Umweltfreundlich ins Büro: Pedelecs, also E-Bikes mit Tempobegrenzung, erfreuen sich steigender Beliebtheit. Foto: dpa

Den Dienstwagen leasen und damit Steuern sparen: Diese Art der Gehaltsumwandlung gibt es seit geraumer Zeit auch für Fahrräder. Das Land will jetzt als Arbeitgeber in großem Stil einsteigen.

Stuttgart - Die Landesregierung will ihren 250 000 Bediensteten den Umstieg vom Auto auf das klimafreundliche Elektrofahrrad mit steuerlichen Vorteilen schmackhaft machen. Dies kündigte die Staatssekretärin im Finanzministerium, Gisela Splett, gegenüber unserer Zeitung an: „Wir wollen einen Anreiz für unsere Mitarbeiter schaffen, indem wir die nachhaltige Mobilität finanziell attraktiv machen.“

 

Die Grünen-Politikerin will dies dadurch erreichen, dass Beamte und Angestellte des Landes die Möglichkeit erhalten, ein E-Bike zu leasen und die Kosten mit dem Gehalt zu verrechnen. Das bringt ihnen den Vorteil, dass sie weniger Steuern und Sozialabgaben bezahlen. Dieses sogenannte Dienstwagenprivileg nutzen schon jetzt zahlreiche Beschäftigte von Privatunternehmen für Autos. Seit 2012 sind auch Fahrräder und E-Bikes einbezogen. „Landesbeschäftigten steht diese Möglichkeit bisher aber leider nicht offen, obwohl der öffentliche Dienst doch Vorbild sein sollte“, sagte Splett. Bis jetzt lasse das geltende Tarif- und Besoldungsrecht eine Umwandlung des Gehalts und der Besoldung in Leasingraten nicht zu.

Beamte, ja – Angestellte, nein?

Das soll sich jetzt ändern. Splett: „Das Land wird sich dafür einsetzen, dass der öffentliche Dienst mit den Unternehmen gleichziehen kann.“ Für die Staatsdiener will das Finanzministerium schnellstmöglich die Grundlage für eine Gehaltsumwandlung schaffen. Bei der nächsten Änderung des Landesbesoldungsgesetzes – etwa zur Anpassung der Bezüge – werde man die Fahrradklausel aufnehmen, so Splett.

Um dies auch Angestellten zu ermöglichen, müssen die Länder jedoch an einem Strang ziehen, denn sie handeln die Tarifverträge gemeinschaftlich aus. Für das Dienstwagenprivileg könnten sie auch eine Öffnungsklausel vereinbaren, so dass jedes Land die Gehaltsumwandlung individuell regeln kann. Baden-Württemberg würde eine solche Neuerung mittragen: „Wir unterstützen ausdrücklich einen entsprechenden Vorstoß der Länder auf Tarifebene“, schrieb Splett kürzlich an ihren schleswig-holsteinischen Kollegen Philipp Nimmermann (Grüne).

Auch die Kieler Landesregierung will das Dienstwagenprivileg gewähren und hat deshalb bei den Finanzministerien der Länder wegen einer Reform vorgefühlt. Elektrofahrräder seien geeignet, um umwelt- und gesundheitspolitische Zielsetzungen zu fördern, schrieb Nimmermann an Splett – und rannte bei ihr offene Türen ein. Gerade für Stuttgart mit seinen Problemen der Luftreinhaltung und der für Radler schwierigen Topografie seien Pedelecs, wie die E-Bikes mit Tempobegrenzung heißen, wie geschaffen. Splett: „Das kann ein wichtiger Beitrag gegen Feinstaub in Stuttgart sein.“ Da der Kaufpreis zwischen 2000 und 3000 Euro liegt, erleichtere das Leasingmodell den Umstieg. „Das Leasing-Modell“, so die Grünen-Politikerin, „sei eine gute Möglichkeit, das mal auszutesten.“

Im zweiten Anlauf

Vor drei Jahren hatte das Stuttgarter Verkehrsministerium schon einmal einen Vorstoß in diese Richtung unternommen. „Wir haben ihn aber nicht weiterverfolgt, weil wir keine Ungleichbehandlung von Beamten und Angestellten wollten“, sagt Splett, die damals Staatssekretärin im Verkehrsministerium war. Die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) lehnte nämlich den Antrag, die rechtliche Grundlage für die Gehaltsumwandlung zu schaffen, auf ihrer Mitgliederversammlung ab.

Eine Extrawurst für ihre Staatsdiener wollte die grün-rote Regierung dann doch nicht braten. Daran änderte auch die Bitte des Stuttgarter Oberbürgermeisters Fritz Kuhn (Grüne) vom Sommer 2014 nichts, das Besoldungsgesetz so zu ändern, dass die Landeshauptstadt ihren Beamten den Umstieg erleichtern darf.

Mittlerweile rechnet Splett aber damit, dass die Mehrheit der Länder mitzieht. Notfalls sollen eben die Landesbeamten zuerst in den Genuss des Dienstwagenprivilegs kommen. Finanzielle Bedenken hat die Staatssekretärin keine – immerhin gehen dem Fiskus und den Sozialversicherungen Einnahmen verloren. Denn die Gehaltsumwandlung bedeutet für den Beschäftigten eine gewisse Steuer- und Abgabensenkung. „Im Vergleich zu den Dienstwagen fällt das bei den E-Bikes aber kaum ins Gewicht“, argumentiert Splett.

Vollkommen gratis erhält der Elektromobilist sein Dienstwagenprivileg ohnehin nicht: Fährt er auch privat mit dem Pedelec, und das dürfte die Regel sein, muss dieser Gehaltsbestandteil wie bei Dienstwagen als geldwerter Vorteil versteuert werden. Dabei geht man von einem Prozent des Listenpreises aus. Kostet ein Elektrofahrrad also zum Beispiel 3000 Euro, erhöht sich das zu versteuernde Einkommen monatlich wieder um 30 Euro. Beim Leasing ist außerdem eine Fahrradversicherung vorgesehen.

Manche Firmen übernehmen sogar einen Teil der Leasingrate, die sich meist zwischen 40 und 70 Euro bewegt. So weit will die Finanzstaatssekretärin nicht gehen: „Wir planen lediglich eine Gehaltsumwandlung für die Landesbediensteten, keine Zuschüsse.“