Ein Möglinger hat seinen Hasskommentar auf Facebook gepostet. Foto: AP/Mark Baker

Ein 23-jähriger Möglinger jubelte über das Attentat in Christchurch, bei dem 51 Menschen starben. Da der junge Mann nicht vor Gericht erschien, wurde per Strafbefehl entschieden.

Ludwigsburg - Bei einem Terroranschlag auf zwei Moscheen in der neuseeländischen Stadt Christchurch am 15. März wurden 51 Menschen muslimischen Glaubens getötet. Das Entsetzen darüber war weltweit groß. Ein 23-Jähriger aus Möglingen jedoch war offensichtlich begeistert. Jedenfalls hat er diese Meinung im Internet kundgetan: „Schade, dass es so wenige waren“, schrieb er in einem Facebookpost. Das hat ihm nun eine Bewährungsstrafe eingebracht – per Strafbefehl, denn der Mann „ist für die Justiz nicht greifbar“.

Schon nach den ersten Ermittlungen und der Verhaftung des Täters war klar: Bei der Tat von Christchurch handelte es sich um die gezielte Attacke eines rechtsextremen Terroristen. Darum warf die Stuttgarter Staatsanwaltschaft nun auch dem 23-Jährigen aus Möglingen Volksverhetzung und Billigung einer Straftat vor.

Außerdem sollte sich der junge Mann auch wegen Körperverletzung verantworten: Bereits am 22. Februar soll er seine Mutter zunächst mit Fäusten geschlagen und an den Haaren gezogen haben. Schließlich soll er sie mit dem Gürtel ihres Bademantels gewürgt haben und sie auf den Balkon gesperrt haben. Beide Verfahren waren auf Mittwoch angesetzt, doch der Angeklagte blieb den Verfahren fern. Mittlerweile soll er in einem kleinen Ort in Ostdeutschland leben. Ihn per Haftbefehl vorzuladen erschien der Staatsanwaltschaft und dem Gericht „unverhältnismäßig“.

Rechtsextrem und islamfeindlich

Bei dem Attentäter in Neuseeland handelte es sich um den 28-jährigen Australier Brenton Tarrant. Er soll kurz nach Mittag zunächst zur Al-Noor-Moschee gefahren sein und dort das Feuer auf die zum Freitagsgebet versammelten Muslime eröffnet haben. Danach fuhr er zum Linwood Islamic Centre und begann dort wieder, um sich zu schießen.

Insgesamt starben dabei 51 Menschen, das älteste Opfer war 71, das jüngste drei Jahre alt. Außerdem sind bei diesem Überfall 50 Personen zum Teil schwer verletzt worden. Der Täter berief sich bei seiner Verhaftung ausdrücklich auf rechtsextreme und islamfeindliche Theorien – ähnlich wie der norwegische Attentäter Anders Breivik im Jahr 2011.

Post auf der Tagesschau-Seite

Als sich der Terroranschlag von Christchurch ereignete, lebte der 23-Jährige noch zu Hause bei seiner Mutter. Seine Reaktion auf die TV-Nachrichten postete er auf der Facebook-Seite der Tagesschau. Offenbar war er leicht als der Verfasser des Hasskommentars zu ermitteln.

Die Ladung wurde dem Angeklagten ordnungsgemäß zugestellt, versicherte die Richterin. Nämlich an seine neue Adresse in Ostdeutschland. Da der junge Mann jedoch nicht zur Hauptverhandlung erschien, entschied das Gericht per „Sitzungsstrafbefehl“ – eine Form, mit der auch in Abwesenheit eines Angeklagten Geld-, Sozial- und Bewährungsstrafen verhängt werden dürfen. Der Staatsanwalt forderte eine Bewährungsstrafe von neun Monaten und die Zahlung von 120 Tagessätzen. Die Richterin entschied auf sechs Monate Haft zur Bewährung sowie 80 Stunden gemeinnützige Arbeit.

Dem Angeklagten wurde ein Pflichtverteidiger zugewiesen – über diesen könnte er Einspruch erheben. Damit der wirksam werden kann, müsste er allerdings persönlich vor Gericht erscheinen.