Der Täter nahm das Urteil „lebenslänglich“ ohne erkennbare Gemütsregung entgegen. Foto: Staatsarchiv Ludwigsburg, Signatur EL 51 / 3 l Bü 72

Betrunken tötet der US-Amerikaner Russell Jones auf seiner Irrfahrt im September 1949 wahllos drei Menschen. Der Prozess in Ludwigsburg schlägt hohe Wellen – nicht nur in Deutschland.

Kreis Ludwigsburg - Ein amerikanischer Militärpolizist verbreitet vom 30. April auf den 1. Mai 1949 Angst und Schrecken. Am 9. September 1949, vor fast genau 70 Jahren, wird Russell Jones vom Militärgericht in Ludwigsburg zu lebenslanger Haft verurteilt. Fast alle großen Tageszeitungen in den USA berichten nach jedem der sieben Verhandlungstage auf der Titelseite über den Fall. Der Verteidiger versucht, die drohende Todesstrafe von seinem Mandanten abzuwenden. Sieben medizinische Sachverständige und viele Zeugen werden vernommen.

Mit dem Schlagstock aus der Stube

Samstag, 30. April 1949: Nach Dienstschluss um 17 Uhr im Hauptquartier der 534th Military Company in Zuffenhausen geht Russell Jones zu seiner Kompanie, rasiert sich und besucht gegen 19 Uhr den Billy-Club, eine Kneipe auf dem Kasernengelände. Er trinkt Whisky und Bier. Gegen 23.30 Uhr verlässt er die Kneipe. Draußen trifft er auf zwei Soldaten seiner Einheit, die mit zwei Mädchen ebenfalls zuvor in der Kneipe waren und nun ihre Begleiterinnen nach Hause bringen wollen. Jones spricht die vier an und möchte selbst eins der Mädchen nach Hause begleiten. Es entwickelt sich eine Rangelei mit den beiden Soldaten. Jones geht nach einem Faustschlag gegen seinen Kopf zu Boden. Zwei Kameraden bringen ihn auf seine Stube.

Etwa um 2 Uhr zeigt sich Jones gegenüber Kameraden wieder recht streitsüchtig, Sergeant Majersky greift ein. Er schafft Jones selbst ins Bett, zieht ihm noch die Schuhe aus. Der Soldat, noch in Uniform, schläft ein, bevor der Sergeant seine Stube verlässt. Kurz darauf wacht er aber wieder auf, zieht seine Schuhe an, schnappt sich seinen Uniformgürtel, streift seine MP-Armbinde über, greift seinen Schlagstock und verlässt das Gebäude.

Einem Soldaten sagt er, dass er eine Spritztour machen wolle. Jones setzt sich in einen Jeep und fährt an das Tor. Dem Wachposten dort erzählt Jones nun, dass er eine Dienstfahrt machen würde.

Das Opfer stirbt bei der Einlieferung ins Krankenhaus

An einer Tankstelle am Pragwirtshaus in Feuerbach hält er an, steigt aus und spricht mit dem deutschen I.P. (Industriepolizisten) Alois M., der die Tankstelle im Auftrag der US Army bewacht. Der deutsche I.P. hält das für eine routinemäßige Kontrolle und zeigt Jones die Tankstelle. Auf der Rückseite des Gebäudes greift Jones unvermittelt seinen Schlagstock und schlägt Alois M. mit solcher Wucht ins Gesicht, dass der Schlagstock zerbricht. Alois M. sackt zusammen, schwer verletzt. Jones schnappt sich dessen M1-Karabiner, entsichert die Waffe und schießt auf den Schwerverletzten.

Dann fährt Jones zurück ins Hauptquartier. Dort angekommen, bemerkt er, dass sein zerbrochener Schlagstock noch am Tatort liegt. Er fährt zurück, Alois M. liegt im Sterben, stöhnt vor Schmerzen. Jones wirft die Bruchstücke des Schlagstocks in den Jeep und fährt nach Bad Cannstatt. Wenige Minuten später entdeckt ein Fußgänger sein schwer verletztes Opfer und holt sofort Hilfe. Alois M. stirbt bei der Einlieferung ins Robert-Bosch-Krankenhaus.

