AfD-Abgeordneter Peter Bystron Foto: dpa

Der Bundestagsabgeordnete Peter Bystron von der AfD muss ein Ordnungsgeld zahlen, weil er sein Abstimmungsverhalten bei der Wahl zur Kanzlerin auf Twitter öffentlich machte.

Berlin - Der AfD-Abgeordnete Peter Bystron muss ein Ordnungsgeld von 1000 Euro zahlen, weil er bei der Wahl der Bundeskanzlerin gegen die Regularien des Bundestages verstoßen hat. Bystron hatte bei der geheimen Wahl am Mittwoch seinen Wahlzettel, auf dem er „Nein“ angekreuzt hatte, fotografiert und das Bild im Kurznachrichtendienst Twitter veröffentlicht.

Der Abgeordnete aus Bayern kommentierte das Foto mit den Worten „Nicht meine Kanzlerin“. Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble erklärte daraufhin, gegen Bystron sei ein Ordnungsgeld verhängt worden. Aus der Bundestagsverwaltung hieß es, ob Bystrons Stimme durch die Veröffentlichung womöglich ihre Gültigkeit verliere, werde noch geprüft.