Der Plenarsaal des Landtags in Baden-Württemberg – drei Fraktionen haben sich auf eine Wahlrechtsreform verständigt. Foto: imago images/Arnulf Hettrich/Arnulf Hettrich via www.imago-images.de

Das Wahlrecht in Baden-Württemberg wird geändert. Darauf hat sich ein Dreierbündnis von Grünen, CDU und SPD verständigt. Auch Jüngere sollen künftig bei Landtagswahlen wählen dürfen.

Stuttgart - Die politische Mehrheit für eine Reform des Wahlrechts in Baden-Württemberg steht. Die grün-schwarze Regierungskoalition will im November mit der SPD einen gemeinsamen Gesetzestext beschließen und in den Landtag einbringen. Darauf haben sich die drei Fraktionen nach Angaben vom Mittwoch in Stuttgart geeinigt. Die FDP nahm ebenfalls an den Gesprächen am Vorabend teil, sie ist aber nicht mit im Boot.

„Ein Parlament, das jünger, vielfältiger und weiblicher wird - das haben wir versprochen, und das werden wir liefern“, sagte der Fraktionschef der Grünen, Andreas Schwarz, nach der Einigung. Der CDU-Fraktionsvorsitzende Manuel Hagel erwartet ein „top-modernes Wahlrecht“.

Die FDP hatte dagegen zuletzt eine Aufblähung des Landtags wegen der geplanten Reform befürchtet und vorgeschlagen, die Zahl der Wahlkreise von 70 auf 60 zu reduzieren. Den Vorschlag lehnten die Grünen aber als „unausgegoren“ ab. Grün-Schwarz verweist zudem auf Modellrechnungen, nach denen sich bei der Landtagswahl im vergangenen Frühjahr auch unter den angedachten, neuen Bedingungen an der Zahl der Abgeordneten nichts geändert hätte. Mit der Reform bestehe sogar eine Chance zur Verkleinerung.

Zwei-Stimmen-Wahlrecht – ähnlich wie im Bund

Nach den Vorstellungen des Dreierbündnisses soll es in Baden-Württemberg ähnlich wie im Bund ein Zwei-Stimmen-Wahlrecht geben. Wählerinnen und Wähler sollen dann mit der Erststimme ihren Direktkandidaten im Wahlkreis in den Landtag wählen können. Die Zweitstimme soll wie bei der Bundestagswahl an eine Partei gehen.

Anders als bei der Bundestagswahl hat jeder bislang bei der Landtagswahl nur eine Stimme, es gibt keine Landeslisten und die Stimmzettel sind in den 70 Wahlkreisen unterschiedlich. Mit seiner Stimme votiert ein Wähler für den Direktkandidaten eines Wahlkreises. Die Stimme wird aber zugleich für die proportionale Sitzzuteilung einer Partei im Landtag gezählt. Deshalb kommen zusätzlich noch Abgeordnete in den Landtag, die keinen Wahlkreis gewonnen haben.

Nach der geplanten Reform sollen 70 Mandate über die Direktmandate vergeben werden, mindestens 50 über die Listen der Parteien. Die Zweitstimmen sollen auf Basis einer geschlossenen Landesliste ausgezählt werden, um mehr junge Menschen und mehr Frauen ins Parlament zu bringen - dabei wird die Reihenfolge der Kandidaten durch die jeweilige Partei festgelegt.

Jüngere sollen wählen dürfen

Zudem sollen Jüngere wie schon bei Kommunalwahlen ab 16 Jahren wählen dürfen, zwei Jahre früher als bislang. Da für diesen Punkt der Reform eine notwendige Zweidrittelmehrheit im Landtag benötigt wird, braucht die grün-schwarze Landesregierung mindestens eine weitere Oppositionspartei auf ihrer Seite und hat nun die SPD überzeugt.

Die Fraktionsvorsitzenden der Regierungsparteien Grüne und CDU hatten am Dienstagabend abschließend mit den Chefs von SPD und FDP beraten. Sie wollten eigentlich mit einem möglichst von den vier Parteien unterstützten Gesetzesentwurf in den Landtag gehen.