Für 13.300 Hunde wird in Stuttgart eine Hundesteuer entrichtet – für Tierheimhunde soll diese künftig für eine gewisse Zeit entfallen. Foto: dpa

Die Erlassung der Hundesteuer für ein oder zwei Jahre könne den Ausschlag dafür geben, dass sich mehr Menschen für einen Tierheimhund entscheiden, glauben die Grünen.

Stuttgart - Denkt man an Berlin und an Hunde, fallen einem – ganz klischeehaft – die vielen Hundehäufchen ein, die die Bundeshauptstadt zieren. Weniger bekannt ist hingegen, dass Berlin bezüglich seiner Hunde durchaus auch vorbildlich ist – das finden zumindest die Grünen im Gemeinderat Stuttgart. Denn in Berlin wird einem Hundehalter ein Jahr lang die Hundesteuer erlassen, wenn er sich dafür entscheidet, einen Hund aus dem Tierheim zu nehmen.

„Auch wenn es ein relativ geringer Anreiz sein mag, so kann die Erlassung der Hundesteuer zu Anfang doch den Ausschlag dafür geben, sich für einen Tierheimhund zu entscheiben“, schreiben die Grünen-Fraktionsvorsitzende Silvia Fischer sowie der Grünen-Stadtrat Peter Svejda in ihrem Antrag, den sie im Gemeinderat eingereicht haben.

In Berlin zumindest seien die Vermittlungszahlen gestiegen, nachdem Ende der 90er Jahre dieser Entschluss gefasst worden war. Das erhoffen sich die Grünen auch für Stuttgart. Marion Wünn, Leiterin des Tierheims Botnang, glaubt indes nicht an eine Steigerung der Vermittlungsquote – auch wenn sie die Idee an sich ausdrücklich unterstützt: „Ich glaube nicht, dass wir durch den Erlass der Hundesteuer im ersten Jahr oder in den ersten zwei Jahren tatsächlich mehr Hunde vermitteln – das ist eher ein Zeichen oder ein Bonbon. Aber allein dadurch, dass das Thema von den Grünen in den Mittelpunkt gerückt wird, überlegen sich vielleicht ein paar Leute mehr, sich bei uns einmal umzuschauen.“

Hundehalter zahlen 108 Euro Steuern pro Tier

Das Tierheim Botnang nimmt im Jahr zwischen 500 und 600 Hunde auf, 95 Prozent werden noch im selben Jahr vermittelt. 120 bis 150 Hunde davon werden laut Recherche der Grünenfraktion in Stuttgarter Haushalte vermittelt. Und diese sollen künftig – für ein oder zwei Jahre – von der Steuerbefreiung profitieren. Die Grünen fordern, dass geprüft werden soll, wie viel Hundesteuer der Stadt dadurch entgehen würde.

„Die Hundesteuer in Stuttgart beträgt 108 Euro für einen Hund – insofern lässt sich relativ einfach ausrechnen, wie viel Geld uns entgehen würde“, sagt Volker Schaible, Amtsleiter der Stadtkämmerei. Bei 150 Hunden, die aus dem Tierheim Botnang an Stuttgarter Bürger vermittelt würden, käme man auf eine Summe von 16.200 Euro – wobei man einkalkulieren muss, dass die Hundesteuer für einen Zweithund 216 Euro beträgt und für einen Kampfhund 612 Euro.

Wären rund 16.200 Euro bei Steuereinnahmen von rund 1,4 Millionen Euro , die die Stadt über die 13.300 gemeldeten Hunde einnimmt, eine zu vernachlässigende Summe? „Wir machen uns natürlich auch um diese Summe Gedanken“, sagt Schaible. Die Entscheidung darüber, ob man darauf verzichten wolle, liege aber freilich nicht bei der Stadtkämmerei. Vielmehr müsse der Gemeinderat in seinen kommenden Haushaltsberatungen darüber entscheiden, ob ihm das Anliegen wichtig genug sei.

Haushaltsberatungen im Herbst

„Wir können nur sagen, dass es rechtlich zulässig wäre“, so Schaible. Die Stadt sei zwar per Kommunalabgabengesetz verpflichtet, eine Hundesteuer zu erlassen, wie hoch diese aber sei und welche Befreiungen davon es gäbe, sei der jeweiligen Kommune überlassen. Eine entsprechende steuerrechtliche Änderung sei aber immer nur zum Jahresanfang möglich.

Die Haushaltsberatungen für den Doppelhaushalt 2014/2015 stehen im Herbst an. Damit der Antrag im Gemeinderat eine Mehrheit erzielen kann, muss er aber auch eingereicht werden. Die FDP, die 1998 einen ähnlichen Antrag an den Gemeinderat stellte, und die Republikaner, die das Thema 2001 wieder aufgriffen, haben es laut Schaible jeweils versäumt, ihre Anträge in die Haushaltsberatungen einzubringen. In der Vergangenheit hat man – angesichts leerer Kassen – eher versucht, mehr Steuereinnahmen zu erwirtschaften. 2011 setzte die Stadt Hundekontrolleure ein, 1900 illegale Vierbeiner wurden damals von den Hundefahndern in Stuttgart ermittelt.

Eine Frage ist auch, ob die Erlassung der Hundesteuer die Rückgabequote der Hunde erhöhen würde, weil manch einer sich dann einen Hund holen würde, ihn sich aber nur leisten könnte, solange er keine Steuern zahlen muss. In Berlin sei das nicht der Fall, so die Grünen. Auch Marion Wünn hat keine Bedenken, dass dies in Stuttgart so kommen könnte. „Wir fragen bei der Vermittlung eines Hundes immer genau nach, wie es um die finanzielle Lage des potenziellen Hundehalters steht“, so Wünn. Schließlich wolle man sicher gehen, dass genug Geld vorhanden sei, um Tierfutter und gegebenenfalls auch teure Tierarztkosten zu bezahlen.Oder das Bußgeld, falls der Hundehalter den Hundekot nicht wegräumt.