Stuttgarts Volleyballerinnen: Unfreiwillig in den Schlagzeilen. Foto: Baumann

Die Vorbereitung auf die neue Saison bei den Stuttgarter Bundesliga-Volleyballerinnen ist bisher ohne Probleme verlaufen. Mit der Ruhe war es am Mittwoch vorbei.

Stuttgart - Die Vorbereitung auf die neue Saison ist bei den Stuttgarter Bundesliga-Volleyballerinnen bisher ohne Probleme verlaufen, sie haben voller Konzentration an Taktik, Technik und Teamgeist gearbeitet. Doch mit der Ruhe war es am Mittwoch plötzlich vorbei. Unter den reißerischen Überschriften „Porno-Ärger für die Schmetterlinge“ und „Porno-Skandal erschüttert Volleyball-Bundesliga“ hatten Boulevard-Medien einen Fall aufgegriffen, von dem Bernhard Lobmüller hoffte, dass er in den Weiten des Internets in Vergessenheit geraten würde. Dieser Wunsch ging nicht in Erfüllung. Stattdessen erstattete der Sportchef von Allianz MTV Stuttgart am Mittwoch bei der Sittenpolizei Anzeige gegen einen Schmuddel-Fotografen, der Bilder der Volleyballerinnen auf Sexseiten hochgeladen hatte. „Ich glaube zwar nicht, dass es eine Chance gibt, die Fotos löschen zu lassen“, sagt Lobmüller, „aber wir werden alles tun, um unsere Spielerinnen zu schützen.“

Hinweis von der Organisation „WakeUpInternet“

Bekannt ist dem Verein der unappetitliche Fall seit einem Jahr. Damals war Lobmüller von der Organisation „WakeUpInternet“ darauf hingewiesen worden, dass Fotos, die in der Scharrena aufgenommen wurden, auf einschlägigen Seiten zu sehen sind. Es sind Bilder, wie sie bei jedem Volleyball-Spiel entstehen, sie sind alles andere als anstößig, und trotzdem haben perverse User sie mit pornografischen, erniedrigenden Kommentaren versehen. „Das war vor einem Jahr noch nicht so. Damals haben uns Juristen geraten, nicht gegen den Fotografen vorzugehen, um die Sache nicht unnötig aufzubauschen“, sagt Lobmüller, „nun hat sich die Lage geändert, deshalb haben wir Anzeige erstattet.“

Ordner achten auf verdächtige Personen

Bereits in der vergangenen Saison hatte der Verein das Akkreditierungsverfahren für Fotografen verschärft und die Ordner angewiesen, auf verdächtige Personen zu achten. „Mehr konnten wir nicht tun“, erklärt Lobmüller, „und letztlich ist es auch nicht zu verhindern, dass Zuschauer Nahaufnahmen unserer Spielerinnen machen. Das kann mit den heutigen Smartphones jeder, der sich auf der Tribüne in eine der ersten Reihen setzt.“ Weshalb der Verein nun vor allem darauf schaut, wie seine Spielerinnen mit den unschönen Veröffentlichungen umgehen. „Wichtig ist, ihnen klar zu machen, dass sie sich nichts vorzuwerfen haben und sie die Opfer sind“, sagt Geschäftsführer Aurel Irion. Und Sportchef Lobmüller erklärt: „Ich hoffe und glaube, dass unsere Spielerinnen den Fall einordnen können. Sie sind ja leider nicht die ersten Sportlerinnen, die auf diese Art missbraucht werden.“

Ein Klick auf „Hochladen“ genügt, und schon taucht ein Foto im Netz auf. Nicht alles aber darf veröffentlicht werden: Nach § 22 Kunsturhebergesetz (KUG) darf man Bilder grundsätzlich nur mit Einwilligung des Betroffenen verbreiten oder öffentlich zur Schau stellen.

Nur ausnahmsweise bedarf es keiner Einwilligung, zum Beispiel bei Bildnissen aus dem Bereich der Zeitgeschichte, da diese von öffentlichem Interesse sind. Fotos von Volleyball-Bundesligaspielen können in diesem Sinne zum – großzügig interpretierten – Bereich der Zeitgeschichte zählen. Der im Fall der Spielerinnen von Allianz MTV Stuttgart hergestellte Zusammenhang verletzt allerdings berechtigte Interessen der Betroffenen im Sinne des § 23 Abs. 2 KUG, erläutert Rechtsanwalt Marius Breucker. Denn die Sportlerinnen wurden zwar bei einem öffentlichen Ereignis abgelichtet, doch wurden die Fotos im Internet mit beleidigendem, herabwürdigendem Inhalt in einen anderen Kontext gestellt. Eine solche Verwendung ist wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts der Spielerinnen unzulässig.

Unabhängig vom gesetzlichen Schutz der Sportlerinnen hat auch der Verein kraft seines Hausrechts die Möglichkeit, die Fertigung von Bildern zu untersagen oder zu beschränken. „Es empfiehlt sich, etwa in den Ticket-AGB eine entsprechende vertragliche Regelung zu treffen“, sagt Breucker.

Ist der Schädiger bekannt, drohen ihm rechtliche Konsequenzen: Die geschädigten Spielerinnen können Unterlassung, Löschung der Bilder und Schadenersatz verlangen. Diese Rechte kann mit einer Vollmacht auch der Verein für die Spielerinnen geltend machen, so der Stuttgarter Sportrechtsanwalt. Zudem kann der Verein ein Hausverbot aussprechen. Wenn die Geschädigten Strafantrag stellen, droht dem „Fotografen“ weiteres Ungemach: Das Kunsturhebergesetz belegt die unzulässige Verbreitung von Bildern mit Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr.