Unbekannte haben das Wahltransparent auf dem Boden zusammengeknüllt Foto: CDU

Parteiplakate kleben ist nicht leicht. Die Plakatierer im Kreis Esslingen müssen Vorschriften beachten und gegen Zerstörungswut kämpfen.

Esslingen - Kaum werden die Wahlplakate für die Kommunalwahl am 26. Mai im Kreis aufgehängt, das werden sie auch schon wieder abgerissen. Tim Hauser, der Vorsitzende des CDU-Stadtverbandes Esslingen, schickte am Mittwoch eine wütende Mail herum: in der er in gewohnt direkter Art die Zerstörung von Wahlplakaten als „kriminell“ und „feige“ bezeichnete.

Ursache war ein CDU-Transparent in der Sulzgrieser Straße gewesen. Unbekannte hatten es auf den Boden geworfen und angekokelt. Dazu hatten sie die etwa 20 Kabelbinder, an denen das Transparent hing, mit dem Feuerzeug durchgeschmort. Als die Christdemokraten das angekokelte Transparent erneut aufhängten, haben die Unbekannten die Kabelbinder durchgeschnitten und das Transparent verschwinden lassen.

Auch Clint Metzger, der Nürtinger Pressesprecher, berichtet von zwei zerstörten Plakaten, und das Filderstädter Ordnungsamt hat ebenfalls schon Plakatwände aufgeklaubt, ob sie heruntergerissen oder einfach abgefallen sind, ist noch unklar.

Nicht an denkmalgeschützten Bauten plakatieren

Seit Mitte April dürfen die Parteien in den Städten und Dörfern ihre Slogans präsentieren. Dafür haben die Kommunen meist ein umfangreiches Regelwerk erlassen. In Esslingen beispielsweise darf jede Partei 200 Plakate aufhängen, wobei die Größe genau geregelt ist, mindestens DIN A1, höchstens DIN A0, also zwischen 84 und 120 Zentimetern Höhe. Genau 80 Werbeträger dürfen es im Altstadring sein, 120 im restlichen Stadtgebiet. Doch brauchen die meist ehrenamtlichen Plakatkleber viel Fantasie, um alle 80 Plakate in der Altstadt unterzubringen, denn es gibt dort zahlreiche Einschränkungen.

Plakate dürfen weder in Fußgängerzonen noch in der Maille hängen, nicht an Bäumen und Baumpfählen, und auch nicht an denkmalgeschützen Bauten. Damit dürfe schon ein großer Teil der Altstadt von der Plakatierung ausgenommen sein. Plakate sind auch nicht erlaubt an Ampeln, Fußgängerüberwegen und -wegweisern. Zudem müssen 500 Euro hinterlegt werden, um mögliche Kosten des kommunalen Ordnungsdienstes abzudecken.

Detaillierte Regelungen

Eine ähnlich detaillierte Regelung gibt es auch in Kirchheim. „Die Flächen, die dann noch übrig bleiben, sind den Parteien längst bekannt“, sagt der Pressesprecher Dennis Koep. Drei Wochen vor Eröffnung des Wahlkampfs muss man im Rathaus eine Plakatierung beantragen, und zwei Tage nach der Wahl müssen in Kirchheim alle Plakate wieder abgehängt sein. Geregelt ist auch der Auftritt der Parteien auf dem Wochenmarkt. Sechs Standplätze für die Parteien gibt es dort, wo der Stand aber steht, das wird in Kirchheim ausgelost. Die Gemeinden im Kreis bieten auch kommunale Werbeflächen an, damit auch Parteien, die nicht über ein großes Budget verfügen, ihre Plakate aufhängen können. In Filderstadt, so berichtet die Wahlleiterin Anke Lißner, habe sich der Ansturm auf die öffentlichen Plakatwände in Grenzen gehalten. Höchstens drei oder vier Plakate hat sie an den großen Stellwänden gezählt.

Inzwischen haben die meisten Parteien ihre Plakate geklebt, einige Nachzügler werden an diesem Wochenende ihre Werbung anbringen. Die Esslinger CDU ist indessen auf anderer Ebene aktiv: Gegen den Transparent-Dieb hat sie inzwischen Anzeige erstattet.