Warum hat die Porsche-Holding eine Frau gekündigt, die Vorwürfe gegen einen Vorstand erhoben hatte? Darüber gibt es vor dem Arbeitsgericht ganz unterschiedliche Angaben.
In der arbeitsrechtlichen Auseinandersetzung zwischen der Porsche Automobil Holding SE (PSE) und zwei Mitarbeiterinnen, die Vorwürfe gegen einen Vorstand erhoben hatten, bleiben die Fronten verhärtet. Beim Gütetermin vor dem Stuttgarter Arbeitsgericht kam am Dienstag keine Einigung zustande. Beide Seiten lieferten sich stattdessen einen harten Schlagabtausch um die Vorgänge, die dem Verfahren zugrunde liegen. Der Anwalt der Klägerinnen warf der Porsche SE vor, sie wolle eine der Frauen mit der Kündigung „mundtot“ machen. Dies wies der PSE-Vertreter entschieden zurück.
Die beiden Mitarbeiterinnen hatten einem Vorstandsmitglied unangemessenes Verhalten vorgeworfen; vor dem Arbeitsgericht war von anzüglichen Äußerungen die Rede. Daraufhin hatte das Unternehmen eine externe Anwaltskanzlei mit einer Untersuchung beauftragt. Weil die Frauen in der Folge keine Konsequenzen wahrnahmen, verlangten sie Einsicht in den Abschlussbericht; diese wollen sie mit einer Auskunftsklage erzwingen. Nach Darstellung der Porsche SE haben sich die Vorwürfe bei der Untersuchung nicht bestätigt. „Die Unternehmensführung genießt das volle Vertrauen“, hieß es. Auch der betreffende Vorstand sieht sich nach Informationen aus seinem Umfeld voll entlastet.
Assistentin des Ex-Vorstands Meschke gekündigt
Vor dem Arbeitsgericht ging es zunächst um die Kündigung einer Mitarbeiterin, die Assistentin des früheren Vorstandes Lutz Meschke gewesen war. Das Unternehmen hatte im Dezember sein Ausscheiden mitgeteilt; bei den Vorwürfen geht es nicht um ihn. „Man versucht hier gezielt, die Klägerin mundtot zu machen“, sagte ihr Anwalt im Gütetermin. Die Gründe für die Kündigung – nach seinen Angaben Geheimnisverrat und die Weitergabe vertraulicher Unterlagen – ließen sich allesamt entkräften. So habe die Frau Mails an ihren privaten Account nur deshalb weitergeleitet, weil es Probleme mit dem dienstlichen Mailkonto gegeben habe. „Es gab keinen Geheimnisverrat“, betonte der Anwalt. Offenbar hätten die Frauen mit ihren Vorwürfen intern für Unruhe gesorgt.
Der Anwalt der Porsche SE betonte, es gehe mitnichten darum, jemanden mundtot machen zu wollen. Man habe es vielmehr mit einem „klassischen Bruch der Vertraulichkeit“ zu tun, der bei einer Vorstandsassistentin nicht geduldet werden könne. Die Weiterleitung von „hoch vertraulichen“ Angelegenheiten aus Vorstand und Aufsichtsrat sowie von Personalinterna wertete er als gravierende „Pflichtverletzungen“. Für das Unternehmen komme es daher nicht in Betracht, die Frau weiter zu beschäftigen.
Geht es um einen Fall für Hinweisgeberschutz?
Dissens herrschte zwischen den Parteien auch, ob die Frauen als Hinweisgeberinnen einzustufen seien. Wer Hinweise zu Missständen gibt, soll einen besonderen Schutz genießen und deswegen nicht Ziel von Repressalien werden. Aus Sicht des PSE-Anwalts fallen die beiden Mitarbeiterinnen aber nicht unter die einschlägigen Regeln; für den fraglichen Fall seien diese „nicht gemacht“. Der Anwalt der Klägerinnen sieht dagegen einen klassischen Fall: Wenn dieser nicht darunter falle, wisse er nicht, was sonst. Seine Bemerkung, es gehe womöglich sogar um strafbare Handlungen, wies der PSE-Anwalt umgehend zurück; es gebe keine strafrechtliche Relevanz.
Skeptisch beurteilte der Richter die Chancen der Auskunftsklage auf Vorlage des Untersuchungsberichts. Die Frauen hatten dies mit dem Recht auf Einsicht in ihre Personalakte begründet. Dies wies der PSE-Vertreter zurück, der Bericht unterliege der Vertraulichkeit des Aufsichtsrates. Der Anwalt der Klägerinnen argumentierte mit deren Persönlichkeitsrechten: Sie stünden in der Öffentlichkeit nun als Personen da, die unberechtigte Vorwürfe erhoben hätten. Dabei sei ihnen in einem Gespräch von dem externen Anwalt und einem Aufsichtsrat gesagt worden, die Untersuchung habe ihre Hinweise bestätigt, gab der Klägervertreter an.
Der Rechtsstreit wird im Kammertermin fortgesetzt
Das Verfahren wird nun mit einem sogenannten Kammertermin fortgesetzt, bei dem die rechtlichen Fragen im Detail erörtert werden. Ein Termin dafür wurde noch nicht genannt. Dieser findet üblicherweise einige Monate nach dem Gütetermin statt, bei dem die Chancen einer Einigung ausgelotet werden. Die beiden Klägerinnen kamen bei der etwa 20-minütigen Verhandlung am Dienstag nicht zu Wort. Die Holdinggesellschaft Porsche SE war neben ihrem Anwalt durch die Leiterinnen der Personal- und der Rechtsabteilung vertreten. Mit etwa 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern verfügt das Unternehmen über eine relativ kleine Belegschaft. Der Vorstand besteht aktuell nur aus Männern, im Aufsichtsrat sind allerdings auch Frauen vertreten; Chefaufseher ist Wolfgang Porsche.
Nach eigenen Angaben hält die PSE Beteiligungen in den Bereichen Mobilitäts- und Industrietechnologie – vorneweg die Mehrheit der Stammaktien an der Volkswagen AG und 25 Prozent plus eine Aktie der Stammaktien der Porsche AG.