Die NPD ist auf Wahlkampftour – mit Polizeibegleitung Foto: Max Kovalenko

Das Innenministerium hat jetzt auf Anfrage der Stuttgarter Nachrichten Bilanz gezogen. Demnach sind für die 13 Wahlkampfauftritte des NPD-Trosses in Baden-Württemberg 3154 Vollzugsbeamte eingesetzt worden.

Stuttgart - Was abläuft, wenn Parteien vom rechten Rand auf Tour gehen, hat sich nicht nur am Freitag bei den Auftritten von Pro Deutschland in Stuttgart gezeigt. Bis zum vergangenen Montag ist auch die rechtsextreme NPD durch Baden-Württemberg getingelt, um auf Stimmenfang für die Bundestagswahl zu gehen. In Bad Cannstatt mussten vor einer Woche rund 500 Polizisten stundenlang das gute Dutzend NPD-Aktivisten um den Parteichef Holger Apfel von etwa 150 Gegendemonstranten trennen, um Auseinandersetzungen zu verhindern.

Das Innenministerium hat jetzt auf Anfrage unserer Zeitung Bilanz gezogen. Demnach sind für die 13 Wahlkampfauftritte des NPD-Trosses in Baden-Württemberg 3154 Vollzugsbeamte eingesetzt worden. Dadurch sind dem Land und damit dem Steuerzahler Kosten in Höhe von 827 000 Euro entstanden. Größere Zwischenfälle konnten durch die Einsätze vermieden werden. Es ist lediglich zu vereinzelten Straßenblockaden gekommen, an diversen Kundgebungssorten mussten vor allem Gegendemonstranten aus dem linken Lager in Gewahrsam genommen werden. Zudem wurden diverse Waffen sicher gestellt.

Verhindern lässt sich der enorme Aufwand nicht. „Die NPD ist nicht verboten, also müssen wir die Leute ohne Ansehen der Partei schützen“, sagt ein Sprecher des Innenministeriums. Jedem Einsatz gehe eine genaue Analyse der Lage voraus. Dabei bezieht die Polizei auch Erkenntnisse aus dem Internet mit ein, wo meist zu Protesten aufgerufen wird. Dass der enorme Personaleinsatz nötig sei, habe die Vergangenheit gezeigt, als es immer wieder zu größeren Zusammenstößen und Straftaten rund um die Kundgebungen gekommen sei. Auch die Kommunen haben meist keine Möglichkeit, Demonstrationen zu verbieten. Die Versammlungsfreiheit darf nur eingeschränkt werden, wenn es sonst keine Möglichkeit gibt, Gefahr für Leib und Leben von Menschen abzuwenden.