Ist der Salat kühl genug gelagert? Die Lebensmittelkontrolleure finden in manchen Betrieben unappetitliche Überraschungen. Klicken Sie sich durch einige Funde in Stuttgart im Jahr 2011. Foto: Regine Warth

Unhygienische Zustände werden bald veröffentlicht – Gaststättenverband warnt vor den Folgen.

Stuttgart - Gaststätten, Bäckereien, Supermärkte, die sich erhebliche Hygieneverstöße zuschulden kommen lassen, werden laut Gesetz von September an für jedermann im Internet sichtbar. Der Hotel- und Gaststättenverband Baden-Württemberg befürchtet, dass Betriebe so ins Aus manövriert werden.

Die Bilanz der Stuttgarter Lebensmittelkontrolleure zeigt keine Entwicklung zum Besseren: Jedes Jahr werden rund 70 Gaststätten, Imbissbuden, Metzgereien und Supermärkte wegen unzumutbarer hygienischer Verhältnisse geschlossen, und jeder zweite der 5000 kontrollierten Betriebe wird beanstandet. In 400 bis 500 Fällen sind die Mängel so gravierend, dass ein Bußgeld verhängt wird. In 80 bis 100 Fällen beträgt es mindestens 350 Euro.

Um Schlampereien einzudämmen, veröffentlichen einige Städte die Schmuddelbetriebe bereits in Eigenregie im Internet. Vorreiter ist der Berliner Stadtteil Pankow, der seit etwa drei Jahren die Missstände sogar mit Fotos dokumentiert. In den meisten Gemeinden blieb es wie in Stuttgart beim Eintrag in das für Verbraucher nicht frei zugängliche Gewerbezentralregister, der bei einem Bußgeld von mindestens 200 Euro erfolgt. Auskunft über die Zustände in einzelnen Betrieben erhielten Kunden bisher nur auf Nachfrage bei den Behörden.

Das Gesetz gilt bundesweit

Vom 1. September an müssen Schmuddelbetriebe, die 350 Euro und mehr Bußgeld bezahlen, öffentlich an den Pranger gestellt werden. Solche Beträge sind fällig, wenn die Kontrolleure zum Beispiel starken Schädlingsbefall feststellen oder große Mengen vergammelter Lebensmittel entdecken. Ebenfalls geoutet werden Erzeuger, wenn in deren Lebens- oder Futtermitteln die zugelassenen Höchstmengen an gesundheitsgefährdenden Substanzen überschritten ist.

Das Gesetz, das im März in Paragraf 40 im Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) festgelegt wurde, gilt bundesweit. Details müssen aber noch auf Bundesländerebene geklärt werden. Als gewiss gilt unter Experten, dass die schwarze Liste ins Internet gestellt wird. Genannt werden sollen der Betrieb, der Betreiber, die Bußgeldhöhe und die konkreten Verstöße. „Noch nicht geklärt ist, auf wessen Homepage die Liste steht“, sagt Thomas Stegmanns, Leiter der Abteilung Lebensmittelüberwachung beim Ordnungsamt. Er plädiert dafür, dass Schmuddelbetriebe in Stuttgart auch auf der Internetseite der Stadt zu finden sind.

Offen ist auch, wie lange die Sünder im Internet stehen sollen. Im Gewerberegister sind es fünf Jahre. Diesen Zeitraum hält der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) Baden-Württemberg für inakzeptabel. „Sobald die Missstände beseitigt sind, müssen die Nennungen gelöscht werden“, fordert Sprecher Daniel Ohl. Er verweist auf eine Amtshaftung der Behörden. „Durch die Nennung können Unternehmen kaputt gemacht werden“, sagt er.

Viele Betriebe in Stuttgart teilen Sichtweise des Gaststättenverbands

Oder die Behörden zahlen drauf: Als das Land 1985 fälschlicherweise vor verdorbenen Nudelprodukten der Firma Birkel warnte, waren am Ende umgerechnet 6,5 Millionen Euro Schadenersatz fällig. Der Fall eines Cannstatter Metzgers 1995 ging bis vors Oberlandesgericht. Er wollte wegen einer Pressemitteilung der Polizei zwei Millionen, scheiterte erst 2001 in letzter Instanz.

Viele Betriebe in Stuttgart teilen die Sichtweise des Gaststättenverbands. „Ich befürchte, dass es aufgrund von Personalengpässen sehr lange dauert, bis betroffene Betriebe wieder von der Liste gestrichen werden“, sagt etwa Monika Frank, Chefin der gleichnamigen Bäckerei. Gisela Reimann, Wirtin der Weinstube Kochenbas, hält Sauberkeit für das A und O in der Branche, auf die der Gast Anspruch habe. Holger Messner, Betriebsleiter vom Murrhardter Hof, bezeichnet sich als „zwiegespalten“. Für den Verbraucher sei es eine gute Sache, für den Wirt, in dessen Hof sich eine Maus verirrt habe, eventuell eine Katastrophe. Um solche Bagatellen gehe es nicht, versichert Stegmanns.

„Es wurde Zeit für das Gesetz“

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg sieht mit der Pflicht zur Veröffentlichung den Verbraucherschutz gestärkt. „Wir fordern seit langem Transparenz. Es wurde Zeit für das Gesetz“ stellt Christiane Manthey fest. Damit der Verbraucher die hygienischen Verhältnisse in einem Betrieb auch im Vorbeigehen auf Anhieb erkennt, fordert sie, dass die Betriebe ein sogenanntes Hygienebarometer aushängen müssen. Auf einer Skala von Grün (alles in Ordnung) über Gelb (so lala) bis Rot (liegt im Argen) wird über einen längeren Zeitraum eingetragen, wo der Betrieb in Sachen Hygiene steht.

Auch das Ordnungsamt der Landeshauptstadt würde ein solches Barometer begrüßen, weil es mehr als eine Momentaufnahme ist. Um das umzusetzen, müsse das Personal aber verdoppelt werden, meint Stegmanns. Seine 18 Mitarbeiter kommen mit der Kontrolle der insgesamt 11.000 lebensmittelverarbeitenden Betriebe schon jetzt kaum rum. Die Finanzierung der Lebensmittelkontrolle ist Ländersache. Das Land bewilligt Stegmanns zwei Kontrolleure mehr, um das neue Gesetz umzusetzen.

Die Einführung des Hygienebarometers wurde von den Verbraucher- und Wirtschaftsministerien der Länder diskutiert – allerdings ohne Ergebnis.