Die neuen Personalausweise ab August enthalten auch zwei Fingerabdrücke, die auf dem Chip in der Ausweiskarte gespeichert werden Foto: imago/Christian Ohde

Personalausweise zu fälschen soll künftig deutlich erschwert werden. Daher gelten ab August 2021 neue Bestimmungen für die Dokumente – und auch die Kosten für die Ausstellung steigen spürbar.

Stuttgart - Zehn Jahre ist es her, dass der Personalausweis im Scheckkartenformat eingeführt wurde – inklusive des integrierten Chips für die Online-Identifikation. Zugleich stiegen seinerzeit die Gebühren kräftig, von zuvor acht auf nunmehr 28,80 Euro. Mitte dieses Jahres kommen auf die Bürgerinnen und Bürger nun erneut Änderungen beim Personalausweis zu: Das Aussehen des Dokuments wird leicht verändert. Auf der Vorderseite wird der zwei Buchstaben umfassende Ländercode des ausstellenden EU-Landes wie beim Autokennzeichen in der blauen Europafahne abgedruckt.

 

Außerdem müssen die neuen Personalausweise ab August zwei Fingerabdrücke enthalten, die auf dem Chip in der Ausweiskarte gespeichert werden. Damit wird eine EU-Verordnung in deutsches Recht umgesetzt, die im August 2021 in Kraft tritt. „Die biometrischen Daten dienen der sicheren Feststellung der Identität einer Person, die sich bei einer hoheitlichen Kontrolle ausweist“, erklärt Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU). „Bleiben nach einem Abgleich des Lichtbilds auf dem Personalausweis mit der Person Zweifel an deren Identität, können die Sicherheitsbehörden der EU-Mitgliedstaaten die im Chip gespeicherten Fingerabdrücke auslesen und mit den Fingerabdrücken der sich ausweisenden Person abgleichen.“ Dadurch könnten Betrugsversuche schneller erkannt werden.

Online-Ausweis künftig direkt in dem Smartphone speichern

Eine weitere Änderung betrifft die maschinenlesbare Zone des Personalausweises. Hier wird vom 2. August an eine Versionsnummer eingetragen. Anhand dieser Nummer können Behörden, die den Personalausweis kontrollieren, die Echtheit des Dokuments leichter prüfen. Denn der Personalausweis wird kontinuierlich verbessert – auch mit neuen Sicherheitsmerkmalen. Und weil er zehn Jahre gültig ist, sind immer verschiedene Versionen des Ausweises im Umlauf. Die Versionsnummer lässt die überprüfende Stelle und die Dokumentenprüfgeräte erkennen, über welche Kombination von Sicherheits- und sonstigen Merkmalen ein vorgelegtes Dokument verfügen muss.

Aus unserem Plus-Angebot: Wie der neue Ausweis Fotografen das Geschäft vermiest

Ausgebaut werden sollen zudem die Online-Funktionen des Personalausweises, die gerade in der Corona-Krise immer bedeutsamer geworden sind. So wurden von Februar bis August des vergangenen Jahres 250 Prozent mehr Nutzungen des Online-Ausweises registriert. „Elterngeld, Bafög, Kfz-Zulassung – all das kann man bereits mit dem elektronischen Personalausweis beantragen“, erläutert Seehofer. „Wir arbeiten zusammen mit der Wirtschaft daran, dass der Online-Ausweis künftig noch breiter eingesetzt werden kann.“

So sollen Bürger den Online-Ausweis künftig direkt in ihrem Smartphone speichern können. Bislang ist dafür eine Kombination der Ausweis-App und der Plastikausweiskarte notwendig. Zugleich nehmen die Anwendungsmöglichkeiten für den Online-Ausweis rasch zu. Das liegt vor allem daran, dass immer mehr Leistungen der Behörden online genutzt werden können. Daran arbeiten Bund und Länder gemeinsam auf Basis des Onlinezugangsgesetzes.

Die neuen Funktionen haben ihren Preis

Auch immer mehr Unternehmen greifen für die gesetzeskonforme Kunden-Identifizierung auf die Online-Funktionen des Personalausweises zurück. Wer zum Beispiel eine SIM-Karte oder eSIM kauft, muss sich gegenüber dem Mobilfunkanbieter identifizieren. Mit dem Online-Ausweis ist das im Internet innerhalb von Sekunden erledigt, und die SIM-Karte kann sofort verwendet werden.

Lesen Sie hier: So soll die Zukunft der Passbilder aussehen

Die neuen Funktionen und Möglichkeiten haben allerdings ihren Preis: Statt 28,80 Euro kostet der Ausweis 37 Euro. Das entspricht einer Preissteigerung von fast 30 Prozent. Das Bundesinnenministerium begründet die höheren Gebühren mit den Kosten der Umstellung: 171 Millionen Euro werden dafür veranschlagt.

Nicht nur aufgrund der höheren Kosten stößt die Neuregelung auf Kritik: Die Fingerabdruck-Pflicht komme „einem Generalverdacht gegen Bürgerinnen und Bürger gleich“, moniert Friedemann Ebelt von der Bürgerrechtsorganisation Digitalcourage. „Denn erfasst werden sollen millionenfach hochsensible biometrische Körpermerkmale – von allen. Also von fast ausschließlich rechtstreu lebenden Menschen, die keine kriminellen Absichten haben.“ Die Bürgerrechtsorganisation rät dazu, die Zeit bis Anfang August zu nutzen, um noch einen Personalausweis ohne Fingerabdrücke zu beantragen. Die neu ausgestellten Ausweise sind dann zehn Jahre gültig.

Ausweisfotos müssen ab 2025 ausschließlich digital erstellt sein

Von 2025 an gelten dann auch neue Vorgaben für die Ausweisfotos. Sie müssen dann ausschließlich digital erstellt und auf sicherem Weg an die Passbehörde übermittelt oder gleich vor Ort gemacht werden. Das digitale Passbild wird dann auch gleich auf seine Biometrietauglichkeit geprüft. Das gedruckte Foto aus dem Automaten oder vom Fotografen kann man dann also nicht mehr einfach selbst mitbringen.

Auf diese Weise sollen Fälschungen und damit unerlaubte Grenzübertritte und Identitätsdiebstahl erschwert werden. Digitale Bilder sind unter anderem wichtig, um das sogenannte Morphing zu verhindern: Dabei verschmelzen die Aufnahmen der Gesichter mehrerer Personen zu einem Bild, die dann theoretisch jeweils den Ausweis zum Grenzübertritt benutzen könnten.