit Ausgleichsmandaten gearbeitet werden.

Kern des sich nun abzeichnenden Kompromisses ist jedoch die Tatsache, dass die Union nun größtenteils eine Reduzierung der Wahlkreise schon 2021 akzeptiert – Kritik daran ist vornehmlich noch aus den ostdeutschen Bundesländern zu hören, wo der Bevölkerungsrückgang die Wahlkreise ohnehin bereits geografisch sehr groß gemacht hat. Die Alternative für die nächste Wahl wäre jedoch ein „Notfallmechanismus“ gewesen, der dazu geführt hätte, dass Wahlsieger vor Ort, die sich nur knapp durchgesetzt haben, möglicherweise gar nicht in den Bundestag eingezogen wären. Mehrere Landesgruppen lehnten dies jedoch in Sitzungen am Montag mit großer Mehrheit ab – und schwenkten auf eine Wahlkreisreduzierung bereits für 2021 um.

Kandidatenaufstellung läuft schon

Dies sei „sehr ambitioniert“, aber umsetzbar, sagte CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt am Dienstag. Problematisch ist vor allem, dass die Kandidatenaufstellung in einigen Wahlkreisen bereits läuft oder abgeschlossen ist. Mindestens dort müsste das parteiinterne Prozedere wiederholt werden. Der baden-württembergische Abgeordnete Christian von Stetten sagte, eine Wiederholung müsse es nur in Wahlkreisen geben, deren Zuschnitt sich ändere. In Baden-Württemberg würden auf diesem Wege zwei Wahlkreise aufgelöst und den angrenzenden Nachbarwahlkreisen zugeschlagen.

Freitag schon Abstimmung?

Grüne, Linke und Liberale hoffen, dass die Koalitionsabgeordneten schon am Freitag ihrem bereits vorliegenden Gesetzentwurf zustimmen, der ebenfalls eine Reduzierung der Wahlkreise vorsieht. Dies wäre nach Ansicht des FDP-Parlamentsgeschäftsführers Marco Buschmann „eine Sternstunde des Parlaments“. Aus Kreisen der Union, die noch mit der SPD verhandeln muss und einen Beschluss im September anstrebt, hieß es, ein Votum noch diese Woche sei „undenkbar“.