Organisiertes und aggressives Betteln ist der Stadt Stuttgart ein Dorn im Auge. Doch dagegen vorzugehen ist nicht ganz einfach Foto: dpa

Mit einer neuen Allgemeinverfügung, die ganz gezielt auf organisiertes und aggressives Betteln zugeschnitten ist, will die Stadt endlich Klarheit schaffen. Doch ein Papier ist nur ein Papier, wenn es nicht mit Leben erfüllt wird, kommentiert Wolf-Dieter Obst.

Stuttgart - Mit einer neuen Allgemeinverfügung, die ganz gezielt auf organisiertes und aggressives Betteln zugeschnitten ist, will die Stadt endlich Klarheit schaffen: Hier nicht! Mit einer verbesserten juristischen Grundlage, die es so bisher nicht gab, sollen Polizei und Vollzugsdienst wirkungsvoller gegen die immer größer werdende Welle von Bettler-Kolonnen aus Südosteuropa vorgehen können. Außerdem will die Stadt die Akteure mit steigenden Zwangsgeldern abschrecken.

Dass hier offenbar juristische Lücken geschlossen werden, ist durchaus zu begrüßen. Allerdings haben solche Leitlinien auch ihre Tücken – und werden von Richtern kassiert. Wir erinnern uns lebhaft an groß angekündigte, letztlich aber gescheiterte Versuche in Tübingen oder Freiburg, Alkoholverbote auf öffentlichen Straßen und Plätzen auszusprechen.

Hier nicht! Doch ein Papier ist nur ein Papier, wenn es nicht mit Leben erfüllt wird. Bisherige Erfahrungen stimmen jedenfalls nicht optimistisch. Der Kampf gegen die Straßenprostitution in Stuttgart etwa ist trotz Sperrbezirksverordnung und eindeutiger gesetzlicher Grundlage bisher eher kläglich verlaufen. Zwar werden gegen die aus Osteuropa herangeschafften Damen ständig steigende Bußgelder verhängt – doch die Frauen werden dann einfach ausgetauscht.

Hier nicht? Auch für Bettelbanden gilt, dass die Strafverfolger nur ahnden können, was auch zu beweisen ist. Die Polizei aber tut sich schwer, an Akteure und Hintermänner heranzukommen. Wirksame Razzien sind eben zeit- und personalaufwendig. Deshalb muss nicht nur beim Papier, sondern auch beim Personal aufgerüstet werden. Sonst wird das hoffnungsfrohe amtliche Bettelbandenverbot zu einem kümmerlichen Armutszeugnis.