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Im Dauerstreit um die Speicherung von Vorratsdaten hat die EU-Kommission Deutschland nun verklagt.

Brüssel - Die Geduld der EU ist aufgebraucht, jetzt entscheiden die Richter: Im Dauerstreit um die Vorratsdatenspeicherung hat die EU-Kommission Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) verklagt - und verlangt nun eine empfindliche Geldstrafe. Satte 315.036,54 Euro soll die Bundesrepublik für jeden Tag zahlen, der nach dem Urteil bis zur Umsetzung der Richtlinie vergeht. Brüssel habe lange „Verständnis für die besondere Situation Deutschlands“ gezeigt, sagte ein Kommissionsprecher. Nach über zwei Jahren sei die Geduld jedoch aufgebraucht. Das Bundesjustizministerium reagierte gelassen.

„Es ist kein überraschender Schritt“, sagte Ministeriumssprecher Anders Mertzlufft der Nachrichtenagentur dapd. Er verwies darauf, dass die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung „die umstrittenste Richtlinie in der Geschichte der europäischen Integration“ sei. Die EU-Kommission habe „mehrfach angekündigt, eine neue Richtlinie vorzulegen - was bis heute nicht geschehen ist.“

Friedrich sieht Leutheusser-Schnarrenberger in der Pflicht

Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich hingegen sieht Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger unter Zugzwang. „Die Vorschläge liegen auf dem Tisch, sie muss jetzt nur noch handeln“, forderte der CSU-Mann. Die Entscheidung aus Brüssel sei voraussehbar gewesen, die FDP-Politikerin habe „genug Zeit gehabt, sich darauf vorzubereiten“.

Der Klagebeschluss war schon im Vorfeld durchgesickert, am Donnerstag wurde er schließlich offiziell verkündet. Deutschland verstößt nach Brüsseler Lesart wegen der nach wie vor fehlenden Umsetzung der Richtlinie nicht nur gegen europäisches Recht, sondern behindert auch die Ermittlungen bei schweren Verbrechen. Auch die Deutsche Polizeigewerkschaft wies darauf hin, „dass schwere Verbrechen manchmal nur mit der Hilfe von Telefon- und Internetverbindungsdaten aufgeklärt werden können“ und warnte vor unabsehbaren Folgen für Strafverfolger und Steuerzahler.

Linke wittert „Versuch, die Grundrechte auszuhöhlen“

Ganz anders sieht das die Linkspartei: Die Richtlinie werde „zur Verbrechensbekämpfung nicht gebraucht“, kritisierte Innenexperte Jan Korte. Einen Nachweis dafür hätten weder die Sicherheitsbehörden noch die Innenminister oder die Kommission vorgelegt. Vielmehr werde die Bevölkerung unter Generalverdacht gestellt - ein „unverhohlener Versuch, die Grundrechte bis zur Unkenntlichkeit auszuhöhlen“.

Die Klage ist der vorläufige Höhepunkt eines jahrelangen Zwists. Zwar war die 2006 erlassene Richtlinie zur umstrittenen Speicherung von Telekommunikationsdaten schon in deutsches Recht übertragen worden - doch das Bundesverfassungsgericht kippte Teile der Regelung im März 2010. Seitdem streitet die schwarz-gelbe Koalition unter den Argusaugen Brüssels über eine Reform. Die SPD wertete den anhaltenden Zwist prompt als Zeichen schwarz-gelber Handlungsunfähigkeit. Bundeskanzlerin Angela Merkel müsse endlich „ein Machtwort sprechen“, forderte Fraktionsvize Christine Lambrecht.

Justiz- und Innenministerium zanken über Neuregelung

Bereits voriges Jahr hatte die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Daraufhin musste Deutschland eine Stellungnahme zum Stand der Richtlinienumsetzung abgeben. Das Papier wurde Ende Dezember nach Brüssel geschickt. Doch damit gab sich die Kommission nicht zufrieden: Im März forderte sie binnen vier Wochen einen Gesetzentwurf der Bundesregierung, der die Vorgaben der Richtlinie erfüllt. Die Frist lief am 26. April ab.

Schwarz-Gelb konnte sich bis dahin und auch danach nicht auf eine Neuregelung einigen. Während Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) nur bei einem konkreten Verdacht Daten vor dem Löschen bewahren und für die Auswertung zur Verfügung stellen will, beharrt Innenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) auf einer anlasslosen Speicherung aller Daten für mehrere Monate und verweist auf die Vorgaben der EU.

Kommission: „Quick Freeze“-Modell nicht ausreichend

Die Kommission stellte am Donnerstag nochmals klar, „dass ein System der Datensicherung ('Quick Freeze Plus'), wie es derzeit in Deutschland diskutiert wird, nicht als vollständige Umsetzung der Richtlinie anzusehen wäre“. Zwar will sie die Richtlinie überprüfen und möglicherweise ändern, sieht Deutschland aber unabhängig davon zu deren Umsetzung verpflichtet.

Im Kern geht es bei der Vorratsdatenspeicherung um die vorsorgliche Speicherung aller sogenannten Verkehrsdaten der Telekommunikation für einen bestimmten Zeitraum. Dazu zählen IP-Adressen von Computern und Telefonnummern von Anschlüssen, zwischen denen telefoniert oder gemailt wird, sowie Beginn und Ende einer Telefon- oder Internetverbindung - bei der Nutzung von Handys auch deren Standort. Worum es aber nicht geht, sind Inhalte von Telefonaten oder E-Mails.

Der IT-Branchenverband Bitkom spricht sich dafür aus, die Speicherung hierzulande erst neu zu regeln, wenn Brüssel die Richtlinie überarbeitet hat. Die deutsche Umsetzung müsse langfristig mit EU-Recht vereinbar sein, hieß es in einer Reaktion auf die Klage. Deshalb sei zunächst das Urteil des EuGH zur Vereinbarkeit der Datenspeicherung mit den Grundrechten abzuwarten.