In Baden-Württemberg wird die Wahl eines Bürgermeisters nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl vorgenommen Foto: imago/Torsten Becker/Torsten Becker

Bei der Oberbürgermeisterwahl in Stuttgart geht es in den zweiten Wahlgang. Der Verein „Mehr Demokratie“ kritisiert die Grundsätze der Mehrheitswahl in Baden-Württemberg.

Stuttgart - Bei der Oberbürgermeisterwahl in Stuttgart steht am 29. November der zweite Wahlgang an. Der Verein „Mehr Demokratie“ kritisiert das übliche Wahlverfahren in Baden-Württemberg, denn bei der Neuwahl würde ein Kandidat ohne absolute Mehrheit gewinnen, falls nicht Bewerber von ihrer Kandidatur zurücktreten.

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In Baden-Württemberg wird die Wahl eines Bürgermeisters laut Gemeindeordnung nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl vorgenommen. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Ist das nicht der Fall, findet eine Neuwahl statt, wo die höchste Stimmenzahl und bei Stimmengleichheit das Los entscheidet.

Was ist die Alternative?

Der Verein „Mehr Demokratie“ kritisiert, dass damit ein Kandidat ohne absolute Mehrheit gewinnt, falls nicht mehrere Bewerber zurückzögen. Sie fordern Alternativen zur Mehrheitswahl.

Was wäre eine solche Alternative? Vorstellbar wäre eine integrierte Stichwahl, bei der es nur einen Wahlgang gibt. Dabei nummerieren die Bürger alle Kandidaten anhand ihrer persönlichen Präferenz durch. In jeder Auszählungsrunde fällt der Bewerber mit den wenigsten Stimmen raus, sie werden auf die anderen verteilt. Das wird wiederholt, bis ein Bewerber die absolute Mehrheit hat.