Die Vorratsdatenspeicherung war schon bei Schwarz-Gelb ein Zankapfel, eine Lösung kam nicht zustande. Nun geht das Gezerre weiter - diesmal zwischen der Union und SPD-Justizminister Maas.

Die Vorratsdatenspeicherung war schon bei Schwarz-Gelb ein Zankapfel, eine Lösung kam nicht zustande. Nun geht das Gezerre weiter - diesmal zwischen der Union und SPD-Justizminister Maas.

Berlin - Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) will die umstrittene Vorratsdatenspeicherung anders als im Koalitionsvertrag vereinbart vorerst nicht einführen - und bringt damit die Union gegen sich auf. „Ich lege keinen Gesetzesentwurf vor, bevor der Europäische Gerichtshof endgültig geurteilt hat, ob die Richtlinie die Rechte der EU-Bürger verletzt oder nicht“, kündigte Maas im Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ an.

Es sei nicht ausgeschlossen, dass die Richter die Richtlinie vollständig kassierten, begründete Maas seine Haltung. „Dann müssten wir über die Vorratsdatenspeicherung ganz neu reden. Bis dahin liegt das Instrument für mich auf Eis.“

Dagegen beharrt die Union auf eine schnelle Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung. „Wir hatten vereinbart, dass wir die Vorratsdatenspeicherung einführen. Und dabei bleibt's“, sagte der CSU-Innenpolitiker Hans-Peter Uhl der „Berliner Zeitung“ (Montag). Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes abzuwarten - davon könne nicht die Rede sein. „Wenn eine Partei sich nicht an die Verträge hält, dann muss man das im Koalitionsausschuss besprechen.“

CSU-Generalsekretär Andreas Scheuer pflichtete ihm im ZDF-Onlineportal heute.de bei: „Auf Gerichtsentscheidungen aus Brüssel zu warten, ist viel zu kurz gesprungen. Wir brauchen jetzt einen nationalen Vorstoß, der Rechtssicherheit bietet.“

Die Linkspartei begrüßt den "Bruch des Koalitionsvertrags"

Der CDU-Innenpolitiker Wolfgang Bosbach kritisierte die Weigerung des SPD-Ministers im „Kölner Stadt-Anzeiger“ (Montag): „Es ist gerade nicht vereinbart worden, dass wir so lange abwarten, bis eine Entscheidung vorliegt. Denn an jedem Tag, an dem wir die Vorratsdatenspeicherung nicht haben, können Straftaten nicht aufgeklärt werden.“

Im Koalitionsvertrag hatten CDU, CSU und SPD festgehalten: „Wir werden die EU-Richtlinie über den Abruf und die Nutzung von Telekommunikationsverbindungsdaten umsetzen. Dadurch vermeiden wir die Verhängung von Zwangsgeldern durch den EuGH.“

Allein die Linkspartei begrüßte den „Bruch des Koalitionsvertrags“. „Der Vorschlag ist vernünftig und geht in die richtige Richtung (...), reicht aber überhaupt nicht aus“, sagte Fraktionsvize Jan Korte. Stattdessen solle die Bundesregierung eine Initiative auf EU-Ebene starten, „um die Vorratsdatenspeicherung gänzlich politisch zu beerdigen“.

Die Vorratsdatenspeicherung sorgt seit Jahren für erbitterten Streit in Deutschland und der EU. Seit 2006 müssen die EU-Staaten dafür sorgen, dass Telekommunikationsfirmen ohne Anfangsverdacht oder konkrete Gefahr Verbindungsdaten zu Telefonaten und E-Mails von Privatleuten sammeln. In Deutschland wurde ein entsprechendes Gesetz von 2008 für verfassungswidrig erklärt, eine Neufassung wurde von der schwarz-gelben Bundesregierung nicht verabschiedet.

In den kommenden Monaten wird ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg dazu erwartet. Ein Gutachten hatte im Dezember ergeben, dass die bisherige Regelung gegen europäisches Recht verstößt. Eine Änderung ist wahrscheinlich.