Der Deutsche Bundestag wird künftig deutlich weniger Abgeordnete haben. Foto: dpa/Bernd von Jutrczenka

Karlsruhe akzeptiert die Abschaffung der Überhang- und Ausgleichsmandate. Damit gelingt der Ampel, woran unionsgeführte Bundesregierung scheiterten, sagt unser Berliner Korrespondent Norbert Wallet.

Die Union nennt das Karlsruher Urteil zur Wahlrechtsreform „eine „Klatsche“ für die Bundesregierung. Dem ist durchaus nicht so. Die Verfassungsrichter haben den Kern der Reform bestätigt. Die Abschaffung der Überhang- und Ausgleichsmandate ist rechtmäßig. Damit wird der entscheidende Grund für die kontinuierliche Aufblähung des Deutschen Bundestags beseitigt. Überhangmandate fielen an, wenn eine Partei mehr Direktmandate gewann als ihr über die Zahl der erhaltenen Zweitstimmen zustanden. Die anderen Parteien erhielten dafür Ausgleichsmandate. Da die Volksparteien immer weniger Zweitstimmen erhalten, aber nach wie vor groß genug sind, um viele Wahlkreise direkt zu gewinnen, hat sich dieser Automatismus des Wachstums ergeben, der nun gestoppt ist. Der Bundestag wird künftig auf eine feste Größe von 630 Mandatsträger begrenzt – über 100 weniger als der gegenwärtige Bundestag.