Junge Frau in Todesangst

In Cannstatt sind, zwei Häuser vom Wilhelma-Theater entfernt, Ruth S., ihre Freundin Gertrud M. und ihr Freund Leonid R. auf dem Heimweg. Jones hält an und fordert Ruth S. auf, in den Jeep zu steigen. Die Frau ist verstört, reagiert nicht. Nachdem Jones sie abermals auffordert mitzukommen, will Ruth S. weglaufen. Jones greift zu seinem Karabiner und schießt ihr in den Rücken. Die junge Frau stürzt, tödlich getroffen, zu Boden. Dann fordert Jones Gertrud M. auf, in den Jeep zu steigen. Ihr Freund, völlig geschockt, rät ihr, der Aufforderung nachzukommen. Jones gibt Gas, fährt mit Gertrud M. in eine Seitenstraße und hält an. Dort zerrt er die verängstigte Frau aus dem Jeep und macht sich an ihrer Kleidung zu schaffen. Gertrud M. wehrt sich. Um Zeit zu gewinnen, schlägt sie in ihrer Todesangst vor, an eine andere Stelle zu fahren, wo man die beiden nicht so leicht überraschen könne.

Jones willigt ein. Beide steigen wieder in den Jeep. Jones gibt Gas, aber Gertrud M. springt aus dem fahrenden Jeep und bringt sich in einem Gebäude in Sicherheit. Jones rast verärgert davon.

Ein Schuss direkt ins Herz

Etwa 100 Meter weiter ist Fritz N. in Begleitung seiner Bekannten, dem Fräulein H. T., ebenfalls zu Fuß auf dem Heimweg. An der Kreuzung Brückenstraße/Haldenstraße stoppt Jones bei den beiden und spricht das Fräulein auf Deutsch an: „Kommen Sie mal her!“ Völlig irritiert macht Fritz N. einen Schritt auf den Jeep zu und bleibt drei Meter links vor dem Fahrzeug stehen. Jones greift wortlos zu dem Karabiner und drückt ab. Der Schuss trifft Fritz N. direkt ins Herz. Er sinkt in die Knie und stürzt seitlich zu Boden.

Seine Begleiterin rennt in Panik hilferufend hinter dem Jeep vorbei die Brückenstraße hinauf. Sie rennt um ihr Leben. Jones fährt ihr hinterher. Jetzt werden auch andere Passanten auf den Jeep aufmerksam. Ein Polizist hat den Schuss gehört, sieht die schreiende Frau und den Jeep. Jones beschleunigt nun und fährt davon. Der Beamte zieht seine Pistole und feuert auf den Jeep. Dann entdeckt der Polizist den schwer verletzten Fritz N., er besorgt mit Hilfe von Passanten ein Auto. Doch auch Fritz N. stirbt auf der Fahrt ins Krankenhaus.

Mit dem Jeep mitten in die Passantengruppe

Jones fährt zurück nach Zuffenhausen, stellt gegen 4 Uhr den Jeep vor seiner Kaserne ab und läuft zur Schranke, auf die beiden Wachposten zu. Denen kommt der Mann mit dem Karabiner in der Hand verdächtig vor. Einer der Wachposten, Gustav Pfosser, spricht Jones an. Daraufhin bekommt er unvermittelt den Karabiner in den Magen gerammt. Als Pfosser sich wehren will, schlägt Jones ihm den Karabiner auf den Kopf. Jones will einem Kampf ausweichen, dreht um, rennt zu seinem Jeep, startet den Motor und rast in Richtung Vaihingen/Enz davon. Nach fünf Kilometern, an einer Umleitung, biegt Jones ab, fährt in Richtung Möglingen.

Dort sind Ingeborg S. und Hildegard R. mit zwei Begleitern zu Fuß auf dem Heimweg. Jones rast in die Gruppe. Der Jeep streift beide Frauen, sie werden in den Straßengraben geschleudert. Jones fordert die Begleiter auf, die verletzten Frauen in seinen Jeep zu legen. Er wolle sie ins Krankenhaus fahren. Hildegard R. setzt sich auf den Beifahrersitz. Die Begleiter wollen noch die bewusstlose Ingeborg S. in den Jeep legen. Plötzlich gibt Jones Vollgas und rast davon. Unterwegs stellt er das Radio an, Hildegard R. hat Angst und schreit. Jones schlägt auf sie ein. Als er kurz bremsen muss, lässt sich die Frau aus dem Fahrzeug fallen. Passanten bringen sie in Sicherheit.

Der Anwalt will mildernde Umstände geltend machen

Mittlerweile dämmert es. Bei einer Scheune unweit der Straße stellt Jones den Jeep ab, geht in die Scheune und legt sich schlafen. Stunden später steht Jones auf und fährt nach Möglingen. Gegen 10.45 Uhr erreicht er die Stadt. Er hält an und fragt Passanten nach der Polizei. Auf dem dortigen Polizeiposten stellt er sich, lässt sich widerstandslos festnehmen. Der Amokläufer wird direkt ins Militärgefängnis gebracht. Im Laufe des Tages legt Jones ein schriftliches Geständnis ab.

