Kinder werden bei Missbrauchsfällen mental stark mitgenommen. Foto: dpa/Armer

Das Amtsgericht Ludwigsburg verurteilt einen 38-Jährigen, der die Tochter seiner Lebensgefährtin mehrfach unsittlich berührt hat.

Für das zwölfjährige Mädchen war die familiäre Situation ohnehin schon schwierig: Die Eltern geschieden, sie lebt beim Vater, verbringt aber in den Ferien auch immer wieder Zeit bei ihrer Mutter im Strohgäu – so auch im August vergangenen Jahres. Und dann noch das: Dreimal berührte sie der neue Lebenspartner ihrer Mutter in den zwei Sommerferienwochen gegen ihren Willen. Einmal fasste er ihr in der Küche an die Brust, einmal beim Zähneputzen im Bad an den Po, und einmal – von Alkohol leicht enthemmt – überraschte er sie im Schlaf und streichelte sie im Gesicht und erneut an Brust und Po.

Kind vertraut sich dem Vater an

Als sie zurück bei ihrem Vater war, berichtete sie ihm unter Tränen davon, und dieser ging mit ihr zu Polizei. Das Ganze mündete in einer Anklage wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern und Schutzbefohlenen, wofür sich der 38-jährige neue Lebenspartner der Mutter kürzlich vor dem Amtsgericht Ludwigsburg verantworten musste.

Dort gab er sich geläutert und räumte die Vorwürfe über seinen Verteidiger unumwunden ein. „Die Berührungen geschahen nicht zum Zweck seiner Befriedigung, sondern waren liebevoll gemeint“, erklärte Rechtsanwalt Alexander Götz für den 38-Jährigen, der inzwischen in Esslingen lebt, um eine räumliche Distanz zu seiner Lebenspartnerin zu schaffen und sich zudem für eine Sozialtherapie angemeldet hat.

Beamtin schilder Zustand des Mädchens

Welche Auswirkungen das Verhalten des Angeklagten auf die Zwölfjährige hatte, schilderte ein Polizistin, die die Anzeige des Vaters aufgenommen und mit beiden gesprochen hatte, anschaulich: „Das Mädchen konnte geordnet von den Vorfällen berichten, war aber mental mitgenommen und gebrochen. Immer wieder musste sie bei der Schilderung weinen“, sagte die Beamtin. Obwohl sie und auch ihre Mutter dem Angeklagten klar gemacht hätten, dass er mit den Berührungen aufhören solle, sei es wiederholt dazu gekommen. Als er sie nachts im Bett gestreichelt habe, habe er zudem auch „Ich liebe dich“ gesagt.

Die Staatsanwaltschaft forderte in ihrem Schlussplädoyer eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten für den Angeklagten. Für ihn führte Amtsanwältin Sandra Koller jedoch ins Feld, dass er mit seinem Geständnis der Tochter eine Aussage vor Gericht erspart habe, keine Vorstrafen in seinem Register stünden und er von der Zwölfjährigen abgelassen habe, nachdem die Mutter ihn dazu aufgefordert hatte. Verteidiger Alexander Götz hielt eine Haftstrafe von einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung für ausreichend.

Strafe nur vier Monate unter Höchstgrenze

Das Amtsgericht verurteilte den 38-Jährigen am Ende zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und acht Monaten wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern und Schutzbefohlenen und blieb damit nur vier Monate unter der Höchstgrenze. Zudem muss der Angeklagte 1200 Euro an die Deutsche Kinderschutzstiftung „Hänsel und Gretel“ zahlen, die sich um Kinder kümmert, die Opfer von Straftaten und sexueller Gewalt geworden sind. Weiterhin muss der 38-Jährige sechs bis zehn Beratungsstunden bei einer Therapiestelle nachweisen.

„Sie haben ein zwölfjähriges Kind berührt, wie es ihnen nur bei Ihrer Partnerin zusteht“, ermahnte die Vorsitzende Richterin Franziska Scheffel den Angeklagten. Dies sei absolut unangemessen, auch wenn man das Kind gern habe. Positiv sei jedoch zu vermerken, dass die Berührungen allesamt über der Kleidung erfolgt seien und der Tatbestand des sexuellen Missbrauchs daher nur im unteren Bereich erfüllt sei. Zudem liege die Tat fast ein Jahr zurück und der Angeklagte habe eingesehen, dass sein Verhalten unangemessen gewesen sei.

Negativ falle jedoch die hohe Tatdichte von drei Fällen in zwei Wochen ins Gewicht. „Kinder sind die schwächsten Mitglieder unserer Gesellschaft, sie verdienen unsere besondere Unterstützung“, schloss Scheffel die Urteilsbegründung.