Erst- und Zweitstimme, Überhang- und Ausgleichsmandate: Beim Thema Bundestagswahl geht es teils recht kompliziert zu. Wir erklären die wichtigsten Begriffe.
Stuttgart - Der Countdown läuft: Am 22. September wählen die Bundesbürger den 18. Deutschen Bundestag. Sie bestimmen mit zwei Kreuzchen auf dem Stimmzettel, welche Parteien und Abgeordnete die Deutschen in den kommenden vier Jahren in Berlin vertreten. Zugleich entscheidet sich an jenem Sonntag, ob Angela Merkel (CDU) Bundekanzlerin bleibt, oder ob ihr Herausforderer Peer Steinbrück (SPD) sie ablöst.
Zwei Kreuze? Genau! Mit dem einen Kreuz vergibt man seine Erstimme, mit dem anderen seine Zweitstimme. Doch wen oder was wählt man mit welcher Stimme? Und was tun die Abgeordneten in Berlin überhaupt?
Wir klären die wichtigsten Begriffe. Klicken Sie sich durch die Bildergalerie.
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