Lesen Sie hier: Welchen Einfluss die Amerikaner auf das Leben in den Städten hatten

Vom 22. August bis zum 9. September 1949 muss sich Jones vor einem amerikanischen Militärgerichtverantworten – im Haus der „Gemeinschaft der Freunde Wüstenrot“ (GdF) in Ludwigsburg. Am Tag des Urteils hat die Verteidigung nochmals das Wort: Rechtsanwalt Philip Lorber hebt hervor, dass der Angeklagte nicht gewusst habe, was er tat. Mit beschwörenden Gesten weist Lorber auf zwei ähnlich gelagerte Fälle hin, bei denen trotz erwiesener Schuld die Angeklagten nicht zum Tode verurteilt worden waren. Der Verteidiger zitiert im Plädoyer mehrfach die Gutachten der Sachverständigen und legt dem Gericht nahe, wenigstens die Tatsache der Trunkenheit als mildernden Umstand zu berücksichtigen.

„Geben Sie ihm den Tod!“

Staatsanwalt Major Thomas L. Parsons sieht die Sache anders: Jones habe sich am Vorabend bewusst Mut angetrunken, weil er sich wegen einer gegen ihn verhängten Disziplinarstrafe rächen wollte. Als er dann bei einem Streit von einem Kameraden niedergeschlagen wurde, sei seine Erregung noch mehr gewachsen. Major Parsons zitiert das amerikanische Strafrecht. Dort sei eindeutig festgelegt, dass ein „Augenblick der Überlegung“ genüge, damit ein Verbrechen im Sinne des Gesetzes als vorsätzlich zu bezeichnen sei. Das schriftliche Geständnis des Angeklagten beweise jedoch, dass der Angeklagte zur fraglichen Zeit sehr klar denken konnte. Parsons schließt mit der Aufforderung an die Richter, bei der Urteilsfindung zu bedenken, dass die amerikanische Armee ihre besonderen Gesetze und eine feste moralische Anschauung habe, die es nun in der Praxis zu demonstrieren gelte. Emotional aufgewühlt ruft der Staatsanwalt abschließend dem Vorsitzenden Richter Lt. Col. John M. Ferguson zu: „Geben Sie ihm, was er Alois M., Ruth S. und Fritz N. gegeben hat! Geben Sie ihm den Tod!“

Mehr als 100 Gäste drängen sich in den schmalen Gängen des Ludwigsburger GdF-Hauses. Nach anderthalb Stunden Beratung kommen die Richter zurück in den Saal. Jones ist mit einer Handschelle an einen Militärpolizisten gekettet. Beide stehen auf, gehen zu dem Richtertisch und bleiben dort stehen. Der Vorsitzende Lt. Col. John M. Ferguson verkündet das Urteil: „Russel Jones wird verurteilt zu unehrenhaftem Ausschluss aus der Armee, verliert alle ihm nach dem Tag des Urteils noch zustehenden Bezüge. Er ist an einem noch zu bestimmenden Ort bei schwerer Arbeit für den Rest seines natürlichen Lebens zu inhaftieren. Der Angeklagte wurde der unrechtmäßigen Aneignung eines MP-Jeeps für schuldig befunden, ferner des Raubes eines Karabiners, der versuchten Notzucht, der Trunkenheit und des dreifachen Mordes.“

Ohne erkennbare Gemütsregung

Jones nimmt das Urteil ohne erkennbare Gemütsregung entgegen. Gekettet an einen weiteren Polizisten wird er abgeführt und in ein Militärgefängnis in Ludwigsburg gebracht. Wenige Tage später wird er in die Vereinigten Staaten verlegt.

16. Januar 1950: Die Generalstaatsanwaltschaft der US Army in Washington um die Staatsanwälte McAffee, Brack und Currier bestätigt das Ludwigsburger Urteil vollumfänglich. Eine weitere und letztmalige Überprüfung des Gerichtsurteils am 24. Mai 1950, ebenfalls beim Generalstaatsanwalt der US Army, kommt zu demselben Ergebnis. Generalmajor Franklin P. Shaw setzt als ranghöchster Offizier am 7. Juni 1950 seine Unterschrift unter das Dokument. Damit ist das Urteil endgültig rechtskräftig. Im April 1977 stirbt Russell Jones.