So gehen Sie vor, wenn Sie die Benachrichtigung nicht erhalten haben. Foto: stockwerk-fotodesign / shutterstock.com

Falls Sie die Wahlbenachrichtigung für die Bundestagswahl 2025 immer noch nicht erhalten haben, sollten Sie jetzt aktiv werden.

Laut Gesetz müssen alle wahlberechtigten Bürger in Deutschland spätestens am 21. Tag vor der Wahl die Wahlbenachrichtigung erhalten. Für die Bundestagswahl 2025 war der Stichtag der 3. Februar. Wer die Wahlbenachrichtigung bis heute nicht erhalten hat, sollte dringend handeln. Es könnte sein, dass Sie nicht im Wählerverzeichnis eingetragen sind oder dass die Benachrichtigung bei der Zustellung verloren gegangen ist.

 

Keine Wahlbenachrichtigung erhalten: Was jetzt?

Wenn Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, gehen Sie folgendermaßen vor:

  1. Kontakt zur Gemeinde aufnehmen
    Wenden Sie sich an das zuständige Amt für Wahlen in Ihrer Gemeinde. Dort können Sie prüfen lassen, ob Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind.

  2. Eintrag im Wählerverzeichnis prüfen
    Falls Sie nicht eingetragen sind und die Frist zur Aufnahme ins Wählerverzeichnis bereits verstrichen ist, können Sie einen Wahlschein auf Antrag erhalten.

  3. Wahl ohne Benachrichtigung möglich
    Sollten Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sein, können Sie auch ohne Wahlbenachrichtigung an der Wahl teilnehmen. Dafür benötigen Sie lediglich einen gültigen Personalausweis oder Reisepass.

  4. Informationen zum Wahllokal einholen
    Falls Ihnen das zuständige Wahllokal nicht bekannt ist, können Sie diese Information ebenfalls bei Ihrer Gemeinde erfragen.

Zusammenfassung

Falls Ihre Wahlbenachrichtigung für die Bundestagswahl 2025 noch nicht eingetroffen ist, sollten Sie sich umgehend an Ihre Gemeinde wenden. Dort erhalten Sie alle notwendigen Informationen zum weiteren Vorgehen. Denken Sie daran, dass Sie auch ohne Wahlbenachrichtigung mit einem gültigen Ausweisdokument Ihre Stimme abgeben können.