Im Eifer, ihre Slogans an den Mann oder an die Frau zu bringen, vergessen Parteien und ihre Wahlhelfer oft die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung.
Eigentlich gibt es für das Aufhängen von Wahlplakaten klare Regeln. Eine davon besagt, dass sie die Verkehrssicherheit nicht gefährden dürfen. Weil sie die Sicht behindern könnten, dürfen die Werbebotschaften deshalb nicht an Ampelmasten oder an Masten mit Verkehrszeichen angebracht werden, so die Polizei. Schaut man sich im Landkreis um, scheinen allerdings manche Parteien und ihre Wahlhelfer Menschen mit einer Behinderung – mitunter auch Fußgänger ohne Einschränkungen – nicht in ihre Überlegungen zur Verkehrssicherheit einzubeziehen.
Da hängen Plakate dann manchmal in einer Höhe, in der man leicht dagegen laufen kann – zumindest dann, wenn man eine Sehbehinderung hat oder auch nur einen Moment unaufmerksam war. Wieder andere Plakate schränken die Breite von ohnehin schmalen Fußwegen ein.
In der Ludwigsburger Oststraße beispielsweise hat eine Kleinpartei ihre Plakate nicht nur in Kopfhöhe, sondern auch noch quer zum ohnehin schmalen Fußweg angebracht. So bleiben nur noch gut 1,30 Meter inklusive Bordstein übrig. Wer an dem Plakat vorbei möchte und das Pech hat, auf Entgegenkommende zu treffen, muss entweder warten oder auf den Radweg ausweichen. Dabei sehen die Regularien, die die Stadt Ludwigsburg allen Parteivertretern schriftlich und zusätzlich mündlich übermittelt, vor, dass der Gehweg auf einer Breite von mindestens 1,50 Metern freizuhalten ist.
Zu tief, zu breit, zu gedankenlos
Im Fall einer Werbung der Linken für einen inzwischen längst zurückliegenden Besuch des Parteigranden Gregor Gysi nahe der vorbildlich barrierefrei umgebauten Bushaltestelle am Schorndorfer Tor ist der verbleibende Gehweg zwar breit genug – aber wer das Plakat nicht sehen kann, für den besteht trotzdem ein Risiko des Zusammenpralls. Jedenfalls, wenn er nicht kleiner als 1,60 Meter ist.
Ein besonders anschauliches Beispiel findet sich vor einer Polizeiwache in Vaihingen an der Enz. Die SPD und die CDU haben hier in einer spontanen Aktion die Länge eines Lichtmasts bis fast zum Boden hinunter ausgenützt, um die Werbefläche nicht der AfD, die die Stelle wohl ganz bewusst ausgewählt hat, allein zu überlassen. Claudia Lychacz, die kommunale Behindertenbeauftragte des Landkreises, sieht darin ein Risiko, dass Menschen mit Blindenlangstöcken das unterste Plakat unterkanten und deshalb stürzen könnten.
Stadt findet: verbleibende Breite reicht aus
Gerade eine Polizeistation müsse aber verkehrssicher erreichbar sein. „Verkehrssicher bedeutet, genug Bewegungsraum in Breite und Höhe zu haben“, so Lychacz weiter. „Dies gilt auch für Menschen im Rollstuhl, für Menschen, die zum Beispiel Gepäck an ihrer Seite rollen, besonders große Menschen, Menschen, die durch Assistenz geführt werden und Menschen mit Zwillingskinderwagen etc.“ Die exakte Einschätzung wolle sie jedoch der Straßenverkehrsbehörde vor Ort überlassen.
Vonseiten der Stadt Vaihingen heißt es dazu: „Wir sehen keinen Handlungsbedarf und erachten die verbleibende Breite von mehr als 1,20 Metern als ausreichend.“ Zum Vergleich: Das Regelwerk für neue oder sanierte Gehwege sieht eine Mindestbreite von 1,80 Metern vor. Um auch für Rollstuhlfahrer im Begegnungsverkehr barrierefrei zu sein, werden sogar 2,50 Meter angesetzt. In der Höhe sehen die Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen mindestens zwei Meter, eher 2,30 Meter vor, damit man auch mit aufgespanntem Regenschirm keine Probleme bekommt.
Rat der SPD: einfach wegdrehen
Und was sagen die Parteien dazu? Annkatrin Gittinger, die Vorsitzende des CDU-Stadtverbands von Vaihingen, zeigt verbal Einsicht und räumt ein, sie habe sich mit ihrem Zwillingskinderwagen auch schon über Behinderungen auf Gehwegen geärgert. Fabian Henning von der Stadt-SPD hingegen reagiert kurz angebunden: „Hohlkammer-Plakate, wie diese hier, sind im Störfall drehbar“, teilt er mit.
Über diese Aussage kann Bernhard-Michael Gärtner, der Vorsitzende des Sozialverbands VdK im Landkreis, nur den Kopf schütteln. „Das sagen Sie mal einem blinden oder gehbehinderten Menschen.“ Die gewagte Plakatanbringung in Vaihingen sei ihm als Negativbeispiel von verschiedenen Seiten zugespielt worden. „Meiner Ansicht nach werden manche Plakate mit Absicht so angebracht, dass man sozusagen mit dem Kopf auf sie gestoßen wird. Für mich ist das ein weiteres Zeichen der zunehmenden Ellenbogengesellschaft in unserem Land“, so Gärtner.