Siegfried Pohlmann besitzt nur noch Bilder von den eingeschmolzenen Gewehren aus den Burenkriegen, Foto: Michael Steinert

Es waren Geschenke des Schwagers, die beiden alten Gewehre aus den südafrikanischen Burenkriegen – jetzt, klagt Siegfried Pohlmann, hat sie der Zoll einfach eingeschmolzen

Waffen - Ziemlich genau 47 Jahre hat Siegfried Pohlmann (78) in Südafrika gelebt – von 1964 bis 2011 – und an einiges in seinem alten Heimatland Deutschland hat er sich in den sieben Jahren, seitdem er wieder zurück ist und in Schlierbach wohnt, noch längst nicht gewöhnt. „Es macht mich immer noch richtig wütend“, sagt der Mann, der mit 24 Jahren das Abenteuer gesucht und im Süden Afrikas auch gefunden hat, wenn er an das Schicksal jener beiden historischen Gewehre denkt, die einst sein Schwager in Südafrika seinen Söhnen geschenkt hat.

Die Waffen sind nicht unbrauchbar genug

Denn die Waffen, die dort im vorvorigen Jahrhundert in den Burenkriegen im Einsatz waren gibt es nicht mehr. Der Zoll in Hamburg hat sie eingeschmolzen – obwohl Pohlmann sie hatte funktionsunfähig machen lassen und überdies die dazugehörigen Zertifikate besitzt. Doch das Verschweißen des Laufs, das Entfernen und Blockieren der Zündmechanik reicht nach deutschen Bestimmungen nicht aus, hat sich Pohlmann vom Hauptzollamt in Hamburg sagen lassen müssen, als Ende 2011 die Container mit seinem Hab und Gut – samt den beiden alten Gewehren – endlich in Deutschland angekommen waren. „Die Begutachtung der Gewehre durch das LKA Hamburg hat ergeben, dass die Veränderungen offensichtlich nicht nach den Vorschriften des deutschen Waffengesetzes durchgeführt wurden“, schrieb dazu das Zollamt. Darüber hinaus sei ihm quasi ein krimineller Akt vorgeworfen worden, ein sogenannter Bannverstoß, erzählt Pohlmann. Allerdings ist die Sache von den Behörden nicht weiterverfolgt worden. Denn der Heimkehrer hat auf die Rückgabe der Gewehre verzichtet. Womit die strafrechtliche Seite der Sache behördlicherseits erledigt, aber auch das Schicksal der Burenkriegsrelikte im Schmelzofen besiegelt war.

Einen neuerlichen Vorstoß Pohlmanns ein Jahr später, der im Nachgang wenigstens Schadenersatz für die zerstörten Erinnerungsstücke geltend machen wollte, hat die Stuttgarter Staatsanwaltschaft dann zwar mit Verständnis aufgenommen. Letztlich aber, so heißt es in einem sechsseitigen Schriftsatz des zuständigen Staatsanwaltes aus dem Jahr 2014, könne „bei allem Verständnis für ihre Belange, die Voraussetzungen einer Amtshaftung nicht bejaht werden.“ Die Vernichtung der Waffen sei „nicht amtspflichtwidrig“ gewesen. Letztlich, so hatte es schon in einem früheren Schreiben geheißen, habe es sich „um verbotene und erlaubnispflichtige Schusswaffen gehandelt, die Sie nicht einführen und vor allem nicht besitzen dürfen. Dementsprechend haben Sie auch auf die Rückgabe der zwei Gewehre rechtsgütig verzichtet.“

Ein Geschenk des Schwagers an seine Neffen

Sein Schwager, so erzählt der Südafrika-Rückkehrer zur Vorgeschichte der Burenkriegsgewehre, habe die alten Waffen für ein paar Rand von der südafrikanischen Armee gekauft und zweien seiner Söhnen geschenkt. Ein Lee-Enfield 303, ein Gewehr, das in England von 1895 bis 1904 produziert wurde, und eine B.S.I. Martini Kaliber 450, einen einschüssige Hinterlader, der zwischen 1871 und 1889 gebaut worden ist.

Auch wenn die Sache mit dem letzten Schreiben aus dem Jahr 2016 eigentlich erledigt ist, sagt Pohlmann heute, „ärgert mich die Behauptung, ich hätte einen kriminellen Akt begangen, immer noch“. Und so ganz will er den Verlust der Geschenke an seine Söhne eben doch nicht auf sich beruhen lassen. Die von ihm so empfundene Übergenauigkeit deutscher Behörden, die wolle er einfach öffentlich kundtun. Er habe, hadert er mit dem damaligen Geschehen, in Hamburg ja nicht einmal die Chance bekommen, die nach deutschen Maßstab tauglichen Maßnahmen an den alten Waffen nachholen zu lassen.