Sich mit Blaulicht einen Weg durch den Verkehr bahnen? Das darf nur die Polizei. Foto: DROFITSCH/EIBNER/DROFITSCH/EIBNER

Wohl weil er sich freie Fahrbahn verschaffen wollte, war ein VW-Fahrer am Mittwochmorgen mit einem falschen Blaulicht auf dem Armaturenbrett unterwegs. Offenbar war dies nicht das einzige illegale Mittel in seiner „Trickkiste“.

Davon hat vermutlich schon so Mancher geträumt, wenn er mit dem Auto mal wieder im Stau steht: Einfach ein eigenes Blaulicht einschalten und der Verkehr vor einem löst sich wie von Zauberhand auf.

Genau das hat ein VW-Fahrer getan, dem es am Mittwoch auf der A 8 zwischen dem Autobahnkreuz Stuttgart und der Anschlussstelle Leonberg-Ost offensichtlich nicht schnell genug ging. Wohl um sich freie Fahrt zu verschaffen, fuhr er gegen 8.30 Uhr mit einem eingeschalteten Blaulicht auf seinem Armaturenbrett durch die Gegend.

Aufmerksamer Zeuge meldet sich bei der Polizei

Einem aufmerksamen Verkehrsteilnehmer war dies aufgefallen. Er rief bei der Polizei an, weil er Bedenken hatte, ob es sich bei dem Mann in dem VW tatsächlich um einen Polizeibeamten handelte. Eine Streife der Verkehrspolizeiinspektion Ludwigsburg hielt den Volkswagen an und kontrollierte den 47-jährigen Fahrer. Die Beamten stellten schnell fest, dass der Mann kein Kollege war und demnach keine Berechtigung dafür hatte, mit eingeschaltetem Blaulicht über die Autobahn zu brausen.

Das war aber noch nicht alles: Die Polizisten merkten zudem, dass der 47-Jährige eine Handy-App nutzte, um sich vor Verkehrsüberwachungsmaßnahmen warnen zu lassen. Wie die Polizei auf Nachfrage mitteilt, ist der Einsatz einer solche App bei Strafe verboten. Wo die Beamten schon einmal dabei waren, fanden sie bei ihrer Kontrolle in dem Auto auch noch einen Dieselkanister, der nicht ordnungsgemäß gesichert war.

Polizei beschlagnahmt DashCam-Speicherkarte

Der VW-Fahrer hatte eine DashCam im Fahrzeug. Diese könnte ihm jetzt möglicherweise zum Nachteil werden, denn die Polizei beschlagnahmte neben dem falschen Blaulicht auch die Speicherkarte der Kamera. „Das ist Beweismaterial“, sagt Polizeisprecher Peter Widenhorn, schließlich könnte die Kamera gefährliche Verkehrssituationen aufgezeichnet haben.

Seine illegale Blaulichtfahrt dürfte dem VW-Fahrer einigen Ärger einbringen. Den 47-Jährigen erwartet neben Anzeigen wegen den kleineren Ordnungswidrigkeiten jetzt vor allem eine Strafe wegen Amtsanmaßung. Hier drohen laut Paragraf 132 des Strafgesetzbuchs bis zu zwei Jahren Gefängnis oder einer Geldbuße. Allerdings, so Polizeisprecher Peter Widenhorn, sei die Höhe des Strafmaßes von Fall zu Fall sehr unterschiedlich.