Proteste gegen die Vorratsdatenspeicherung am Bundestag in Berlin Foto: dpa

Trotz Protesten von Opposition und Datenschützern stimmt der Bundestag am Vormittag über das neue Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung ab. Justizminister Maas (SPD) verteidigt die neue Regelung, Wolfgang Kubicki (FDP) droht mit einer Verfassungsklage.

Berlin - Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) hat die geplante Wiedereinführung der umstrittenen Vorratsdatenspeicherung verteidigt. Es handele sich zwar um einen Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung, aber in verhältnismäßigem Maße, sagte Maas am Freitag bei der abschließenden Beratung der Gesetzespläne im Bundestag.

Im Gegensatz zu der früheren Regelung würden nun weniger Daten gespeichert, sie würden kürzer aufbewahrt, und es gebe hohe Hürden für den Zugriff. „Damit werden wir der höchstrichterlichen Rechtsprechung vollumfänglich gerecht“, sagte der Minister.

Telekommunikationsanbieter sollen die IP-Adressen von Computern und Verbindungsdaten zu Telefongesprächen künftig zehn Wochen aufbewahren, damit Ermittler bei der Bekämpfung von Terror und schweren Verbrechen darauf zugreifen können. Standortdaten bei Handy-Gesprächen sollen vier Wochen gespeichert werden.

Rechtsstaatlich unzulässig und unverhältnismäßig?

Die Vorratsdatenspeicherung ist seit Jahren hoch umstritten in Deutschland und der EU. Opposition und Datenschützer halten die Pläne für rechtsstaatlich unzulässig und absolut unverhältnismäßig.

Der stellvertretende FDP-Vorsitzende Wolfgang Kubicki hat die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung scharf kritisiert. Im Gespräch mit der „Welt“ (Freitag) kündigte der Rechtsanwalt eine persönliche Klage vor dem Bundesverfassungsgericht an. Der Europäische Gerichtshof habe erklärt, dass es bei Berufsgeheimnisträgern gar nicht zu einer Speicherung kommen dürfe. „Dass diese Regierung das ignoriert, fordert eine Klage geradezu heraus“, sagte Kubicki. Er sei als Anwalt betroffen - und als Abgeordneter, der Immunität genieße.

Die Koalitionsfraktionen hatten das Thema recht kurzfristig auf die Tagesordnung des Parlaments gesetzt. Datenschützer und Aktivisten verschiedener Organisationen wollen am Morgen vor dem Bundestag gegen die Pläne protestieren. Auch Linke und Grüne halten die Datenspeicherung auf Vorrat für einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Grundrechte.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte die EU-weiten Vorgaben zur Vorratsdatenspeicherung 2014 gekippt - wegen Verstößen gegen Grundrechte. In Deutschland gibt es schon seit Jahren kein Gesetz mehr dazu. Das Bundesverfassungsgericht hatte die deutschen Regelungen 2010 für verfassungswidrig erklärt.