Im Mai werden Kommunalparlamente gewählt, im Herbst drei Bürgermeister. Foto: Stoppel

Während an nur einem Tag im Mai Kommunal-, Regional- und Europavertreter neu bestimmt werden, ist in Sachen Rathauschefs in diesem Jahr vergleichsweise wenig los.

Rems-Murr-Kreis - Nachdem im vergangenen Jahr gleich elf Kommunen im Rems-Murr-Kreis ihren Rathauschef neu gewählt haben – darunter auch zwei Große Kreisstädte – wird aus diesem Anlass in diesem Jahr lediglich in drei Gemeinden zu den Urnen gerufen werden. Jeweils im Herbst laufen die Amtszeiten der Bürgermeister in Murrhardt, Kernen und Burgstetten aus. Dennoch könnte in allen drei Gemeinden alles beim Alten bleiben. In Kernen und Burgstetten haben die Amtsinhaber schon signalisiert, dass sie sich zur Wiederwahl stellen wollen. In Murrhardt wird sich der „Platzhirsch“ wohl an diesem Freitagabend beim Neujahrsempfang seiner Stadt entsprechend erklären.

Murrhardt

Es wäre die zweite Amtsperiode für Armin Mößner. Seit dem 17. Oktober 2011 ist der 34-jährige Diplom-Verwaltungswirt der Rathauschef in Murrhardt. Damals noch als Kämmerer der Nachbarkommune Oppenweiler hatte er überraschend deutlich den Amtsinhaber Gerhard Strobel vom Chefsessel vertrieben. 66,4 Prozent der Wähler in der 14 000 Einwohner zählenden Stadt im Schwäbischen Wald kürten den damals gerade einmal 27-Jährigen zum neuen Schultes. Strobel hatte mit 28,9 Prozent das Nachsehen. Mößner gehört der CDU an, für die er auch im Rems-Murr-Kreistag ein Mandat hat.

Kernen

Bereits zum dritten Mal will sich Stefan Altenberger zum Bürgermeister von Kernen wählen lassen – und zwar am 29. September, der Termin steht als einziger schon fest. Das hat der 54-Jährige unlängst beim Neujahrsempfang seiner Gemeinde im Bürgerhaus in Rommelshausen bekannt gegeben. Gemeinsam mit seiner Frau und den beiden Kindern fühle er sich sehr wohl in der Gemeinde, sagte der gebürtige Hockenheimer, die Familie habe im Remstal längst Wurzeln geschlagen. Altenberger war zuletzt 2011 mit mit 93,3 Prozent der abgegebenen Stimmen wiedergewählt worden. Einen Gegenkandidaten hatte er damals nicht. Acht Jahre zuvor war das noch ganz anders: Das Kandidatenfeld in der heute gut 15 000 Einwohner starken Kommune zählte anfangs sechs Bewerber. Altenberger setzte sich im zweiten Wahlgang mit einer äußerst knappen Mehrheit von nur 46 Stimmen gegen den heutigen FDP-Landtagsabgeordneten Jochen Haußmann durch.

Burgstetten

Altenbergers Kollegin Irmtraud Wiedersatz war einst und lange Jahre lang die einzige Frau an der Verwaltungsspitze einer Kommune im Rems-Murr-Kreis. Die 57-jährige Bürgermeisterin von Burgstetten ist bereits seit dem Jahr 1995 im Amt – nur Dieter Zahn (Sulzbach), Reinhold Sczuka (Althütte) und Jochen Müller (Korb) haben etwas früher begonnen: Zahn 1992, Sczuka und Müller ein Jahr später. Wiedersatz hat schon im vergangenen Sommer signalisiert, für eine vierte Amtsperiode in der 3600-Seelen-Gemeinde zur Verfügung zu stehen. Es gebe noch so viele Visionen und sie habe so viele Ideen, dass sie auf jeden Fall noch weitermachen wolle.

Vier Wahlen an einem Tag

Während zur Wahl der Verwaltungschefs in diesem Jahr nur in diesen drei Kommunen aufgerufen wird, ist für alle Wahlberechtigten im Rems-Murr-Kreis der 26. Mai ein wahrer Großkampftag. An diesem Sonntag werden nicht nur die Vertreter der Kommunalparlamente neu bestimmt, auch der Kreistag und das Regionalparlament werden neu zusammengesetzt. Und als ob das noch nicht genug wäre, wird auch noch ein Wahlzettel für das Europaparlament ausgeteilt.

Ihre Stimmzettel bekommen die Wahlberechtigten freilich nicht erst in der Wahlkabine zu Gesicht. Die Stadt oder Gemeinde schickt diese bis etwa eine Woche vor dem Termin samt einem Merkblatt mit Hinweisen zur Stimmabgabe zu. Eine Benachrichtigung, in der die Wahlberechtigung und das Wahllokal mitgeteilt werden, muss bis spätestens drei Wochen vor dem Urnengang, also bis zum 5. Mai verschickt werden. Wer bis dahin noch nichts erhalten hat, sollte sich im Rathaus erkundigen.

Wie viele Mitglieder in die jeweiligen Kommunalparlamente gewählt werden können, müssen die Bürgermeister und der Landrat mindestens 69 Tage vor der Wahl bekannt geben. Einen Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung, also am 19. März, können Wahlvorschläge eingereicht werden. Die Einreichungsfrist läuft dann zehn Tage, sodass am 28. März, 18 Uhr, feststehen sollte, wer zur Wahl zugelassen ist.