Künftig sollen auch auf Hauptverkehrsstraßen vor Schulen, Kindergärten oder Altenheimen einfacher Tempo-30-Zonen eingeführt werden können. (Symbolfoto) Foto: dpa

Bisher muss die Straße ein Unfallschwerpunkt sein, damit sie zur Tempo-30-Zone umgewandelt werden kann. Der Bund will die Regelung ändern und etwa vor Schulen und Kindergärten die Einführung erleichtern.

Berlin - Vor Schulen und Kindergärten sollen zur Vermeidung von Unfällen künftig leichter Tempo-30-Zonen eingerichtet werden können - und zwar auch auf großen Straßen. Das Bundesverkehrsministerium will die Hürden bei den rechtlichen Voraussetzungen dafür senken.

Bisher muss konkret nachgewiesen werden, dass es sich um eine gefährliche Stelle handelt. Für mehr Sicherheit von Kindern ist zudem vorgesehen, dass Erwachsene sie beim Radeln auf Gehwegen dort auch auf dem Rad begleiten dürfen. Elektroräder mit Höchsttempo 25 sollen Radwege nutzen können.

Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt will einen Rechtsrahmen schaffen, damit die Länder ohne größere bürokratische Hürden auch an Hauptverkehrsstraßen Tempo 30 anordnen können. Dies sei „im Interesse der Sicherheit der Kinder“, sagte der CSU-Politiker der „Süddeutschen Zeitung“.

Auch Änderungen für Radler geplant

Erleichtert werden können Temposenkungen damit auch vor Krankenhäusern oder Seniorenheimen. Die Verkehrsminister der Länder machen sich schon seit längerem für mehr Tempo-30-Zonen stark. Dobrindt hatte Änderungen der Straßenverkehrsordnung bereits in Aussicht gestellt. Generell gilt innerorts eine Höchstgeschwindigkeit von 50.

Änderungen sind auch für Radler geplant. So sollen Kinder künftig von einer Aufsichtsperson im Alter von mindestens 16 Jahren begleitet werden dürfen, wenn sie auf Gehwegen fahren. Für erwachsene Radler sind Gehwege bisher tabu, Kinder bis acht Jahre müssen auf dem Radweg fahren.

Elektrorädern, die maximal 25 Kilometer pro Stunde schnell sind, soll das Nutzen von Radwegen erlaubt werden können - außerorts generell und innerorts mit einem besonderes Hinweisschild „E-Bikes frei“. Nicht gelten soll dies für schnellere Elektrofahrräder.

Einfacher werden sollen Vorgaben für Rettungsgassen auf Autobahnen und großen Bundesstraßen, durch die Polizei und Rettungswagen schnell zu Unfallstellen kommen. Künftig soll gelten, dass bei Straßen mit mindestens zwei Streifen „zwischen dem äußersten linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen“ die Gasse frei zu halten ist - also bei drei Fahrspuren zwischen der ganz linken und den beiden rechten daneben.