Die private Altersvorsorge wird oft unterschätzt. Foto: dpa

Baden-Württemberg und Hessen werben für eine stärkere Unterstützung der Sparer. Als Vorbilder der Konzepte gelten Modelle wie sie in Großbritannien oder Schweden bereits die Regel bei der Optimierung der Altersvorsorge sind.

Frankfurt - Rund zwölf Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten setzen bei der Altersvorsorge allein auf die gesetzliche Rentenversicherung. Das geht aus einer Umfrage von TNS Infratest aus dem Jahr 2015 hervor. Diese Gruppe hat nach eigenen Angaben weder einen Riester-Vertrag noch eine betriebliche Altersvorsorge und verfügt auch sonst über keine nennenswerten Ersparnisse oder Wohneigentum. Hinzu kommt: Millionen von Riester-Sparern und Inhabern privater Rentenversicherungen haben ihre Verträge stillgelegt, besparen sie also nicht mehr.

Das zeigt: Viele Menschen sind mit dem Aufbau einer ergänzenden Altersvorsorge überfordert. Verbraucherschützer fordern deshalb schon seit Jahren, der Staat müsse seinen Bürgern stärker unter die Arme greifen: Nicht nur mit Zulagen und Steuervorteilen wie bei Riester, sondern auch bei der Organisation der Zusatzvorsorge.

Großer Widerhall

Diese Idee findet mittlerweile großen Widerhall. Als Vorbilder gelten Großbritannien und vor allem Schweden, wo seit knapp 20 Jahren alle Arbeitnehmer einen Teil ihrer Rentenbeiträge am Kapitalmarkt anlegen müssen. Sie können dabei aus rund 800 Fonds privater Anbieter auswählen oder das Geld einem staatlichen Vorsorgefonds überlassen. Dieser wird von einer kleinen Behörde gemanagt, die das Geld in eine Mischung aus Aktien- und Rentenfonds investiert. Durch die staatliche Verwaltung entfallen die bei Fondsgesellschaften sonst üblichen Vertriebskosten, zudem müssen die am System beteiligten Anbieter Gebührenrabatte gewähren.

Anders als in Deutschland gibt es in Schweden aber keine staatliche Sparzulage wie bei Riester-Verträgen. Außerdem tragen die Sparer dort das volle Kapitalmarktrisiko: Verluste sind anders als bei Riester-Produkten, wo die Anbieter mindestens den Erhalt der eingezahlten Beiträge garantieren müssen, prinzipiell nicht ausgeschlossen. Das deutsche Garantiesystem hat aber auch Schattenseiten, weil es die Anbieter zwingt, die Kundengelder zu einem erheblichen Teil in Zinsprodukte zu stecken – die derzeit kaum Erträge abwerfen. Unter dem Strich, so der Münchener Rentenexperte Axel Börsch-Supan in einem Gutachten für das Bundesarbeitsministerium, ergebe sich für die Schweden ein erheblicher Renditevorteil.

Hessen wollen keinen Sparzwang einführen

Am schwedischen Modell orientiert sich die „Deutschlandrente“, ein Konzept der hessischen Landesregierung. Einen Sparzwang wollen die Hessen zwar nicht einführen, wohl aber sanften Druck: Unternehmen sollen einen Teil des Lohns ihrer Beschäftigten automatisch in ein Riester-Produkt einzahlen, sofern diese nicht widersprechen. Die Arbeitnehmer hätten dabei die Wahl zwischen privaten Riester-Produkten und dem staatlichen Vorsorgefonds, der das Geld wiederum am Kapitalmarkt anlegen soll. Die Riester-Zulagen würden direkt über die Lohnbuchhaltung abgerechnet. Alternativ könnten Firmen weiter eine betriebliche Altersvorsorge anbieten. Der staatliche Vorsorgefonds stünde auch für Beamte, Arbeitslose und Selbstständige zur Verfügung. Anders als bei Angestellten wäre hier aber Eigeninitiative gefordert.

Vorsorgekonto ist ein Modell aus dem Südwesten

Etwas anders gelagert ist das Konzept eines „Vorsorgekontos“ der Verbraucherkommission Baden-Württemberg. Hier könnten die Bürger ihre Ersparnisse einschließlich Riester-Zulagen und etwaigen Arbeitgeber-Zuschüssen auf ein Sonderkonto der Deutschen Rentenversicherung einzahlen, die das Geld am Kapitalmarkt anlegen würde. Der wichtigste Unterschied zur „Deutschlandrente“: Schwankungen am Aktienmarkt würden dadurch ausgeglichen, dass in guten Zeiten ein Teil der Erträge einbehalten und für Verlustjahre zurückgelegt würde. Damit erhielten verschiedene Sparergenerationen „immer eine annähernd gleiche Rendite“, heißt es in dem 2016 vorgelegten Konzeptpapier.