Das Gericht hat vier Verhandlungstage angesetzt. Foto: dpa/Thomas Burmeister

Eine 47-jährige Altenpflegerin soll Patientinnen beim Waschen sexuell misshandelt und alles gefilmt haben. Ein mutmaßlicher Komplize steht ab November in Tübingen vor Gericht. Gleich zu Prozessbeginn setzte die Verteidigerbank zum Schutz der Angeklagten den Ausschluss der Öffentlichkeit durch..

Göppingen/Ulm - Äußerst holprig hat am Montag ein Prozess am Landgericht in Ulm gegen eine 47-jährige frühere Altenpflegerin der Göppinger Wilhelmshilfe begonnen. Ihr werden der sexuelle Missbrauch ihr anvertrauter wehrloser demenzkranker Menschen und der Besitz kinderpornografischer Bilder in vier Fällen zur Last gelegt. Überraschend verbannte am Morgen der Vorsitzende Richter Wolfgang Fischer auf Antrag der beiden Verteidiger zunächst die Öffentlichkeit aus dem Sitzungssaal. Ein Gerichtssprecher verwies später auf die Schutzwürdigkeit der Privatsphäre auch von Angeklagten. Das liege im Ermessensspielraum der Strafkammer. Wohl erst nach einem Hinweis auf mögliche Probleme mit dem Prozessrecht ließ der Richter die Presse dann doch wieder zu – allerdings nur zur Verlesung der Anklageschrift.

Sie lieferte die Details, von denen viele aus dem Ermittlungsverfahren schon bekannt waren. Im Februar war die Angeklagte an ihrem Arbeitsplatz verhaftet worden, im März haben Verantwortliche der Wilhelmshilfe bei einer Pressekonferenz ihre Betroffenheit ausgedrückt. Nach der Überzeugung der Ulmer Staatsanwaltschaft hat die 47-Jährige zwischen August und Oktober 2017 zwei demenzkranke Frauen während des Waschens sexuell misshandelt. Die wehrlosen Frauen sollen im Intimbereich berührt worden sein, auch zu einem Eindringen in die Körper soll es gekommen sein. Eine der Seniorinnen soll außerdem während der Tatausübung hörbar über Schmerzen geklagt haben.

Das alles hat die Pflegerin offenbar selber mit einem Handy gefilmt. Das Material –Filme und Fotos – soll sie dann online an einen 37 Jahre alten Mann geschickt haben, den sie aus einem Internet-chat kannte. Die Hauptanklage lautet daher auf zweifache Vergewaltigung und vorsätzliche Körperverletzung unter der Ausnutzung eines Betreuungsverhältnisses.

Zum ersten Mal spricht die Angeklagte

Dass das Gericht dem Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit zustimmte, könnte mit der besonders empfindlichen Psyche der Angeklagten zusammenhängen. Aus Justizkreisen verlautete allerdings, dass von starken Depressionen oder gar einer sichtbar gewordenen Selbstgefährdung der Angeklagten nichts bekannt sei. So ist auch eine andere Variante denkbar. Während der ganzen siebenmonatigen Zeit in der Untersuchungshaft hat die Frau gegenüber der Polizei beharrlich geschwiegen. Die Gewährung der Nichtöffentlichkeit könnte ein Teil eines Handels mit der Verteidigung sein, denn zum Prozessauftakt machte die 47-Jährige nun erstmals doch eine Aussage, wie ein Gerichtssprecher am Montag Mittag bestätigte. Um ein vollumfängliches Geständnis im Sinne der Anklage scheint es sich jedoch nicht gehandelt zu haben. „Eine nähere Einordnung ihrer Äußerung kann die Kammer erst nach dem Abschluss der Beweisaufnahme vornehmen“, sagte der Sprecher. „Wertungen“ müssten „der Urteilsberatung vorbehalten bleiben“.

So bleibt während der nächsten Prozesstage öffentlich zunächst auch die Frage nach der Verbindung zu jenem 37-jährigen mutmaßlichen Anstifter unbeantwortet, mit dem die Angeklagte zusammengearbeitet haben soll. Ihm steht vom 14. November an ein gesondertes Strafverfahren vor dem Landgericht in Tübingen bevor. Denn die Altenpflegerin aus dem Landkreis Göppingen war wohl nicht die einzige Frau, die er dazu bewegen konnte, pornografische Handyfilme zu beschaffen.

Unter anderem soll der Mann eine inzwischen 36-jährige Frau dazu gebracht haben, ihr eigenes Kind sexuell zu misshandeln und alles aufzuzeichnen. Das Tübinger Gericht wird unter anderem auch zu klären haben, ob das Material weiterverkauft oder weitergegeben wurde.

Keine Angehörigen, keinen Freunde im Gericht

Vorläufig vier Prozesstage hat das Ulmer Gericht zur Aufklärung angesetzt. Ein psychiatrischer Sachverständiger wird zu Wort kommen, sonst ist das Zeugenprogramm klein. Die mutmaßlich vergewaltigten Frauen waren während des Tatzeitraums jeweils in Einzelzimmern untergebracht, sie werden im Prozess nicht auftreten. Wie es ihnen heute geht, vermochten das Gericht und die Staatsanwaltschaft in Ulm am Montag nicht zu sagen. Keine der Betroffenen oder ein Angehöriger hat sich dem Verfahren als Nebenkläger angeschlossen. Auch auf den Zuschauerbänken des Großen Sitzungssaals in Ulm waren zum Prozessbeginn keinerlei Freunde oder Verwandte zu sehen.

Was wirklich geschehen ist zwischen der Pflegerin und ihren Patientinnen wird also voraussichtlich erst während der Urteilsbegründung bekannt werden. Seinen Spruch muss das Gericht nach dem Prozessrecht öffentlich darlegen. Mitte Oktober könnte es soweit sein.