Das Regierungspräsidium (Mitte) Foto: Wilhelm Mierendorf

Beim Thema Jakobsbrunnen erkennt das zur Prüfung eingeschaltete Regierungspräsidium Stuttgart keine Verstöße.

Leinfelden-Echterdingen - Die Sache hat viel Staub aufgewirbelt, Schlagzeilen produziert und nicht nur das Verhältnis zwischen der SPD und den Freien Wählern im Gemeinderat belastet: In einer Art Wutrede hatte der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Freien Wähler, Joachim Beckmann, den Fraktionsvorsitzenden der Sozialdemokraten im Gemeinderat, Erich Klauser, in der letzten Sitzung vor der Sommerpause hart angegriffen und ihm unter anderem unterstellt, Fakten aus nicht öffentlicher Sitzung zur Debatte um den geplanten Verkauf des Sportgeländes am Jakobsbrunnen in Leserbriefen in der Filder-Zeitung und Amtsblatt-Beiträgen ausgeplaudert zu haben.

Wie ausführlich berichtet, hatten Klauser die persönlichen Anschuldigungen „schwer getroffen“. So schwer, dass er das Regierungspräsidium (RP) Stuttgart als kommunale Aufsichtsbehörde eingeschaltet hatte. Eine Stellungnahme liegt jetzt vor – und sie kommt zu einem Rundum-Freispruch: alle Beteiligten haben sich nichts zu Schulden kommen lassen.

Appell an Stadtrat

Zum Vorwurf der Verletzung der Verschwiegenheitspflicht schreibt der Vizepräsident des RP, Christian Schneider, an Klauser, „dass Sie wohl nicht für die Weitergabe der im Raum stehenden Daten verantwortlich sein dürften. Ein Verstoß gegen das Verschwiegenheitsgebot liegt demnach nicht vor.“ Gleichwohl richtet Schneider den Appell an Klauser, mit sensiblen Daten und Zahlen „stets zurückhaltend umzugehen“.

Korrektes Handeln erkennt das RP auch beim Vorgehen der Stadt, die Beckmanns schriftlich abgefasste Rede nicht an Klauser weitergegeben hatte. „Hierbei handelte es sich nicht um einen Bestandteil des Protokolls oder einen schriftlichen Antrag, sondern lediglich um eine Gedächtnisstütze für den Protokollanten“, stellt Schneider klar.

Handlungsweise des OB „korrekt“

Ohne Konjunktiv kommt der Regierungsvizepräsident bei der Beurteilung des Verhaltens von Oberbürgermeister Roland Klenk in der Causa Jakobsbrunnen aus. „Wir können nicht erkennen, dass Herr Oberbürgermeister Klenk gegen die Befangenheitsregelungen verstoßen hat. Der OB habe seit dem Zeitpunkt, als die Firma Wilma (bei der die OB-Gattin Bettina Klenk in führender Position tätig ist) als Partner von Hochtief tätig wurde, erkennbar „jedwede Befassung mit der Angelegenheit unterlassen“, stellt das RP fest. Klenks Handlungsweise sei daher „korrekt gewesen“, schreibt Schneider.

Klenk erklärt auf Nachfrage: „Ich habe die Stellungnahme des Regierungspräsidiums mich und meine Frau betreffend genau so erwartet.“ Er habe zu jeder Zeit „penibel darauf geachtet, in dieser Angelegenheit sauber zu bleiben“. Joachim Beckmann sagt, er könne mit den Ergebnissen der Überprüfung leben.

„Thema erledigt“

Erich Klauser fühlt sich nun in vollem Umfang rehabilitiert. „Für mich ist das damit erledigt“, sagt der SPD-Fraktionschef. Im Gemeinderat hatte er am Dienstag das Schreiben des RP verlesen. Ihm sei es nun wichtig, dass die Grundstücke verwertet werden können und die Bebauung des alten TSV-Sportplatzes Leinfelden „endlich vorangeht“.