Wer gilt als vollständig geimpft? Foto: peterschreiber.media / shutterstock.com

Für Geimpfte und Genesene sieht die Corona-Verordnung des Landes mittlerweile einige Lockerungen vor. Aber wer gilt als vollständig geimpft und wie weist man eine überstandene Infektion nach?

Geimpfte und genesene Personen sind in Baden-Württemberg schon jetzt von der Testpflicht in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens befreit – so zum Beispiel beim Friseurbesuch. Außerdem unterliegen sie in gewissen Fällen nicht mehr der Absonderungspflicht als Kontaktperson. Weitere Lockerungen könnten in naher Zukunft folgen. Allerdings stellt sich dabei natürlich die Frage, wer genau davon profitiert.

Ab wann gilt man als vollständig geimpft?

Als vollständig geimpft gilt man laut Robert Koch-Institut (RKI) 14 Tage nach der Verabreichung der für den Impfschutz notwendigen Impfdosen. Das heißt, erst ab dem 15. Tag nach Abschluss der Impfung profitieren Geimpfte von den Lockerungen. Dabei spielt aber auch die Art des Impfstoffes eine Rolle. Denn abgesehen von dem Vakzin der Firma Johnson & Johnson müssen alle anderen bisher in Deutschland zugelassenen Impfstoffe zweimal verabreicht werden. Somit gilt man bei den Impfstoffen von Moderna, Biontech und AstraZeneca erst 14 Tage nach der zweiten Impfung als vollständig geimpft. Lediglich Personen, die eine Corona-Infektion überstanden haben, müssen sich nur einmal impfen lassen, um den vollen Schutz zu erhalten. Sie gelten also bereits zwei Wochen nach der ersten Impfung als vollständig geimpft.

Sind Geimpfte und Genese gleichgestellt?

Auch die nach einer Corona-Infektion genesenen Personen unterliegen in Baden-Württemberg nicht der Testpflicht und sind teilweise von der Absonderungspflicht ausgenommen. Doch wer gilt als genesen? Hierzu heißt es auf der Webseite der Landesregierung: Als genesen gelten diejenigen, die eine Corona-Infektion überstanden haben und nicht mehr der Absonderungspflicht unterliegen. Allerdings mit der Einschränkung, dass die Infektion nicht länger als sechs Monate zurückliegen darf.

Braucht man eine Bescheinigung als Genesener?

Ja, Genesene brauchen einen Nachweis über die durchgestandene Corona-Infektion. Als Bescheinigung reicht ein positives PCR-Testergebnis (oder ein anderer Nukleinsäurenachweis), das mindestens 28 Tage zurückliegt. Die oben genannten sechs Monate werden ab dem Datum des PCR-Testergebnisses gezählt. Ist die Zeitspanne vorüber, profitieren auch Genesene nicht länger von den Ausnahmen.

Weitere Informationen zu den Lockerungen für geimpfte und genesene Personen finden Sie auf der Seite des Sozialministeriums Baden-Württemberg:

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