Als Konsequenz aus dem Amoklauf von Lörrach will die Landesregierung das geltende Waffenrecht und die Kontrollmechanismen überprüfen. Foto: AP

Der Amoklauf von Lörrach schreit geradezu nach strengeren Kontrollen für Waffenbesitzer.

Stuttgart - Der Amoklauf von Lörrach mit vier Toten schreit geradezu nach strengeren Kontrollen für Waffenbesitzer. Doch die Rechtslage ist schwierig, und die Angst vor der Schützenlobby ist groß.

Das baden-württembergische Innenministerium hat nun auf Anfrage der SPD bestätigt, dass die Amokläuferin von Lörrach bereits seit Ende 1998 nicht mehr Mitglied in einem Schützenverein war und somit eigentlich keinen Bedarf mehr für den Besitz einer Schusswaffe hatte. Ein solcher Bedarf ist Voraussetzung für das Recht, Waffen zu besitzen. Dies gilt allerdings erst seit einer Verschärfung des Waffenrechts im April 2003 und nicht rückwirkend.

Das Verhalten der Behörde ein Unding

Die Rechtsanwältin, die am 19. September dieses Jahres ein Blutbad anrichtete, war von 1995 bis Ende 1998 Mitglied der Schützengilde Mosbach. Später zog sie nach Lörrach, wo sie insgesamt dreimal von den Waffenbehörden auf ihre Zuverlässigkeit hin überprüft wurde und darauf, ob sie ihre insgesamt vier Waffen (eine Pistole und drei Gewehre) ordnungsgemäß aufbewahrte. Die letzte Überprüfung durch das Landsratsamt fand laut der noch unveröffentlichten Regierungsantwort, die unserer Zeitung vorliegt, am 13. Januar 2009 statt. Doch auch bei dieser Überprüfung wurde der Frau die Frage, ob sie einen Bedarf für die Waffen nachweisen kann, nicht gestellt.

Für die SPD-Landtagsabgeordntete Katrin Altpeter ist das Verhalten der Behörde ein Unding, zumal der Schützenverein Mosbach rund 300 Kilometer von Lörrach entfernt liegt. "Da hätte man sich doch mal Gedanken darüber machen müssen, ob diese Frau zum Schießtraining regelmäßig tatsächlich soweit führt", sagte Altpeter am Mittwoch auf Anfrage unserer Zeitung.

Schützenvereine machen schon mobil

Nach Auskunft von Rechtsexperten ist die Sache allerdings noch schlimmer. Demnach hat sich das Landratsamt nichts vorzuwerfen, sondern hat streng nach dem Gesetz gehandelt. Das neue Waffenrecht sei in dem Punkt "für Alterlaubnisse nicht anwendbar", hieß es schon vor Wochen bei der Lörracher Staatsanwaltschaft, die den Fall strafrechtlich aufarbeitet. Deshalb sieht der Oberstaatsanwalt dort keinen Grund, gegen die zuständigen Beamten in Lörrach zu ermitteln.

Diese Rechtsauffassung wird von Experten der Innenverwaltung bestätigt. Sie sehen daher die an und für sich löbliche Reaktion des Lörracher Landratsamts, mit sofortiger Wirkung alle Waffenbesitzer im Kreis auch einer Bedürfnisprüfung zu unterziehen, mit einem gewissen Unbehagen. Für die derzeit laufende Sonderprüfung des Landkreises Lörrach gebe es " keine Rechtsgrundlage", heißt es. Das Landratsamt dürfte diese Waffenbesitzer auf die Art eigentlich nicht kontrollieren. Das Landratsamt selbst ist bei dieser Thematik vorsichtig geworden. Mündliche Anfragen zu dem Thema würden nicht mehr angenommen, erklärte ein Sprecher. Die Fragen müssten schriftlich eingereicht werden und würden dann von der Hausspitze beantwortet.

Schützenvereine machen schon mobil

Für die Abgeordnete Altpeter ist nun die Politik gefordert. "Auch das neue Waffenrecht hat offenkundig tödliche Lücken", sagt sie. Baden-Württemberg müsse daher eine Bundesratsinitiative starten, um diese Lücken zu schließen.

In der Regierungsantwort heißt es hingegen: "Nach Auffassung des Innenministeriums sind Änderungen des Waffengesetzes derzeit nicht angezeigt." Hinter den Kulissen denkt man freilich sehr wohl darüber nach, wie man die Kontrollen verbessern könnte. Von einer geplanten "Dienstbesprechung" ist die Rede.

Auch auf der nächsten Innenministerkonferenz in diesem Herbst steht das Waffenrecht dem Vernehmen nach auf der Tagesordnung. Unter anderem auch deshalb, weil es diesbezüglich auch ein Problem mit bewaffneten Mitgliedern von Rockerbanden gibt. Allein in Baden-Württemberg sollen rund 1200 Personen problematischen Rockerbanden angehören. Schon vor Monaten wurden daher die Dienstellen und Waffenbehörden von oben für dieses Problem sensibilisiert. Die Botschaft war: Genauer hinschauen, ob man bewaffneten Rockern die Waffen nicht wegnehmen kann.

Eine weitere Verschärfung des Waffenrechts würde allerdings wohl erneut auf massiven Widerstand der Schützenvereine stoßen. "Die machen hinter den Kulissen schon mächtig mobil", seufzt ein Beamter. Daher zögere man, hier wieder aktiv zu werden. Katrin Altpeter findet dennoch, dass der Amoklauf von Lörrach nicht ohne Konsequenzen bleiben dürfe. Es müsse Pflicht für alle Sportschützen werden, den Behörden nachzuweisen, dass sie die Waffe zur Ausübung ihres Sports noch bräuchten, fordert sie. Entsprechende Anträge werde ihre Fraktion im Landtag einbringen.