Die von der Eislinger OB-Wahl-Kandidatin Anja Sauer genannten Gründe sind „unzulässig und unbegründet“, sagt das Regierungspräsidium. Sauer verzichtet auf Rechtsmittel.
Das Regierungspräsidium (RP) Stuttgart hat die Wahlanfechtung gegen die Eislinger Oberbürgermeisterwahl zurückgewiesen. Der Einspruch, den die unterlegene Kandidatin Anja Sauer eingelegt hatte, sei „in weiten Teilen unzulässig und unbegründet“, teilt das RP in einer Pressemitteilung mit. Da Anja Sauer daraufhin angekündigt hat, sie werde die Entscheidung akzeptieren, steht Oliver Marzians Amtsantritt als neuer OB von Eislingen nichts mehr im Wege. Seine Amtszeit beginnt am 1. Juni.
Sauer, die bei der Stichwahl ums OB-Amt mit 48,2 Prozent der Stimmen knapp gescheitert ist, hätte auch die Möglichkeit zu einer vierwöchigen Prüfung der RP-Entscheidung und dann vor dem Verwaltungsgericht zu klagen. Sie respektiere die Entscheidung, bedaure sie aber, da sie in einzelnen Punkten weiterhin eine „abweichende rechtliche Einschätzung“ vertrete, schreibt Sauer. Sie werde aber „keine weiteren rechtlichen Schritte einleiten“.
Anja Sauers Rückzug als ein „Zeichen von Größe“
Sie sei am Mittwochabend von ihrem Rechtsanwalt über die Ablehnung der Anfechtung informiert worden, schreibt Sauer. Ihr Ziel sei gewesen, „Vorgänge einer unabhängigen rechtlichen Bewertung zuzuführen“. Sie sehe in dem Verzicht auf weitere Rechtsmittel gegenüber der Stadt Eislingen „als einen respektvollen Umgang meinerseits; wie es gestern Abend O. Marzian bereits richtig kommentiert hat“. Marzian hatte am Mittwoch auf Instagram geschrieben: Der Rückzug sei „ein starkes Zeichen von Größe und Verantwortung“.
Im Verfahren hatte Sauer die Verletzung „ihrer eigenen Rechte als Bewerberin“ geltend machen müssen. Dieser Vorwurf war jedoch unbegründet, teilt das RP mit. Sie hatte aber auch eher allgemeine Verstöße vorgebracht. Dieser Teil des Einspruchs war aber laut RP „unzulässig“. Denn diesem Einspruch hätten laut Kommunalwahlgesetz mindestens 100 Wahlberechtigte beitreten müssen. Da dies nicht der Fall war, ist dieser Teil des Einspruchs unzulässig.
Vorwurf: Versandmaterial und Etiketten des Rathauses verwendet
Sauer hatte Vorwürfe gegen die örtliche Zeitung und die Stadt Eislingen erhoben. Die Zeitung habe nicht neutral „über einen ihr zulasten gelegten Verstoß gegen die Transparenzverordnung im Wahlkampf berichtet“, hat Sauer laut RP moniert. Auf den möglichen Verstoß sei die Zeitung durch die Stadt hingewiesen worden, habe Sauer behauptet. Dagegen unterstreicht das Regierungspräsidium: „Nach unserer Prüfung ließen sich die Vorwürfe jedoch nicht bestätigen. Es konnten keine Verstöße gegen die Kommunalwahlordnung festgestellt werden.“
Zudem war Marzian vorgeworfen worden, er habe die erforderliche Trennung zwischen seinem Wahlkampf und seiner Tätigkeit als Angestellter der Stadt Eislingen verletzt. Auch das hat sich laut RP nicht bestätigt. Nach Informationen unserer Zeitung ist Marzian vorgeworfen worden, im Wahlkampf Versandmaterial und Etiketten des Rathauses verwendet zu haben. Den Vorwurf habe er mit dem Vorlegen von Belegen für den Einkauf des Materials entkräften können, erklärt Marzian.
Sauer hatte auch Beschaffenheit der Stimmzettel bemängelt
Beim Einspruch spielte auch der Brand eines Mehrfamilienhauses am Kronenplatz am Stichwahlsonntag , 22. März, eine Rolle. Sauer, die den dortigen Wahlbezirk „Stadthalle“ gewonnen hat, argumentiert, dass wegen des Brandes die Wahlbeteiligung geringer ausgefallen sei. Tatsächlich gehört das Umfeld der Stadthalle zu den Bezirken mit geringer Wahlbeteiligung. Dies war aber auch beim ersten Wahlgang am 8. März der Fall. Damals war der Abstand zur Gesamt-Wahlbeteiligung in Eislingen sogar etwas größer als bei der Stichwahl. Das RP stellt nun fest: „Jedoch war der Zugang zum Wahllokal durchgehend möglich, was dazu führte, dass kein Verstoß gegen Wahlvorschriften festgestellt werden konnte“. Zudem hat die Kandidatin die Beschaffenheit der Stimmzettel bemängelt. Die Stadt hatte den Druck der Zettel bei der üblichen Druckerei in Auftrag gegeben. Das RP hat die Stimmzettel geprüft und stellt fest, dass sie „der ordnungsgemäßen und üblichen Beschaffenheit entsprachen“.
Der gewählte OB Oliver Marzian erklärte, er sei „sehr erleichtert über diese Entscheidung“. Die Wahlprüfungsbehörde habe unabhängig und zügig bestätigt, dass keine Wahlfehler vorliegen. „Die Wahl ist gültig.“ Damit sei klar: „Alle Vorwürfe und Spekulationen – auch gegen meine Person – waren haltlos.“ Marzian stellt fest, dass ein langer Wahlkampf endlich ein Ende finden müsse, „damit wir uns mit voller Kraft den echten Aufgaben und Herausforderungen widmen können“. Die Stadt verdiene es, dass der gewählte Wille der Bürgerinnen und Bürger jetzt umgesetzt wird. Sauer kündigt an, sie richte „ihren Fokus nun wieder vollständig auf meine Aufgaben als Bürgermeisterin der Gemeinde Römerstein, die ich mit großer Verantwortung und Respekt wahrnehme“, schreibt Sauer.
OB Heininger wird Amtszeit nicht verlängern
Vertretungsfall
Oberbürgermeister Klaus Heininger geht am 31. Mai in den Ruhestand. Oliver Marzian kommt am 1. Juni offiziell ins Amt. Wäre das Anfechtungsverfahren bis dahin nicht beendet, müsste er nach Gemeinderatsbeschluss als OB „bestellt“ werden. Er hätte dann kein Stimmrecht im Gemeinderat. Die Stadträte sollen ihm gegenüber aber signalisiert haben, ihn gegebenenfalls zu bestellen.
Klare Haltung
Die Variante, dass OB Heininger die Amtsgeschäfte weiterführt, hat Heininger selbst vom Tisch genommen: „Ich habe schriftlich erklärt, dass ich meine Amtszeit nicht verlängern werde.“ Er wolle seine Pläne für den Ruhestand nicht durcheinanderbringen. Zudem arbeite sein gewählter Nachfolger schon im Eislinger Rathaus.